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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 128 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 128

Entaifer il limits da la lescha e da las reglas professiunalas è la defensiun suttamessa mo als interess da la persuna inculpada.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 128 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE130357Nichtanhandnahme Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Schuldig; Anschuldigung; Staatsanwaltschaft; Falsch; Person; Falsche; Nichtanhandnahme; Anschuldigungen; Verfahren; Hinweis; Befragung; Beschuldigt; Antrag; Gewusst; Verfolgung; Beschwerdegegners; Unzutreffend; Müssen; Beantragt; Behauptung; Verteidiger; Werde; Beschwerdeverfahren; Tatbestand; Gewusst
ZHUP140004Wechsel der amtlichen Verteidigung Beschwerde; Beschwerdeführer; Rechtsanwalt; Beschwerdeführers; Verteidigung; Amtliche; Staat; Staatsanwalt; Verteidiger; Person; Staatsanwalts; Brief; Amtlichen; Ehefrau; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Briefe; Beschuldigte; Akten; Verfahren; Kantons; Vertrauensverhältnis; Beschuldigten; Oberstaatsanwaltschaft; Zürich; Gericht; Sorgfaltspflicht; Lassen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.3 (AG.2021.365)Verfügung vom 22. Dezember 2020Beschwerde; Beschwerdeführer; Dezember; Parteien; Strafgericht; Entscheid; Parteientschädigung; Verfügung; Einstellung; Entschädigung; Einstellungsverfügung; Verfahren; Rechtlich; Angefochten; Privatkläger; Werden; Gemäss; Gelten; Vorinstanz; Angefochtene; Verfahrens; Antrag; Geltend; Beschwerdegegner; Kommentar; Strafgerichts; Gericht; Privatklägerschaft; Aufwendungen; Seiner
BSBES.2020.103 (AG.2020.594)Widerruf der amtlichen Verteidigung (BGer-Nr. 1B_588/2020 vom 9. Dezember 2020)Beschwerde; Staatsanwalt; Amtliche; Staatsanwalts; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Amtlichen; Verfügung; Verteidiger; Amtlicher; Verfahrens; Schreiben; Kosten; Ersten; Eingereicht; Mandat; Wahlverteidiger; Worden; Auflage; Wahlverteidigung; Reduzierte; Appellationsgericht; Bundesgericht; Abschluss; Privat; Verwiesen; Widerruf; Wiedererwägung; Gelangt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 IV 161 (6B_770/2011)Art. 134 Abs. 2 StPO; Wechsel der amtlichen Verteidigung. Nach der früheren bundesgerichtlichen Rechtsprechung war ein Gesuch um Auswechslung der amtlichen Verteidigung zu bewilligen, wenn aus objektiven Gründen eine sachgemässe Vertretung der Interessen des Beschuldigten nicht mehr gewährleistet war. Die Regelung in der Schweizerischen Strafprozessordnung, wonach ein Wechsel der amtlichen Verteidigung beansprucht werden kann, sofern das Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und ihrer amtlichen Verteidigung erheblich gestört oder eine wirksame Verteidigung aus anderen Gründen nicht mehr gewährleistet ist, geht über diese Praxis hinaus (E. 2.4). Hält die amtliche Verteidigung einer nicht geständigen beschuldigten Person gegenüber dem Gericht fest, dass sie nicht an die Unschuld ihres Mandanten glaubt, weist dieses Verhalten auf einen Vertrauensverlust hin. Kommt das Gericht dem Begehren um Entlassung des amtlichen Verteidigers sowie Bestellung eines neuen Verteidigers nicht nach, missachtet es seine richterliche Fürsorgepflicht und verletzt Art. 134 Abs. 2 StPO (E. 2.5). Verteidigung; Beschwerde; Verteidiger; Amtlich; Amtliche; Schuldig; Beschwerdeführer; Beruf; Vertrauen; Amtlichen; Vorinstanz; Person; Rechtsanwalt; Beschuldigte; Tötung; Verteidigers; Beschuldigte; Hinweis; Ersucht; Beschuldigten; Mandant; Ersuchte; Mandanten; Fest; Interesse; Hinweise; Prozessordnung; Untersuchung; Obergericht
106 IV 95Art. 268 Ziff. 1 BStP. Gegen den eine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz beurteilenden Entscheid der Gerichtskommission Wil, der nach kantonalem Recht mit keinem Rechtsmittel wegen Verletzung eidgenössischen Rechts angefochten werden kann, ist die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde auch dann nicht zulässig, wenn dem Urteil eine provisorische Bussenverfügung des Bezirksamtes Wil vorausgegangen ist.
Nichtigkeitsbeschwerde; Urteil; Eidgenössische; Recht; Kantonale; Gerichtskommission; Verletzung; Busse; Eidgenössischen; Provisorische; Bussenverfügung; Vorausgegangen; Beschwerde; Bundesgericht; Bescheid; Bezirksamtes; Rechtsmittel; Angefochten; Register; Kantonalem; Staatsanwalt; Gallen; Kantons; Verfahren; Auffassung; Nichts; Gerichtlichen; Urteilskopf

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.17Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Person; Transport; Polizist; Maske; Verordnung; -Verordnung; Personen; Urteil; Transportpolizisten; Recht; Polizisten; Amtshandlung; Luzern; Masken; Verteidigung; Attest; Verfahren; SBB-Transportpolizist; Bahnhof; Über; Recht; Vorinstanz; SBB-Transportpolizisten
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