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Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA)

Art. 13 LPGA de 2022

Art. 13 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA) drucken

Art. 13

Domicile et résidence habituelle

1 Le domicile d’une personne est déterminé selon les art. 23 à 26 du code civil16.

2 Une personne est réputée avoir sa résidence habituelle au lieu où elle séjourne17 un certain temps même si la durée de ce séjour est d’emblée limitée.

16 RS 210

17 Rectifié par la Commission de rédaction de l’Ass. féd. (art. 33 LREC; RO 1974 1051).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 13 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB110504mehrfacher, teilweise versuchter Betrug etc. Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Anklage; Verteidigung; Recht; Berufung; Recht; Urteil; Gutachten; Rente; Anlässlich; Freiheitsstrafe; Kantons; Begutachtung; Läge; Sozialversicherung; Gericht; Entscheid; Teilweise; Antrag; Ausführungen; Anklageziffer; Sachverhalt; Zeuge; Betrug
SOVSBES.2019.52Hilflosenentschädigung IVBeschwerde; Beschwerdeführerin; Hilfe; Schwester; Abklärung; Person; Täglich; Begleitung; Wiesen; IV-Nr; Erheblich; Wäsche; Wohnung; Angewiesen; Tägliche; Lebensverrichtung; Hilflosenentschädigung; Haushalt; Alltägliche; Hilflosigkeit; Lebenspraktische; Abklärungsfachfrau; Dritthilfe; Lebensverrichtungen; Erhebliche; Bundesgericht; Alltäglichen; Anspruch; Reinigung; Arbeite
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2018/20Entscheid Art. 5 Abs. 1 ELG. Karenzfrist. Ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz in den zehn Jahren vor der Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2019, EL 2018/20). Schweiz; Beschwerde; Unterbrochen; Ergänzungsleistung; Ausland; Karenzfrist; Ununterbrochen; Beschwerdeführer; Aufenthalt; EL-Ansprecher; Auslandsaufenthalt; Anspruch; Einsprache; Anmeldung; Zweck; Zwingend; Ehefrau; Herkunftsland; Affinität; EL-Durchführungsstelle; Bezug; Medizinisch; Behandlung; Aufgehalten; Interpretation; Ergänzungsleistungen; Müsse; Begründung; Entscheid; Können
SGIV 2016/227Entscheid Art. 36 Abs. 1 IVG und Art. 39 Abs. 1 IVG. Anspruch auf ausserordentliche Rente der Invalidenversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls Rente bei Vollendung des 18. Altersjahrs (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Februar 2019, IV 2016/227). Beschwerde; Rente; Beschwerdeführerin; Versicherung; Schweiz; Anspruch; Wohnsitz; IV-act; Person; Altersjahr; Versicherungsfall; Zeitpunkt; Invalidität; Renten; Ordentliche; Beschwerdegegnerin; Leistung; Geburt; Vollendung; Eintritt; Obligatorisch; Invalid; Bundesgericht; Altersjahres; Rentenanspruch; Geburts; Verfügung; Voraussetzung; Personen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 V 21 (9C_60/2021)
Regeste
Art. 21 Abs. 1 und 1 quater ELG ; aArt. 21 Abs. 1 ELG (aufgehoben Ende 2020); Art. 13 Abs. 1 ATSG ; Art. 25 Abs. 1 und 2 ZGB ; Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung von Ergänzungsleistungen. Bei einem minderjährigen Kind unter Vormundschaft führt die Verlegung des abgeleiteten Wohnsitzes in einen anderen Kanton im Sinne von Art. 25 Abs. 2 ZGB auch dann zu einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit der für die Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden, wenn sie nach der Unterbringung in einer Pflegefamilie im neuen Kanton stattfindet (E. 6.3).
Prestations; Complémentaires; Canton; Domicile; Droit; Consid; Verse; Compétence; Famille; Ancien; Décision; L'ancien; Janvier; Place; Institution; Compétent; Personne; Autorité; Verser; Placement; Autre; Arrêt; Règle; Fixer; été; Avant; D'accueil; Compétente; Entrée; Fédéral
143 V 114 (9C_56/2017)Art. 13 Abs. 2 ATSG; Art. 6 Abs. 2, Art. 9 Abs. 3 lit. a und b sowie Art. 13 IVG; versicherungsmässige Voraussetzungen in Bezug auf Eingliederungsmassnahmen bei im Ausland invalid geborenen Kindern. Nach Art. 9 Abs. 3 lit. b Satz 2 IVG haben Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen namentlich unter zwanzigjährige ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie - nebst anderen versicherungsmässigen Voraussetzungen - selber im Ausland invalid geboren sind und ihre Mutter sich dort unmittelbar vor der Geburt während höchstens zwei Monaten aufgehalten hat (E. 2). Für die Berechnung der zweimonatigen Aufenthaltsdauer ist vom Tag der tatsächlichen Niederkunft zwei Monate zurückzurechnen (E. 4). Das Tatbestandsmerkmal des "sich Aufhaltens" ist im Sinne einer blossen (physischen) Anwesenheit, nicht aber als qualifizierter(er) "gewöhnlicher Aufenthalt" gemäss Art. 13 Abs. 2 ATSG zu verstehen (E. 5). Schweiz; Beschwerde; Geburt; Ausland; Aufenthalt; Beschwerdeführer; Mutter; Staat; Aufgehalten; Geboren; Gewöhnliche; Voraussetzung; Kinder; Eingliederungsmassnahmen; Aufenthalts; Staatsangehörige; Libanon; Auslegung; Geborene; Voraussetzungen; Schweizer; Ausländer; Unmittelbar; Invalidenversicherung; gewöhnlich; Niederkunft; Beschwerdeführers

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2862/2021Rückforderung von Versicherungsleistungen und ErlassBeschwerde; Wohnsitz; Recht; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Unentgeltliche; Person; Akten; Verfügung; Rechtspflege; Gesuch; Urteil; Tochter; Lebens; Ausland; örtlich; Beschwerde-act; Sozialhilfe; Formular; Stadt; Zuständigkeit; Kosovo; Lebensmittelpunkt; Witwenrente; Zuständig; Aufgr; Kanton; Schweizer; Eingabe
C-3100/2020RenteBeschwerde; Verstorbene; Wohnsitz; Gemeinsame; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Pflege; Recht; Brasilien; Meinsamen; Lichen; Gemeinsamen; Haushalt; Rente; BVGer; Deutschland; Kinder; Einsprache; Verstorbenen; Waisenrente; BVGer-act; BVGer-act; Schweiz; Urteil; Hinweis; Anspruch; Partei; Pflegekind; Vorinstanz; Einspracheentscheid
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