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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 130 CCP de 2021

Art. 130 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 130

Défense obligatoire

Le prévenu doit avoir un défenseur dans les cas suivants:

a.
la détention provisoire, y compris la durée de l’arrestation provisoire, a excédé dix jours;
b.42
il encourt une peine privative de liberté de plus d’un an, une mesure entraînant une privation de liberté ou une expulsion;
c.
en raison de son état physique ou psychique ou pour d’autres motifs, il ne peut pas suffisamment défendre ses intérêts dans la procédure et ses représentants légaux ne sont pas en mesure de le faire;
d.
le ministère public intervient personnellement devant le tribunal de première instance ou la juridiction d’appel;
e.
une procédure simplifiée (art. 358 à 362) est mise en œuvre.

42 Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 5 de la LF du 20 mars 2015 (Mise en œuvre de l’art. 121, al. 3 à 6, Cst. relatif au renvoi des étrangers criminels), en vigueur depuis le 1er oct. 2016 (RO 2016 2329; FF 2013 5373).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 130 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220102Mehrfache Drohung etc.Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Gerin; Privatklägerin; Berufung; Vorinstanz; Dossier; Sinne; Verteidigung; Rungen; Drohung; Freiheit; Versucht; Freiheits; Versuchte; Amtlich; Privatklägers; Amtliche; Prot; Aussage; Freiheitsstrafe; Kontakt; Urteil; Staat; Recht; Erwiesen; Gewalt
ZHSB210461Freiheitsberaubung etc.Schuldig; Digte; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Verteidigung; Privatklägers; Recht; Freiheit; Berufung; Video; Recht; Sinne; Vorinstanz; Urteil; Mitbeschuldigte; Freiheitsberaubung; Landes; Videoaufnahme; Erwiesen; Tatbestand; Mitbeschuldigten; Aufgr; Prot; Landesverweisung; Verteidiger; Videoaufnahmen; Liegenden; Einvernahme
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.77 (AG.2021.162)Ungehorsam gegen amtliche VerfügungenBerufung; Verfügung; Berufungskläger; Verfahren; Amtliche; Urteil; Massnahme; Verfügungen; Gemäss; Entscheid; Werden; Zivilgericht; Appellationsgericht; Vorsorgliche; März; Verfahrens; April; Verteidigung; Superprovisorisch; Worden; Hinweis; November; Schriftliche; Basel-Stadt; Strafsachen; Einzelgericht; Schuldig; November; Gericht; Ungehorsam
BSBES.2020.131 (AG.2021.15)Abweisung des Gesuchs der amtlichen Verteidigung (Art. 132 StGB) (BGer 1B_72/2021 vom 09.04.2021)Beschwerde; Beschwerdeführer; Amtliche; Verteidigung; Gericht; Verfahren; Amtlichen; Rechtlich; Strafgericht; Staatsanwaltschaft; Strafgerichtspräsident; Werden; Verfahrens; Liegen; Entscheid; Kosten; November; Verteidiger; Gemäss; Vorliege; Person; Anklage; Bewilligt; Freiheitsstrafe; Welche; Vorliegend; Bewilligte; Beschuldigte; Anklageschrift; Tatsächlicher
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 172 (6B_572/2019)
Regeste
Art. 78 ff. BGG ; Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung); Art. 20 f. N-SIS-Verordnung; Art. 391 Abs. 2 StPO ; Ausschreibung der Landesverweisung im SIS: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Verfahren, Verschlechterungsverbot, rechtliches Gehör. Gegen die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS ist die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht gegeben (E. 1.3).
Landesverweisung; Ausschreibung; Verordnung; Recht; Gericht; Bundes; Beschwerde; Rechtliche; SIS-II-Verordnung; Schengen; Urteil; Berufung; N-SIS; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Erstinstanzlich; Informationssystem; Urteil; Beschwerdeführer; Schengener; Einreise; Gericht; Bundesgericht; Schweiz; Drittstaatsangehörige; N-SIS-Verordnung; Erläuterungen; Sachen; Drittstaatsangehörigen
145 IV 407 (6B_90/2019)Art. 130 lit. d, 337 StPO; persönliches Erscheinen der Staatsanwaltschaft vor Gericht, notwendige Verteidigung. Der Umstand, dass der Staatsanwalt vom erstinstanzlichen Richter zur Hauptverhandlung vorgeladen wurde, hindert ihn nicht, auf sein persönliches Erscheinen zu verzichten, wenn die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung nicht erfüllt sind und er von der Verfahrensleitung nicht zur persönlichen Vertretung der Anklage verpflichtet worden ist (E. 1).
Regeste b
aArt. 161 StGB; Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen, Insiderhandel. Das Merkmal der kursrelevanten vertraulichen Tatsache umfasst auch die Übernahmeabsichten einer Bank, soweit diese über informelle Sondierungen hinausgehen und ein bestimmtes Mass an Realisierungswahrscheinlichkeit erlangt haben. Deren Vertraulichkeit kann sich daraus ergeben, dass die Übernahmeverhandlungen unter einem Codenamen geführt werden. Ob die vertrauliche Tatsache geeignet ist, bei deren Bekanntwerden den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen, beurteilt sich danach, ob ein vernünftiger Anleger die Information mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidung nutzen würde (E. 3).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Übernahme; Vorinstanz; Verteidigung; Urteil; Aktie; Bundes; Aktien; Verhandlung; Tatsache; Anklage; Vertraulich; Hauptverhandlung; Angefochtene; Bundesanwaltschaft; Verteidiger; Recht; Verfahren; Vertrauliche; FinfraG; Verfahrens; Notwendige; Person; Beschwerdeführers; Erheblich; Angefochtenes; Mandat; Insider; Gericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5660/2018Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Schwerde; Beschwerde; Frist; Beschwerdeführer; Verfügung; Vorinstanz; Kostenvorschuss; Anwalts; Urteil; Rechtsvertreter; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Sanktion; Unverschuldet; Wiederherstellung; Fristwiederherstellung; Hilfsperson; FINMA; Vorliegenden; Partei; Verfahren; Gesuch; Fristen; Rechtlich; Macht; Anwaltskanzlei; Kanzlei; Kostenvorschusses; Veröffentlichung; Richter

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.5Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz
RR.2020.331, RR.2020.332, RR.2020.333Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Sprengstoff; Bundes; Gefährdung; Verbrecherische; Urteil; Absicht; Berufung; Person; Zündung; Verfahren; Pyrotechnische; Personen; Sprengstoffe; Pyrotechnischen; Giftige; Verfahren; Bundesgericht; Recht; Freiheitsstrafe; Gefahr; Verfahrens; Verbrecherischer; Täter; Vorinstanz; Verteidigung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidPraxiskommentar, 2. Aufl. Zürich, St. Gallen2013
Viktor Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO], Zürich2010
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