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Federal Act on Private International Law (PILA)

Art. 128PILA from 2022

Art. 128 Federal Act
on Private International Law (PILA) drucken

Art. 128

1 Claims for unjust enrichment are governed by the law which governs the existing or assumed legal relationship on the basis of which the enrichment occurred.

2 In the absence of such a relationship, the claims are governed by the law of the state in which the enrichment occurred; the parties may agree to the application of the law of the forum.

>I. Jurisdiction >1. In general >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 128 Federal Act on Private International Law (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160037ArrestArrest; Beschwerde; Schweiz; Beschwerdeführerin; Recht; Bezug; Vorinstanz; Arrestbegehren; SchKG; Forderung; Arrestforderung; Beschwerdegegner; Genügenden; Arrestbefehl; Entscheid; Vermögenswerte; Einzelgericht; Überweisung; Schuld; Entscheid; Genügender; Gläubiger; Interesse; Bundesgericht; Anknüpfung; Glaubhaft; Arrestgr
ZHHG120071Marke / UWGMarke; BOTOX; Produkt; Produkte; Zeichen; Marken; Klagt; Schweiz; Tulinum; Botulinum; Beklagten; Verwende; BOTOCARE; Recht; Botulinumtoxin; MSchG; Wendung; Sachbezeichnung; Wirkstoff; Verwendet; Falten; Produkten; Klägerische; Kennzeichnung; Verkehr; Partei; Gebrauch; Kosmetische
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2014.22Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies aStGB), qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB), eventualiter mehrfache Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB), mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB), Steuerbetrug (Art. 186 Abs. 1 DBG und § 261 Abs. 1 Steuergesetz des Kantons Zürich). Schuldig; Beschuldigte; Recht; Konto; Zahlung; Anklage; Recht; Vermögens; Verfahren; Beschuldigten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Werte; Verfahrens; Urkunde; Rechnung; Über; Geschäftsbesorgung; Vermögenswert; Zahlungen; Ungetreue; Vermögenswerte; Gericht; Höhe; Täter; Verfahren; Einziehung; Bestechung
RH.2014.21Auslieferung an Deutschland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG). Rückzug der Beschwerden. Schuldig; Beschuldigte; Recht; Konto; Zahlung; Anklage; Recht; Vermögens; Verfahren; Beschuldigten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Werte; Verfahrens; Urkunde; Rechnung; Über; Geschäftsbesorgung; Vermögenswert; Zahlungen; Ungetreue; Vermögenswerte; Gericht; Höhe; Täter; Verfahren; Einziehung; Bestechung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Keller, Kren KostkiewiczZürcher Kommentar, ff.1642
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