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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 128 CPC dal 2023

Art. 128 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 128

Disciplina nel processo e malafede o temerarietà processuali

1 Chiunque, durante il procedimento dinanzi al giudice, offende le convenienze o turba l’andamento della causa è punito con l’ammonimento o con la multa disciplinare fino a 1000 franchi. Il giudice può inoltre ordinarne l’allontanamento.

2 Per l’esecuzione di quanto da lui disposto, il giudice può far capo alla polizia.

3 In caso di malafede o temerarietà processuali, la parte e il suo patrocinatore possono essere puniti con la multa disciplinare fino a 2000 franchi e, in caso di recidiva, fino a 5000 franchi.

4 La multa disciplinare è impugnabile mediante reclamo.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 128 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPD220013Nichtigkeit KündigungSchwerde; Beschwerde; Partei; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Entscheid; Rechtsmittel; Vorinstanz; Verfügung; Beschwerdegegner; Parteien; Endentscheid; Klage; Anfechtung; Gericht; Verfahren; Antrag; Gutzumachen; Parteibezeichnung; Dielsdorf; Stock; Entscheide; Wäre; Bezirks; Wiedergutzumachen; Prozessualen; Berichtigung; Kündigung; Sistierungsantrag; Anfechtungsobjekts
ZHPE220004Negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG (Unentgeltliche Rechtspflege / Sicherheitsleistung)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Partei; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Gericht; Vorinstanz; Sicherheit; Parteientschädigung; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Uster; Person; Konto; Finanzielle; Ischen; Entscheid; Steuererklärung; Rechtsmittel; BGer; Verfügung; Unentgeltlichen; Verbindung; Eingabe; Finanziellen; Umfassend; Obergericht; Verhältnisse; Prozessführung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB130008AufsichtsbeschwerdeAnzeige; Anzeigeerstatter; Zirksrichter; Bezirksrichter; Aufsicht; Verfahren; Aufsichts; Verfahrens; Partei; Prozess; Recht; Aufsichtsbehörde; Obergericht; Verwaltung; Aufsichtsbeschwerde; Verhalten; Partei; Zivil; Arbeit; Obergerichts; Zivilprozessordnung; Akten; Pflicht; Vergleich; Verwaltungskommission; Schweiz; Pflichtverletzung; Anzeigeerstatters; Beschwerde
BSBEZ.2021.30 (AG.2021.435)OrdnungsbusseSchlichtung; Beschwerde; Ordnungsbusse; Schlichtungsbehörde; Beschwerdeführerin; Erscheinen; Werden; Schlichtungsverhandlung; Nichterscheinen; Partei; Klagebewilligung; Verfahren; Persönlich; Verfügung; Vorliegend; Vorliegende; Parteien; Geschäftsgang; Gericht; Stellt; Gemäss; Vorliegenden; Persönliche; Pflicht; Stellungnahme; Erscheinen; Dezember; Geschäftsgangs; Persönlichen; Störung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 265Art. 128 und 206 ZPO; Ordnungsbusse im Schlichtungsverfahren. Darf die Schlichtungsbehörde eine Partei für ihr Nichterscheinen zur Schlichtungsverhandlung gestützt auf Art. 128 ZPO mit Ordnungsbusse bestrafen? Vorliegend ist die Verhängung von Ordnungsbussen jedenfalls mangels vorgängiger Androhung unzulässig (E. 3-5). Schlichtung; Partei; Ordnungsbusse; Zivilprozessordnung; Beschwerde; Verfahren; Schlichtungsverhandlung; Verfahren; Schlichtungsbehörde; Nichterscheinen; Parteien; Schlichtungsstelle; Schlichtungsverfahren; Säumnis; Disziplinarisch; Beschwerdeführer; Urteil; ZPO; Bundesgericht; Entscheid; Disziplinarische; Beklagten; Recht; Gericht; Hinweis; Prozessual; ZPO

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Staehelin Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2013
Nina J. FreiBerner Kommentar2012
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