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Code civil suisse (CC)

Art. 131 CC de 2023

Art. 131 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 131

189

1 Lorsque le débiteur néglige son obligation d’entretien, un office spécialisé désigné par le droit cantonal aide de manière adéquate, et en règle générale gratuitement, le créancier qui le demande à obtenir l’exécution des prestations d’entretien.

2 Le Conseil fédéral définit les prestations d’aide au recouvrement.

189 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 20 mars 2015 (Entretien de l’enfant), en vigueur depuis le 1er janv. 2017 (RO 2015 4299; FF 2014 511).

2. Avances >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 131 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE150222Nichtanhandnahme Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Unterhalt; Beschwerdeführerin; Recht; Alimente; Rechtlich; Recht; Anzeige; Alimenten; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Untersuchung; Kinderzulage; Reichen; Antrag; Nichtanhandnahme; Bevorschussung; Unterhaltspflicht; Alimentenbevorschussung; Leistung; Verpflichtet; Verfügt; Anspruch; Pflicht; Winterthur/Unterland; Richter; Eltern
ZHRT140180Rechtsöffnung Beschwerde; Gesuchsgegner; Zahlung; Geleistet; Unterhaltsbeiträge; Rechtsöffnung; Betreibung; Geleistete; Dietikon; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Schuld; Verfahren; Eheschutzurteil; Bezirksgericht; Urteil; Nebenkosten; Existenzminima-Position; Definitive; Bevorschusst; Bundesgericht; Kinder; Gesuchsgegners; Erstinstanzliche; Erteilt; Fünfteln; Geschuldeten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00206Rückerstattung zu viel ausbezahlter AlimentenbevorschussungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Unterhalt; Jugend; Alimente; Alimenten; Ehemann; Unterhaltsbeiträge; Anspruch; Leistung; Kinder; Bevorschussung; Betreibung; Alimentenbevorschussung; Leistungen; Unterhaltsleistungen; Beschwerdegegnerin; Entscheid; Bezirks; Vertrauen; Jugendsekretariat; JugendhilfeV; Bezogen; Zeitraum; Recht; Ehemannes; Rückerstattung; Zahlung; Aufstellung
SOVWBES.2017.499AlimentenbevorschussungUnterhalt; Beschwerde; Recht; Kindes; Alimentenbevorschussung; Ausbildung; Eltern; Eintritt; Gericht; Urteil; Volljährigkeit; Scheidungsurteil; Unterhaltsbeiträge; Mündigkeit; Oberamt; Unterhaltspflicht; Vollstreckbar; Erstausbildung; Hinaus; Verwaltungsgericht; Unterhaltsanspruch; Bestimmungen; Mündigenunterhalt; Olten; Vollstreckbaren; Rechtstitel; Entscheid; Kinder; Anspruch
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