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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 127 ZPO vom 2023

Art. 127 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 127

Überweisung bei zusammenhängenden Verfahren

1 Sind bei verschiedenen Gerichten Klagen rechtshängig, die miteinander in einem sachlichen Zusammenhang stehen, so kann ein später angerufenes Gericht die bei ihm rechtshängige Klage an das zuerst angerufene Gericht überweisen, wenn dieses mit der Übernahme einverstanden ist.

2 Die Überweisung ist mit Beschwerde anfechtbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 127 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP170048Negative FeststellungsklageFeststellung; Feststellungs; Recht; Beklagten; Lungsklage; Feststellungsklage; Klage; Vorinstanz; Feststellungsinteresse; Beschwerde; Negative; Interesse; Gericht; Partei; Ungewissheit; Klägers; Ansprüche; Zumutbar; Erwähnt; Klagen; LugÜ; Erwähnte; Klagen; Parteien; Schweiz; Bundesgericht; Auflage; Rechtlich; Leistungs
ZHNP170033Negative FeststellungsklageFeststellung; Feststellungs; Recht; Resse; Feststellungsklage; Beklagten; Klage; Vorinstanz; Negative; Feststellungsinteresse; Berufung; Interesse; Partei; Gericht; Ungewissheit; Zumutbar; Klägers; Ansprüche; Klagen; Erwähnt; Klagen; Leistungs; Erwähnte; Auflage; LugÜ; Parteien; Schweiz; Leistungsklage; Verfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140108Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeUnentgeltliche; Rechtspflege; Obergericht; Unentgeltlichen; Gesuchstellende; Person; Gesuch; Entscheid; Verfahren; Gewährung; Verfahren; Obergerichtspräsident; Beschwerde; Zürich; Gericht; Kantons; Gesuchstellenden; Schlichtungsverfahren; Instanz; Klage; Einreichung; Mittellos; Rechtsmittel; Notwendigkeit; Bestellung; Schadenersatzbegehren; Lebenskosten; Frist; Hinweisen
ZHVO140049Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuchsteller; Unterhalt; Schlichtungsverfahren; Unentgeltlichen; Obergericht; Rechtsbeistand; Verfahren; Bestellung; Rechtsbeistandes; Gericht; Abänderung; Klage; Kanton; Obergerichts; Einkommen; Anspruch; Entscheid; Beurteilung; Kantons; Gesuchstellers; Verhältnisse; Rechtlich;
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 626 (4A_169/2016)Verrechnungserklärung im Prozess. Die Rechtshängigkeit eines Anspruchs steht der Geltendmachung des gleichen Anspruchs durch Verrechnungseinrede in einem anderen Verfahren nicht entgegen (E. 8.4).
Beschwerde; Verrechnung; Beschwerdeführer; Verrechnungseinrede; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Forderung; Rechtshängigkeit; Erhoben; Beschwerdegegner; Beschwerdeführers; Gericht; Klage; Rechtshängig; Anspruchs; Zivilprozessordnung; Urteil; Erstinstanz; Verfahrens; Gerichtsstand; Privatklage; Bundesgericht; GestG; Einredeweise; Erhobene
141 III 549Verrechnungserklärung im Prozess. Eine (eventualiter erhobene) Verrechnungseinrede des Beklagten wird nicht von der Rechtshängigkeit erfasst (E. 6.5). Prozessuales Vorgehen, wenn die identische Forderung in zwei verschiedenen Prozessen zwischen den gleichen Parteien eventualiter zur Verrechnung gestellt wird (E. 6.5 und 6.6). Verrechnung; Verfahren; Bestellerin; Klage; Zivilprozess; Beschwerde; Forderung; Verrechnungseinrede; Urteil; Projekt; Klagte; Zivilprozessordnung; Unternehmerin; Eventualiter; Erhoben; Beschwerdeführerin; Recht; Vorinstanz; Nachträge; Partei; Vertrag; Stadion; Bezirksgericht; Wohnsiedlung; Klageantwort; Verrechnungsforderung; Guthaben; Nachträgen; Einrede
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