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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 130 SchKG vom 2023

Art. 130 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 130

An die Stelle der Versteigerung kann der freihändige Verkauf tre­ten:257

1.258
wenn alle Beteiligten ausdrücklich damit einverstanden sind;
2.
wenn Wertpapiere oder andere Gegenstände, die einen Markt- oder Börsen­preis haben, zu verwerten259 sind und der ange­botene Preis dem Tageskurse gleichkommt;
3.260
wenn bei Gegenständen aus Edelmetall, für die bei der Ver­stei­gerung die Angebote den Metallwert nicht erreichten, die­ser Preis angeboten wird;
4.
im Falle des Artikels 124 Absatz 2.

257 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

258 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

259 Bezeichnung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.

260 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

4. Forderungs­überweisung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 130 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS180037Teilnahme des Schuldners an der Einigungsverhandlung.Schuldner; Beschwerde; Einigung; Einigungsverhandlung; Betreibung; Vorinstanz; Verwertung; SchKG; Betreibungsamt; Entscheid; Schuldners; Gläubiger; Konkurs; Kanton; Teilnahme; Miteigentümer; Miteigentums; Bundesgericht; Grundstück; Aufsichtsbehörde; Miteigentumsanteil; Pfandberechtigte; Gläubigerin; Verhandlung; Miteigentumsanteile; Trete; Pfannenstiel; Beschwerdeverfahren; Partei

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 I 102 (5A_551/2008)Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege. Der Schuldner hat für die Neuschätzung des zu versteigernden Grundstücks durch Sachverständige gemäss Art. 9 Abs. 2 VZG keinen Anspruch auf Befreiung von der Kostenvorschusspflicht durch Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (E. 3). Schätzung; Beschwerde; Unentgeltliche; Grundstück; Rechtspflege; Aufsichtsbehörde; Sachverständige; Verwertung; Grundstücks; Beschwerdeführer; Unentgeltlichen; Neuschätzung; Schuldner; Amtliche; Entscheid; Urteil; Pfändung; Betreibung; Versteigernden; Anspruch; Verfahren; Befreiung; Hinweis; Droht; Sachverständigenschätzung; Begehren; Bundesgericht; SchKG; Obere; Zivilsachen
115 III 120Verwertung eines im Miteigentum stehenden, als ganzes verpfändeten Grundstücks (Art. 73e, 73f, 106a VZG). Ist über einen Miteigentümer des Grundstücks der Konkurs eröffnet und gegen einen weiteren Miteigentümer die Betreibung auf Pfandverwertung eingeleitet worden, so kann das als ganzes verpfändete Grundstück im Konkurs nicht versteigert werden; vielmehr muss in der Betreibung auf Grundpfandverwertung die Verwertung angeordnet werden (E. 1b). Zuständigkeit der zweiten Gläubigerversammlung zur Anordnung der Verwertung (Art. 243 Abs. 3 SchKG). Die Verwertung eines Grundstücks kann grundsätzlich nur aufgrund eines Beschlusses der zweiten Gläubigerversammlung erfolgen (E. 2). Konkurs; Grundstück; Betreibung; Verwertung; Grundpfandverwertung; Miteigentum; Miteigentumsanteil; Grundstücks; Rekurrentin; Aufsichtsbehörde; Entscheid; Gläubigerversammlung; Parzelle; Angeordnet; Konkursverwaltung; Gerlinde; Bankgesellschaft; Kantonale; Angefochtene; Verpfändet; Rekurs; Schuldbetreibung; Verfügung; SchKG; Miteigentumsanteils; Gesamte; Wäre

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2011.27Beschlagnahme Fahrzeuge. Verwertung.Bundes; Fahrzeug; Fahrzeuge; Verwertung; Bundesanwaltschaft; Beschlagnahmt; Gericht; Beschlag; Verfügung; Beschlagnahmten; Beschlagnahme; Bundesstrafgericht; Kammer; Einstellung; Vollzug; Kontrollschild; Porsche; Sache; Zuständig; Beschwerde; Kaufofferten; Einstellungskosten; SchKG; Unterhalt; Wertminderung; Bundesstrafgerichts; Fürsprecher; Vorzeitige; Beschluss
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