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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 13 LP de 2023

Art. 13 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 13

1 Chaque canton désigne une autorité de surveillance pour les offices des poursuites et les offices des faillites.19

2 Les cantons peuvent en outre instituer des autorités inférieures de surveillance pour un ou plusieurs arrondissements.

19 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).

b. Inspections et mesures disciplinaires >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 13 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220140KonkurseröffnungBeschwerde; Schuldner; Verfügung; Entscheid; Konkurs; Gläubigerin; Vorinstanzliche; Ziffer; Verhandlung; Vorinstanz; Verfahren; Schuldners; Dispositiv-Ziffer; Angefochten; Unentgeltliche; Sinne; Angefochtene; Vorinstanzlichen; Rechtspflege; Frist; Rüge; Beschwerdeverfahren; Kostenvorschuss; Kantons; Bundesgericht; Mangels; Gesuch; Unentgeltlichen; Oberrichter; Partei
ZHPS190215Grundpfandverwertungsverfahren (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Beschwerdeführer; Betreibungsamt; Vorinstanz; Entscheid; Aufsicht; Grundstück; Recht; SchKG; Beschwerdeführerin; Aufsichtsbehörde; Verfahren; Steigerung; Grundstücke; Verfügung; Schätzung; Bundesgericht; Experte; Lastenverzeichnis; Kantonale; Experten; Beschwerdeverfahren; Versteigerung; Kammer; Erwägung; Erwägungen; Partei; Vorinstanzlichen; Obere
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180010Beschwerde gegen ein Urteil eines Bezirksgerichts vom 4. September 2018 (BV180021-...) betreffend Entbindung AmtsgeheimnisBeschwerde; Beschwerdeführer; Bezirksgericht; Beschwerdegegnerin; Geheim; Amtsgeheimnis; Interesse; Aufsicht; Betreibung; Urteil; Behörde; Verfahren; Bezirksgerichts; Obergericht; Aufsichtsbehörde; Betreibungs; Interessenabwägung; Verwaltungskommission; Kantonale; Verfahrens; SchKG; Amtsgeheimnisse; Kantons; Entbindung; Amtsgeheimnisses; Beschwerdeführers; Vorgenommene; Amtsgeheimnisentbindung
ZHVB120002Beschwerde Beschwerde; Beschwerdeführer; Betreibungs; Pflichtverletzung; SchKG; Sanktion; Pflichtverletzungen; Vorinstanz; Betreibungsbeamte; Beschwerdeführers; Verfehlungen; Schuldner; Amtseinstellung; Vertrauen; Massnahme; Anordnung; Schwere; Entscheid; Verwaltung; Gemeinde; Schulden; Reichen; Inspektion; Recht; Verfahren; Verzögerungen; Betreibungsinspektor; Verschulden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 74 (1B_59/2021)
Regeste
Art. 266 StPO ; vorzeitige Verwertung von Kryptobeständen. Übersicht über die Lehre und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur strafprozessualen Beschlagnahme (E. 3.1) und zur vorzeitigen Verwertung (E. 3.2 und 3.3). Pflicht zur bestmöglichen Wahrung der Interessen des Staates und der betroffenen Person bei der vorzeitigen Verwertung (E. 3.4). Berücksichtigung der konkreten Situation sowie der Beschaffenheit und der Besonderheiten der einzelnen zu verwertenden Vermögenswerte. Diese können es gebieten, namentlich hinsichtlich der Art und der Modalitäten der vorzeitigen Verwertung spezifische Anordnungen zu treffen (E. 4.4).
Verwertung; Staatsanwaltschaft; Vorzeitig; Beschwerde; Vorzeitige; Beschwerdeführer; Verfügung; Kryptobestände; Vermögenswert; Vermögenswerte; Vorzeitigen; Vorinstanz; SchKG; Beschwerdeführers; Interesse; Beschlag; Konto; Interessen; Verkauf; Beauftragt; Hinsichtlich; Beschlagnahmte; Werte; Person; Bestmöglich; Urteil; Beschlagnahme; Kommentar
144 III 425 (5A_8/2018)GebV SchKG; Gebühr für die Eintragung des Betreibungsbegehrens. Für die Eintragung des Betreibungsbegehrens, welches vor Ausfertigung des Zahlungsbefehls zurückgezogen wird, gilt die Gebühr gemäss Art. 16 Abs. 4 GebV SchKG unabhängig davon, dass der Betreibungsgläubiger die Verjährung einer Forderung unterbrechen will (E. 2). Betreibung; Betreibungs; SchKG; Betreibungsbegehren; Betreibungsamt; Gebühr; Gläubiger; Betreibungsbegehrens; Rückzug; Zahlungsbefehl; Aufsichtsbehörde; Eintrag; Zahlungsbefehls; Eingang; Beschwerde; Gebühren; Eintragung; Konkurs; Betreibungsamtes; Schuldbetreibung; Stille; Eingangs; Kanton; Vorinstanz; Verjährung; Ausstellung; Entscheid; Zustellung; Tarifierte; Betreibungsbuch

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3942/2013MehrwertsteuerGesellschaft; Hafte; Kollektivgesellschaft; Forderung; Mehrwertsteuer; Beschwerde; Konkurs; SchKG; MWSTG; Verjährung; Rechtlich; Betreibung; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Gesellschafter; Verlustschein; AMWSTG; Bundesverwaltungsgericht; Steuer; Verfahren; Forderungen; Urteil; Verjährungsfrist; Mehrwertsteuerforderung; Betreibungs; Partei; Solidarisch; Vorliegen
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