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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 13 DBG vom 2023

Art. 13 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 13

Haftung und Mithaftung für die Steuer

1 Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, haften solida­risch für die Gesamtsteuer. Jeder Gatte haftet jedoch nur für seinen Anteil an der Gesamtsteuer, wenn einer von beiden zahlungsunfähig ist. Ferner haften sie solida­risch für denjenigen Teil an der Gesamtsteuer, der auf das Kindereinkommen ent­fällt.

2 Bei rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe entfällt die Solidarhaftung auch für alle noch offenen Steuerschulden.

3 Mit dem Steuerpflichtigen haften solidarisch:

a.
die unter seiner elterlichen Sorge stehenden Kinder bis zum Betrage des auf sie entfallenden Anteils an der Gesamtsteuer;
b.
die in der Schweiz wohnenden Teilhaber an einer einfachen Gesellschaft, Kol­lektiv- oder Kommanditgesellschaft bis zum Betrage ihrer Gesellschafts­anteile für die Steuern der im Ausland wohnenden Teilhaber;
c.
Käufer und Verkäufer einer in der Schweiz gelegenen Liegenschaft bis zu 3 Prozent der Kaufsumme für die vom Händler oder Vermittler aus dieser Tä­tigkeit geschuldeten Steuern, wenn der Händler oder der Vermittler in der Schweiz keinen steuerrechtlichen Wohnsitz hat;
d.
die Personen, die Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten in der Schweiz auf­lö­sen oder in der Schweiz gelegene Grundstücke oder durch solche ge­si­cherte Forderun­gen veräussern oder verwerten, bis zum Betrage des Rein­­erlöses, wenn der Steu­er­pflichtige keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat.

4 Mit dem Steuernachfolger haften für die Steuer des Erblassers solidarisch der Erb­schaftsverwalter und der Willensvollstrecker bis zum Betrage, der nach dem Stand des Nachlassvermögens im Zeitpunkt des Todes auf die Steuer entfällt. Die Haftung ent­fällt, wenn der Haftende nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorg­falt angewendet hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 13 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE210056EheschutzGesuch; Gegner; Suchsgegner; Gesuchsgegner; Kinder; Lichen; Unterhalt; Partei; Unterhalts; Parteien; Koste; Eltern; Einkommen; Recht; Monatlich; Woche; Gesuchsgegners; Über; Unterhaltsbeiträge; Elternteil; Kindes; Vorinstanz; Geraden; Beruf; Rechne; Prot; Tochter; Obhut; Kontakt
ZHPS160127Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Betreibung; Pfändung; Beschwerdeführerin; Ehemann; Betreibungsamt; SchKG; Ehemannes; Bundes; Miteigentum; Verwertung; Schuldner; Miteigentumsanteil; Staat; Staats; Zollikon; Nichtig; Gepfändet; Gläubiger; Gemeinde; Versteigerung; Vorinstanz; Zahlung; Vermögens; Liegenschaft; Nichtigkeit; Interesse; Betreibungsamtes; Gemeindesteuern; Verfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2018/16, B 2018/17Entscheid Steuerrecht, Art. 20 Abs. 1 StG, Art. 9 Abs. 1 DBG.Die Vorbringen der Beschwerdeführerin im Nachsteuerverfahren, es fehle der Nachweis, dass ihr aus der Delinquenz ihres Ehemannes in irgendeiner Weise Mittel zugeflossen seien, vermag nichts am Grundsatz zu ändern, dass das Einkommen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, ohne Rücksicht auf den Güterstand zusammengerechnet wird (Verwaltungsgericht, B 2018/16 und B 2018/17). Beschwerde; Steuer; Steuern; Ehegatten; Bundes; Beschwerdeführerin; Gemeinde; Recht; Verfahren; Kantons; Vorinstanz; Bundessteuer; Gemeindesteuern; Entscheid; Veranlagung; Rechtlich; Ehefrau; Ehemann; Einkommen; Liegenden; Antrag; Getrennte; Verfahrens; Gemeinsame; Verwaltungsgericht; Bezug; Steueramt; Beschwerden; Besteuerung
SGI/1-2014/248Entscheid Art. 25 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 13 Abs. 1 DBG (SR 642.11). Steuer; Haftung; Steuer; Beschwerde; Gemeindesteuer; Bundessteuer; Ehegatte; Kantons; Ehegatten; Zahlungsunfähigkeit; Beschwerdeführerin; Ehemann; Rekurrentin; Haftungsverfügung; Veranlagung; Einkommen; Steuern; Entscheid; Ehefrau; Einsprache; Rekurs; Haftungsanteil; Zahlungen; Verzugszins; Recht; Steuern; Geleistet; Haftungsquote; Verzugszinsen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 II 283 (2C_390/2015)Art. 19 Abs. 1 lit. b DBG; Betriebserfordernis für steuerneutrale Umstrukturierungen. Die steuerneutrale Umstrukturierung einer Personenunternehmung in eine juristische Person bedarf der Übertragung eines Betriebs oder eines Teilbetriebs (E. 3.1). Begriff des (Teil-)Betriebs im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. b DBG (E. 3.2). Nicht jedes Geschäftsvermögen einer Personenunternehmung erfüllt das Betriebserfordernis (E. 3.3). Auch Personenunternehmungen im Bereich Immobilienverwaltung und -handel müssen Betriebsqualität aufweisen, damit eine Umstrukturierung steuerneutral erfolgen kann (E. 3.4). Betrieb; Person; Selbständig; Umstrukturierung; Immobilien; Selbständige; Erwerb; Personen; Erwerbstätigkeit; Liegenschaft; Liegenschaften; Handel; Betriebserfordernis; Verwaltung; Juristische; Personenunternehmung; Kollektivgesellschaft; Steuerneutral; Selbständigen; Bundessteuer; Steuerneutrale; Beschwerde; Urteil; Steuerrecht; Geschäftsvermögen; Schweiz; Kapital; übertragen
141 II 318 (2C_309/2014)Art. 3 Abs. 3 Satz 1 StHG; Zusammenrechnung von Einkommen und Vermögen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben; gemeinsame Steuerpflicht am Nebensteuerdomizil. Wenn Eheleute in ungetrennter Lebensgemeinschaft leben und am Hauptsteuerdomizil der Haushaltsbesteuerung unterliegen, so drängt sich für ein solches Ehepaar eine gemeinsame Steuerpflicht der Gatten am Nebensteuerdomizil auf, und zwar auch für den Fall, dass nur einer der beiden Partner dort wirtschaftliche Anknüpfungspunkte hat (E. 2). Steuer; Kanton; Steuerpflicht; Nebensteuerdomizil; Wirtschaftlich; Einkommen; Gatte; Wirtschaftliche; Gatten; Rechtlich; Ehegatte; Gallen; Partner; Ehepaar; Rechtsprechung; Hauptsteuerdomizil; Ehegatten; Vermögens; Eheleute; Zugehörigkeit; Gemeinsame; Auffassung; Beschwerde; Vorinstanz; Steuerharmonisierung; Selbständig; Getrennte; Unterjährig; Liegenschaft

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7570/2009MehrwertsteuerBeschwerde; Beweis; Abrechnung; Bundesverwaltungsgericht; Steuer; Urteil; Beschwerdeführer; Abrechnungen; Mehrwertsteuer; Bundesverwaltungsgerichts; Recht; Kontrolle; MWSTG; Urteile; Ermessen; Sachverhalt; Beweislast; Verfahren; Steuerpflicht; anstelle; Enthalte; Zahlreicher; Bundesgerichts; AMWSTG; Enthalten; Steuerpflichtigen; Hinweisen; Vorsteuer; Beschwerdeführers
A-1597/2006MehrwertsteuerMehrwertsteuer; Beschwerde; Wertsteuerpflicht; Mehrwertsteuerpflicht; Beschwerdeführerin; MWSTG; Steuerzahllast; Sicht; MWSTV; Beweis; Vorsteuer; Investition; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Steuerpflichtig; Verwaltung; Investitionen; Entscheid; Mehrwertsteuerpflichtig; Einsprache; Berücksichtigt; Mehrwertsteuerpflichtige; Recht; Tatsache; Steuerpflicht; Einspracheentscheid; Berechnung; Sachverhalt; überschritten
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