Code de procédure civile (CPC)
Der Art. 131 ZPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 131 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE200017 | Bauhandwerkerpfandrecht | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Grundbuch; Eintragung; Gericht; Beilage; Einzelgericht; Einzureichen; Beschwerde; Parte; Beilagen; Partei; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundbuchamt; Eingabe; Antrag; Grundstück; Gerichtliche; Handelsgericht; Begründen; Einzureichen; Exemplar; Partei; Verfahren; Bundesgericht; Kantons; Belege; Benjamin |
ZH | PC180035 | Ehescheidung (Ausstand) | Recht; Beschwerde; Klagten; Unentgeltliche; Bezirksrichterin; Beklagten; Rechtspflege; Vertrete; Partei; Rechtsmittel; Entscheid; Vorinstanz; Unentgeltlichen; Ausstand; Gewährung; Kindsvertreter; Gesuch; Parteien; Befangenheit; Akten; Eingabe; Gericht; Verfahren; Absender; Sachverhalt; Rechtsmittelfrist; Begründet; Ausstandsbegehren; Vorliegende |
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