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Menschenrechtskonvention (EMRK)

Art. 13 EMRK vom 2020

Art. 13 Menschenrechtskonvention (EMRK) drucken

Art. 13 Recht auf wirksame Beschwerde

 

Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 13 Menschenrechtskonvention (EMRK) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB230014Auskunft etc. / VorschussBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Daten; Gericht; Vorinstanz; Auskunft; Klage; Kostenvorschuss; Verfahren; Entscheid; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Auskunftsrecht; Beschwerdegegnerin; Gerichtskosten; Kostenvorschusses; Person; Anspruch; Klagen; Verfügung; Beschluss; Gesuch; Streitwert; Kanton; Aufl; Partei; Erhob; Akten
ZHUE210195NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Oberarm; Polizei; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Winterthur; Schmerz; Unentgeltlich; Nichtanhandnahme; Kantons; Unentgeltliche; Kastenwagen; Bundesgerichts; Notfallpsychiaterin; Untersuchung; Obergericht; Spruch; Gesuch; Ärztin; Hinweis; Klinik; Verletzung; Beschwerdeverfahren; Ersucht; Aussagen; Urteil; Rechtsanwalt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2014.00022Rechtsverzögerungsbeschwerde.Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Gesuch; Rechtsverzögerung; Dezember; Verein; Verfügung; Beschwerdeführers; Recht; Rekurs; Entscheid; Verletzt; Unterlagen; Frist; Verwaltungsgericht; Gesundheitsdirekti; Gesundheitsdirektion; Begehren; Rekursverfahren; Behörde; Feststellung; Januar; Anfechtbare; Vorinstanz; Psychex; Brief
ZHVB.2009.00436Zuständigkeit zur Überprüfung der bedingten Entlassung eines altrechtlich verwahrten Täters aus dem Justizvollzug.Beschwerde; Recht; Verwahrung; Beschwerdeführer; Vollzug; Justiz; Recht; Zuständig; Entlassung; Bedingte; Massnahme; Justizvollzug; Freiheitsstrafe; Gelte; Obergericht; Sonderdienst; Beurteilung; Prüfung; Verwaltungsgericht; Zuständigkeit; Bedingten; Angeordnet; Rechtsverzögerung; Massnahmen; Entscheid; Gericht; Beschwerdeführers; Kompetenz; Rechts; Geltende
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 408 (1C_597/2020)
Regeste
Auskunftsgesuch eines Journalisten über ihn betreffende Einträge im Schengener Informationssystem (SIS). Über die Auskunftserteilung entscheidet das Bundesamt für Polizei (fedpol) gemäss Art. 8 und 9 DSG in Verbindung mit Art. 58 SIS-II-Beschluss bzw. Art. 41 SIS-II-Verordnung. Betrifft das Gesuch Ausschreibungen anderer Schengen-Staaten, so ist der ausschreibenden Behörde zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen (E. 2). Das fedpol muss jedoch selbst prüfen, ob der Zweck der Personenausschreibung die Auskunftsverweigerung und die damit verbundenen Einschränkungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ( Art. 13 BV ; Art. 8 EMRK ), der Pressefreiheit ( Art. 10 EMRK und Art. 17 BV ) und des Rechtsschutzes rechtfertigt, ohne an die Stellungnahme des ausschreibenden Staates gebunden zu sein (E. 6). Rückweisung an das fedpol, um ergänzende Informationen des ausschreibenden Staates zu Natur, Gegenstand und Dauer der laufenden Untersuchung einzuholen.
Auskunft; Ausschreibende; Staat; Beschluss; Fedpol; SIS-II-Beschluss; Ausschreibenden; Recht; Schengen; Bundes; Untersuchung; Beschwerde; Ausschreibung; Behörde; Daten; Verordnung; Person; Schweiz; Stellungnahme; Staates; Informationen; Beschwerdeführer; Mitgliedstaat; Schutz; Informationssystem; Über; Zweck; Personenausschreibung; Prüfen
147 I 354 (2C_657/2018)
Regeste
Art. 13 BV , Art. 8 EMRK , Art. 321 StGB , Art. 68 des Tessiner Gesundheitsgesetzes (LSan/TI); ärztliches Berufsgeheimnis, Bestimmungen des kantonalen Rechts über die Meldepflicht von Angehörigen der Gesundheitsberufe gegenüber der Strafverfolgungsbehörde, abstrakte Normenkontrolle. Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht (E. 3.2 und 3.3.1).
Della; Sanitari; Obbligo; Diritto; Segreto; LSan/; LSan/TI; Dell'; Professionale; Consid; Autorità; Medico; Federale; L'obbligo; L'art; Penale; Cantonale; Sanitario; Essere; Segnalazione; Legge; L'autorità; Operatore; Delle; Principi; Paziente; Disposizioni; Reato; Prevede; Professione

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1883/2021AmtshilfeSteuer; Amtshilfe; Beschwerde; Recht; Person; Urteil; Informationen; Niederländische; Liste; Beschwerdeführer; Amtshilfeersuchen; Daten; Behörde; Ersuchen; Staat; Schweiz; Listen; Ersuchende; Verfahren; Vorliege; Personen; CH-NL; Niederlande; Vorliegende; Niederländischen; Verfahren; Niederlanden; BVGer; Ersuchte
D-3768/2020Vollzug der WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Recht; Vollzug; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Beziehung; Verfahren; Türkei; Wegweisungsvollzug; Ausländer; Urteil; Schweiz; Erteilung; Anspruch; Aufenthaltsbewilligung; Person; Beschwerdeführers; Akten; Behandlung; Rechtlich; Vorinstanz; Medizinische; Ausreise; Zumutbar; Situation; Beweis; Heimatstaat; Gericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2019.42Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Entsiegelung (Art. 9 IRSG i.V.m. Art. 248 StPO).
Beschwerde; Rechtshilfe; Verfahren; Bundes; Beschwerdeführer; Entsiegelung; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Nationale; Verfahren; Kantons; Erwägung; Internationale; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Bergericht; Ausführende; Rechtsmittel; Beschwerdekammer; Zwangsmassnahmengericht; Sachen; Schlussverfügung; Instanz; Rechtshilfeverfahren; Zwischenentscheid; Datenträger; Verfahrens; Obergericht; Internationalen; Elektronischen
RP.2019.26Auslieferung an Deutschland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Beschwerde; Auslieferung; Recht; Beschwerdeführer; Bundes; Handlung; Schweiz; Rechtshilfe; Urteil; Entscheid; Beschwerdeführers; Deutschland; Handlungen; Urteil; Beschwerdekammer; Landgericht; Mosbach; Liegende; Justiz; Auslieferungsersuchen; Bundesstrafgericht; Verfahren; Ersucht; Staat; Töchter; Beschwerdegegner; Sexuellen; Landgerichts; Bundesstrafgerichts; Gesuch
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