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Code pénal suisse (CPS)

Art. 130 CPS de 2020

Art. 130 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 130 à 1321


1 Abrogés parle ch. I de la LF du 23 juin 1989, avec effet au 1er janv. 1990 (RO 1989 2449; FF 19851 II 1021).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 130 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB130426Mehrfache falsche Anschuldigung Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Recht; Chuldigung; Erblasserin; Recht; Anzeige; Willen; Anschuldigung; Falsch; Willensvollstrecker; Falsche; Urteil; Einzelrichter; Testament; Gericht; Eingabe; Privatklägers; Verfügung; Tatbestand; Rechtlich; Verfahren; Berufung; Staatsanwalt; Erbschaft; Verfahren; Gungen
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