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Loi fédérale sur le droit international privé (LDIP)

Art. 13 LDIP de 2022

Art. 13 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 13

La désignation d’un droit étranger par la présente loi comprend toutes les dispositions qui d’après ce droit sont applicables à la cause. L’application du droit étranger n’est pas exclue du seul fait qu’on attribue à la disposition un caractère de droit public.

II. Renvoi >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 13 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB180040ForderungInsolvenz; Insolvenzverwalter; Recht; Klagt; Klagte; Klagten; Beklagten; Vergleich; Vorinstanz; Klage; Vergleichs; Materiell; Prozessführung; Ansprüche; Verfügung; Partei; Rungsbefugnis; Deutsche; Vereinbarung; Prozessführungsbefugnis; Materielle; Stück; Urteil; Verjährung; Vergleichsvereinbarung; Rechtlich; Leistung
ZHRT130005Rechtsöffnung Gesuch; Gesuchsgegner; Weiterbildung; Recht; Beschwerde; Weiterbildungspaket; Vertrag; Lotterie; Kaufvertrag; Veranstaltung; Teilnehmer; Weiterbildungspakets; Vorinstanz; Verträge; Leistung; Schneeballsystem; Gericht; Unternehmung; Abschluss; Parteien; Lotterieähnliche; Urteil; System; Merkmal; Rechtsöffnung; Beschwerdeverfahren

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 411 (4A_103/2013)Art. 342 Abs. 2 OR; Art. 1 ArG; Anwendbarkeit des ArG auf im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer; Rezeptionsklausel. Auf im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer ist das ArG auch bei Unterstellung des Arbeitsvertrages unter Schweizer Recht weder direkt noch indirekt über die sog. Rezeptionsklausel von Art. 342 Abs. 2 OR anwendbar (E. 2). Arbeit; Arbeitnehmer; öffentlich-rechtliche; Verpflichtung; Zivilrechtlich; Beschwerde; Recht; Zivilrechtliche; Schweiz; Arbeitsverhältnis; Anspruch; Vertrag; Arbeitgeber; International; Kantons; Verpflichtungen; Bestimmungen; Bundes; Glarus; Zivilrechtlicher; Beschwerdegegner; Entschädigung; Vorinstanz; Parte; Arbeitgeberin; Anwendbarkeit; Geltungsbereich; Arbeitsvertrag; Vorschriften

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7040/2009DatenschutzPerson; Personen; Beklagten; Recht; Daten; Google; Interesse; Bilder; Street; Schweiz; Persönlichkeit; Aufnahmen; Interessen; öffentlich; Fahrzeug; Rechtsbegehren; EDÖB; Personendaten; Bearbeitung; Bearbeitung; Datenbearbeitung; Veröffentlichung; Klage; Erkenn; Zweck; Privatbereich
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