1 Der Wohnsitz einer Person bestimmt sich nach den Artikeln 2326 des Zivilgesetzbuches1.
2 Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person an dem Ort, an dem sie während längerer Zeit lebt, selbst wenn diese Zeit zum Vornherein befristet ist.
1 SR 210
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB110504 | mehrfacher, teilweise versuchter Betrug etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Anklage; Verteidigung; Recht; Berufung; Recht; Urteil; Gutachten; Rente; Anlässlich; Freiheitsstrafe; Kantons; Begutachtung; Läge; Sozialversicherung; Gericht; Entscheid; Teilweise; Antrag; Ausführungen; Anklageziffer; Sachverhalt; Zeuge; Betrug |
SO | VSBES.2019.52 | Hilflosenentschädigung IV | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Hilfe; Schwester; Abklärung; Person; Täglich; Begleitung; Wiesen; IV-Nr; Erheblich; Wäsche; Wohnung; Angewiesen; Tägliche; Lebensverrichtung; Hilflosenentschädigung; Haushalt; Alltägliche; Hilflosigkeit; Lebenspraktische; Abklärungsfachfrau; Dritthilfe; Lebensverrichtungen; Erhebliche; Bundesgericht; Alltäglichen; Anspruch; Reinigung; Arbeite |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2018/20 | Entscheid Art. 5 Abs. 1 ELG. Karenzfrist. Ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz in den zehn Jahren vor der Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2019, EL 2018/20). | Schweiz; Beschwerde; Unterbrochen; Ergänzungsleistung; Ausland; Karenzfrist; Ununterbrochen; Beschwerdeführer; Aufenthalt; EL-Ansprecher; Auslandsaufenthalt; Anspruch; Einsprache; Anmeldung; Zweck; Zwingend; Ehefrau; Herkunftsland; Affinität; EL-Durchführungsstelle; Bezug; Medizinisch; Behandlung; Aufgehalten; Interpretation; Ergänzungsleistungen; Müsse; Begründung; Entscheid; Können |
SG | IV 2016/227 | Entscheid Art. 36 Abs. 1 IVG und Art. 39 Abs. 1 IVG. Anspruch auf ausserordentliche Rente der Invalidenversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls Rente bei Vollendung des 18. Altersjahrs (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Februar 2019, IV 2016/227). | Beschwer; Beschwerde; Rente; Beschwerdeführerin; Versicherung; Schweiz; Anspruch; Wohnsitz; IV-act; Person; Altersjahr; Versicherungsfall; Zeitpunkt; Invalidität; Renten; Ordentliche; Beschwerdegegnerin; Leistung; Geburt; Vollendung; Eintritt; Obligatorisch; Invalid; Bundesgericht; Altersjahres; Rentenanspruch; Geburts; Verfügung; Voraussetzung; Personen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 V 21 (9C_60/2021) | Regeste Art. 21 Abs. 1 und 1 quater ELG ; aArt. 21 Abs. 1 ELG (aufgehoben Ende 2020); Art. 13 Abs. 1 ATSG ; Art. 25 Abs. 1 und 2 ZGB ; Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung von Ergänzungsleistungen. Bei einem minderjährigen Kind unter Vormundschaft führt die Verlegung des abgeleiteten Wohnsitzes in einen anderen Kanton im Sinne von Art. 25 Abs. 2 ZGB auch dann zu einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit der für die Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden, wenn sie nach der Unterbringung in einer Pflegefamilie im neuen Kanton stattfindet (E. 6.3). | Prestations; Complémentaires; Canton; Domicile; Droit; Consid; Verse; Compétence; Famille; Ancien; Décision; L'ancien; Janvier; Place; Institution; Compétent; Personne; Autorité; Verser; Placement; Autre; Arrêt; Règle; Fixer; été; Avant; D'accueil; Compétente; Entrée; Fédéral |
143 V 114 (9C_56/2017) | Art. 13 Abs. 2 ATSG; Art. 6 Abs. 2, Art. 9 Abs. 3 lit. a und b sowie Art. 13 IVG; versicherungsmässige Voraussetzungen in Bezug auf Eingliederungsmassnahmen bei im Ausland invalid geborenen Kindern. Nach Art. 9 Abs. 3 lit. b Satz 2 IVG haben Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen namentlich unter zwanzigjährige ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie - nebst anderen versicherungsmässigen Voraussetzungen - selber im Ausland invalid geboren sind und ihre Mutter sich dort unmittelbar vor der Geburt während höchstens zwei Monaten aufgehalten hat (E. 2). Für die Berechnung der zweimonatigen Aufenthaltsdauer ist vom Tag der tatsächlichen Niederkunft zwei Monate zurückzurechnen (E. 4). Das Tatbestandsmerkmal des "sich Aufhaltens" ist im Sinne einer blossen (physischen) Anwesenheit, nicht aber als qualifizierter(er) "gewöhnlicher Aufenthalt" gemäss Art. 13 Abs. 2 ATSG zu verstehen (E. 5). | Schweiz; Beschwerde; Geburt; Ausland; Aufenthalt; Beschwerdeführer; Mutter; Staat; Aufgehalten; Geboren; Gewöhnliche; Voraussetzung; Kinder; Eingliederungsmassnahmen; Aufenthalts; Staatsangehörige; Libanon; Auslegung; Geborene; Voraussetzungen; Schweizer; Ausländer; Unmittelbar; Invalidenversicherung; gewöhnlich; Niederkunft; Beschwerdeführers |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2862/2021 | Rückforderung von Versicherungsleistungen und Erlass | Beschwerde; Wohnsitz; Recht; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Unentgeltliche; Person; Akten; Verfügung; Rechtspflege; Gesuch; Urteil; Tochter; Lebens; Ausland; örtlich; Beschwerde-act; Sozialhilfe; Formular; Stadt; Zuständigkeit; Kosovo; Lebensmittelpunkt; Witwenrente; Zuständig; Aufgr; Kanton; Schweizer; Eingabe |
C-3100/2020 | Rente | Beschwerde; Verstorbene; Wohnsitz; Gemeinsame; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Pflege; Recht; Brasilien; Meinsamen; Lichen; Gemeinsamen; Haushalt; Rente; BVGer; Deutschland; Kinder; Einsprache; Verstorbenen; Waisenrente; BVGer-act; BVGer-act; Schweiz; Urteil; Hinweis; Anspruch; Partei; Pflegekind; Vorinstanz; Einspracheentscheid |