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BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Art. 13 ATSG vom 2021

Art. 13 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 13 Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

1 Der Wohnsitz einer Person bestimmt sich nach den Artikeln 23–26 des Zivilgesetzbuches1.

2 Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person an dem Ort, an dem sie während längerer Zeit lebt, selbst wenn diese Zeit zum Vornherein befristet ist.


1 SR 210


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 13 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB110504mehrfacher, teilweise versuchter Betrug etc. Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Anklage; Verteidigung; Recht; Berufung; Recht; Urteil; Gutachten; Rente; Anlässlich; Freiheitsstrafe; Kantons; Begutachtung; Läge; Sozialversicherung; Gericht; Entscheid; Teilweise; Antrag; Ausführungen; Anklageziffer; Sachverhalt; Zeuge; Betrug
SOVSBES.2019.52Hilflosenentschädigung IVBeschwerde; Beschwerdeführerin; Hilfe; Schwester; Abklärung; Person; Täglich; Begleitung; Wiesen; IV-Nr; Erheblich; Wäsche; Wohnung; Angewiesen; Tägliche; Lebensverrichtung; Hilflosenentschädigung; Haushalt; Alltägliche; Hilflosigkeit; Lebenspraktische; Abklärungsfachfrau; Dritthilfe; Lebensverrichtungen; Erhebliche; Bundesgericht; Alltäglichen; Anspruch; Reinigung; Arbeite
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2018/20Entscheid Art. 5 Abs. 1 ELG. Karenzfrist. Ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz in den zehn Jahren vor der Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2019, EL 2018/20). Schweiz; Beschwerde; Unterbrochen; Ergänzungsleistung; Ausland; Karenzfrist; Ununterbrochen; Beschwerdeführer; Aufenthalt; EL-Ansprecher; Auslandsaufenthalt; Anspruch; Einsprache; Anmeldung; Zweck; Zwingend; Ehefrau; Herkunftsland; Affinität; EL-Durchführungsstelle; Bezug; Medizinisch; Behandlung; Aufgehalten; Interpretation; Ergänzungsleistungen; Müsse; Begründung; Entscheid; Können
SGIV 2016/227Entscheid Art. 36 Abs. 1 IVG und Art. 39 Abs. 1 IVG. Anspruch auf ausserordentliche Rente der Invalidenversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls Rente bei Vollendung des 18. Altersjahrs (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Februar 2019, IV 2016/227). Beschwer; Beschwerde; Rente; Beschwerdeführerin; Versicherung; Schweiz; Anspruch; Wohnsitz; IV-act; Person; Altersjahr; Versicherungsfall; Zeitpunkt; Invalidität; Renten; Ordentliche; Beschwerdegegnerin; Leistung; Geburt; Vollendung; Eintritt; Obligatorisch; Invalid; Bundesgericht; Altersjahres; Rentenanspruch; Geburts; Verfügung; Voraussetzung; Personen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 V 21 (9C_60/2021)
Regeste
Art. 21 Abs. 1 und 1 quater ELG ; aArt. 21 Abs. 1 ELG (aufgehoben Ende 2020); Art. 13 Abs. 1 ATSG ; Art. 25 Abs. 1 und 2 ZGB ; Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung von Ergänzungsleistungen. Bei einem minderjährigen Kind unter Vormundschaft führt die Verlegung des abgeleiteten Wohnsitzes in einen anderen Kanton im Sinne von Art. 25 Abs. 2 ZGB auch dann zu einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit der für die Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden, wenn sie nach der Unterbringung in einer Pflegefamilie im neuen Kanton stattfindet (E. 6.3).
Prestations; Complémentaires; Canton; Domicile; Droit; Consid; Verse; Compétence; Famille; Ancien; Décision; L'ancien; Janvier; Place; Institution; Compétent; Personne; Autorité; Verser; Placement; Autre; Arrêt; Règle; Fixer; été; Avant; D'accueil; Compétente; Entrée; Fédéral
143 V 114 (9C_56/2017)Art. 13 Abs. 2 ATSG; Art. 6 Abs. 2, Art. 9 Abs. 3 lit. a und b sowie Art. 13 IVG; versicherungsmässige Voraussetzungen in Bezug auf Eingliederungsmassnahmen bei im Ausland invalid geborenen Kindern. Nach Art. 9 Abs. 3 lit. b Satz 2 IVG haben Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen namentlich unter zwanzigjährige ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie - nebst anderen versicherungsmässigen Voraussetzungen - selber im Ausland invalid geboren sind und ihre Mutter sich dort unmittelbar vor der Geburt während höchstens zwei Monaten aufgehalten hat (E. 2). Für die Berechnung der zweimonatigen Aufenthaltsdauer ist vom Tag der tatsächlichen Niederkunft zwei Monate zurückzurechnen (E. 4). Das Tatbestandsmerkmal des "sich Aufhaltens" ist im Sinne einer blossen (physischen) Anwesenheit, nicht aber als qualifizierter(er) "gewöhnlicher Aufenthalt" gemäss Art. 13 Abs. 2 ATSG zu verstehen (E. 5). Schweiz; Beschwerde; Geburt; Ausland; Aufenthalt; Beschwerdeführer; Mutter; Staat; Aufgehalten; Geboren; Gewöhnliche; Voraussetzung; Kinder; Eingliederungsmassnahmen; Aufenthalts; Staatsangehörige; Libanon; Auslegung; Geborene; Voraussetzungen; Schweizer; Ausländer; Unmittelbar; Invalidenversicherung; gewöhnlich; Niederkunft; Beschwerdeführers

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2862/2021Rückforderung von Versicherungsleistungen und ErlassBeschwerde; Wohnsitz; Recht; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Unentgeltliche; Person; Akten; Verfügung; Rechtspflege; Gesuch; Urteil; Tochter; Lebens; Ausland; örtlich; Beschwerde-act; Sozialhilfe; Formular; Stadt; Zuständigkeit; Kosovo; Lebensmittelpunkt; Witwenrente; Zuständig; Aufgr; Kanton; Schweizer; Eingabe
C-3100/2020RenteBeschwerde; Verstorbene; Wohnsitz; Gemeinsame; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Pflege; Recht; Brasilien; Meinsamen; Lichen; Gemeinsamen; Haushalt; Rente; BVGer; Deutschland; Kinder; Einsprache; Verstorbenen; Waisenrente; BVGer-act; BVGer-act; Schweiz; Urteil; Hinweis; Anspruch; Partei; Pflegekind; Vorinstanz; Einspracheentscheid
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