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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 132 BGG vom 2020

Art. 132 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 132 Übergangsbestimmungen

1 Dieses Gesetz ist auf die nach seinem Inkrafttreten eingeleiteten Verfahren des Bundesgerichts anwendbar, auf ein Beschwerdeverfahren jedoch nur dann, wenn auch der angefochtene Entscheid nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ergangen ist.

2 1

3 Die Amtsdauer der ordentlichen und nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen, die gestützt auf das Bundesrechtspflegegesetz vom 16. Dezember 19432 oder den Bundesbeschluss vom 23. März 19843 über die Erhöhung der Zahl der nebenamtlichen Richter des Bundesgerichts gewählt worden sind oder die in den Jahren 2007 und 2008 gewählt werden, endet am 31. Dezember 2008.4

4 Die zahlenmässige Begrenzung der nebenamtlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen gemäss Artikel 1 Absatz 4 gilt erst ab 2009.5


1 Aufgehoben durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 26. Sept. 2014, mit Wirkung seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 3205; BBl 2013 7185).
2 [BS 3 531]
3 [AS 1984 748, 1992 339, 1993 879 Anhang 3 Ziff. 3]
4 Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 23. Juni 2006 über die Bereinigung und Aktualisierung der Totalrevision der Bundesrechtspflege, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 4213; BBl 2006 3067).
5 Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 23. Juni 2006 über die Bereinigung und Aktualisierung der Totalrevision der Bundesrechtspflege, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 4213; BBl 2006 3067).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 132 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA080017Revision in ZivilsachenBeschwerde; Beschwerdeführerin; Partei; Revision; Verfahren; Beschwerdegegner; Urteil; Obergericht; Parteien; Beschwerdegegners; Tatsache; Entscheid; Anzeige; Parteiwille; Sachen; Gericht; Zivil; übereinstimme; Vereinbarung; Vorinstanz; Obergerichtes; Ausführungen; Nichtigkeitsgr; Kanton; Revisionsverfahren; Parteiwillen; übereinstimmende; Angefochtene; Beschluss; Rechtsfrage
ZHAA070118Neue Vorbringen im Berufungsverfahren,Dispositionsmaxime,Anfechtung der Beweiswürdigung,Anspruch auf rechtliches GehörBeschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Berufung; Angefochtene; Beweis; Verfahren; Angefochtenen; Rechtlich; Kündigung; Recht; Obergericht; Sachen; Beschwerdeführers; Vorinstanzliche; Erstinstanzlich; Entscheids; Krankheit; Nichtigkeitsbeschwerde; Erstinstanzliche; Rüge; Erwägung; Beschluss; Fest; Akten; Arbeitsgericht; Behaupte; Nichtigkeitsgr
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2009.00068Eintreten infolge Rechtsweggarantie:Beschwerde; Verwarnung; Regierungsrat; Beschwerdeführer; Massnahme; Ermessen; Recht; Niederlassungsbewilligung; Beschwerdeführers; Rekurs; Widerruf; Verwaltungsgericht; Entscheid; Sicherheit; Vorinstanzen; Umständen; Ermessens; Regierungsrats; Ausländische; Gericht; Parteientschädigung; Verhalten; Kammer; Bundesgericht; Anordnung; Liegende; Person; Soll; Bundesgerichtsgesetzes
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 201 (1C_647/2019)
Regeste
Entschädigung für die Erneuerung eines Überleitungsrechts für eine bestehende Starkstromleitung; Anwendungsbereich von Art. 83 lit. w BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Der am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Art. 83 lit. w BGG ist zeitlich (E. 1.1) und sachlich anwendbar: Er umfasst nicht nur Plangenehmigungsverfahren, sondern auch reine Enteignungsverfahren für den Betrieb einer Stark- oder Schwachstromanlage (E. 1.3). Der Ausschlussgrund greift auch, wenn - wie hier - einzig die Höhe der Entschädigung streitig ist (E. 1.4).
Enteignung; Entschädigung; Recht; Beschwerde; Entscheid; Bundesgericht; Leitung; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Freileitung; Plangenehmigung; Enteignungsverfahren; Überleitungsrecht; Rechtsfrage; Grundsätzliche; Stark; Swissgrid; Grundstück; Streitig; Plangenehmigungs; Schwach; Höhe; Enteignungsrecht; Bestehende; Verfahren; Schätzungskommission; Grundsätzlicher; Hochspannungsleitung; Schwachstromanlage; Wertminderung
146 IV 293 (6B_1412/2019)
Regeste
Art. 38a StBOG , aArt. 119a und Art. 132 Abs. 1 BGG ; Zuständigkeit für Revisionsgesuche gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichts, Übergangsrecht. Für die Beurteilung von Revisionsgesuchen gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichts, die nach dem 1. Januar 2019 gestellt werden, ist die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts zuständig (E. 2).
Bundes; Bundesgericht; Revision; Kammer; Bundesstrafgericht; Revisionsgesuch; Bundesstrafgerichts; Bundesgerichts; Urteil; Beschwerde; Zuständigkeit; Berufungskammer; StBOG; Zuständig; Behörden; Bundesgerichtsgesetz; Revisionsgesuche; AArt; Verfahren; Behandlung; Sache; Urteile; Beschwerdeführer; Inkrafttreten; Entscheid; Anwendbar; Übergangsrecht; Behördenorganisationsgesetz; Übergangsbestimmung; Schaffung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6903/2015Direkte BundessteuerSteuer; Steuererlass; Beschwerde; Erlass; Recht; Beschwerdeführer; Steuererlassverordnung; Früheren; Gläubiger; Urteil; Verfahren; Unentgeltliche; Entscheid; Gesuch; Bundessteuer; BVGer; AArt; Notlage; Person; Einkommen; Angefochtene; Einkommens; Angefochtenen; Bundesverwaltungsgericht; Setze; Zeitpunkt; Forderung; Vorinstanz
A-5689/2011ZölleBeschwerde; Beschwerdeführerin; Urteil; Erlass; Einfuhr; Bundesverwaltungsgericht; Aussergewöhnlich; Recht; Aussergewöhnliche; Forderung; MWSTG; Veredelung; Bundesverwaltungsgerichts; Verfahren; Lieferantin; Verhältnisse; Abgabe; Zollerlass; Mehrwertsteuer; AMWSTG; Bundesgericht; Verfügung; Urteile; Bewilligung; Härte; Deutsche; Deutschen; Zollabgabe; Erfüllt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2008.46Séquestre (art. 65 PPF)Klagte; Angeklagte; Klagten; Angeklagten; Bundes; Recht; Anklage; Recht; Über; Anstiftung; Falsch; Verfahren; Entscheid; Falsche; Zeuge; Kammer; Zeugnis; Gericht; Schweiz; Griechisch; Übersetzung; Bundesanwaltschaft; Anklageschrift; Urteil; Griechische; Punkt; Person; Bundesgericht
SK.2006.15AUnterstützung einer kriminellen Vereinigung etc.
(Ausstand von Bundesstrafrichter G.)
Recht; Verhandlung; Vorsitz; Vorsitzende; Bundesstrafrichter; Rechtsanwalt; Verfahren; Klagt; Anklage; Verschiebung; Hauptverhandlung; Verteidiger; Ausstand; Kammer; Ablehnung; Angeklagte; Gericht; Angeklagten; Bundesanwalt; Verfahrens; Luginbühl; Bundesanwaltschaft; Partei; Fürsprecher; Akten; Handlung; Richter; Verfügung; Rügt; Handlungen
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