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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 127CrimPC from 2020

Art. 127 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 127

1 The accused, the private claimant and the other persons involved in the proceedings may appoint a legal agent to safeguard their interests.

2 The parties may appoint two or more persons as legal agent provided this does not unreasonably delay the proceedings. In such a case, they must designate one agent as the principal agent, who is authorised to carry out acts of representation before the criminal justice authorities and whose domicile is deemed to be the sole address for service.

3 The legal agent may act for two or more persons involved in the proceedings, subject to the restrictions laid down by law and in their professional code of practice.

4 The parties may appoint any person who has the capacity to act, is of unblemished reputation and is trustworthy; the restrictions of the law governing the legal profession are reserved.

5 The defence of the accused is reserved to lawyers who are authorised under the Lawyers Act of 23 June 20001 to represent parties in court; the foregoing is subject to derogating cantonal provisions on the defence in proceedings relating to contraventions.


1 SR 935.61



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 127 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210476Schändung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Vorinstanz; Stellung; Verteidigung; Urteil; Amtlich; Amtliche; Recht; Berufung; Zusammenhang; Sinne; Gewaltdarstellung; Punkt; Aufgr; Verfahren; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Aussage; Geldstrafe; Schändung; Amtlichen; Ziffer; Freiheitsstrafe; Entschädigung; Kantons; Pornografie
ZHSR190009Verletzung der VerkehrsregelnGesuchsteller; Revision; Gesuchstellers; Person; Verfahren; Inhaber; Dielsdorf; Bezirk; Statthalteramt; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Vollmacht; Gericht; Verteidigung; Beschwerde; Kanton; Befehl; Einzelfirma; Vertretung; Gesuchstellers; Beschuldigte; Verfügung; Verteidigung; Berufsmässige; Rechtlichen; Angesetzt; Obergericht; Rechtspersönlichkeit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2019.122 (AG.2020.10)Verweis infolge PflichtverletzungAnwalt; Anwalts; Gericht; Rekurrentin; Substitut; Anwältin; Staatsanwaltschaft; Gemäss; Würde; Substitution; Aufsicht; Gerichte; Advokat; Rekurs; Werden; Vertretung; Anwälte; Jurist; Volontär; Führe; Anwältinnen; Würden; Gesetz; Welche; Internet; Vorinstanz; Fellmann; Eingetragen; Kanton; Entscheid
BSBES.2019.107 (AG.2019.710)Zustellung von Eingaben des Privatverteidigers und Wechsel der amtlichen Verteidigung Beschwerde; Beschwerdeführer; Amtlich; Verteidiger; Amtliche; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Werden; Verteidigung; Verfügung; Amtlichen; Beschwerdeführers; Person; Stellt; Verfahrens; Beschuldigte; Eingabe; AaO; Verteidigerin; Gemäss; Beschwerdeverfahren; Welche; Schreiben; Worden; Sprachlich; Stunde; Amtlicher; Sprachliche; Stellen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 465 (6B_336/2021)
Regeste
Art. 70 StGB ; Art. 127 Abs. 1 StPO ; Art. 35 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 OR ; Einziehung von Vermögenswerten gegenüber den Erben der beschuldigten Person; Prozessvollmacht über den Tod hinaus. Prozessvollmachten über den Tod hinaus (sog. transmortale Vollmachten) sind grundsätzlich zulässig (E. 4.2; Bestätigung der Rechtsprechung). Stirbt die beschuldigte Person während des Untersuchungsverfahrens und ist eine Einziehung der beschlagnahmten Vermögenswerte daher gegenüber ihren Erben anzuordnen, erscheint es zum Schutz der einziehungsbetroffenen Erben - trotz der transmortalen Vollmacht des Erblassers - unabdingbar, dass die Erben von der Behörde, welche über die Einziehung zu befinden hat, über das Einziehungsverfahren nach Möglichkeit persönlich in Kenntnis gesetzt und aufgefordert werden, selber einen Rechtsbeistand zu bestimmen. Bis dahin behält die Vollmacht über den Tod hinaus grundsätzlich ihre Gültigkeit und der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann sich darauf berufen, insbesondere wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Behörde die einziehungsbetroffenen Erben persönlich in das Verfahren einbezieht (E. 4.3 und 4.4).
Recht; Erben; Vollmacht; Einziehung; Hinaus; Magda; Rechtsanwältin; Auftrag; Zihlmann; Untersuchungsamt; Altstätten; Beschwerde; Verfahren; Prozessvollmacht; Partei; Erblassers; Transmortale; Interessen; Verfahren; Schweiz; Rechtsbeistand; Verfügung; Entscheid; Geschäfts; Rechtsprechung; Urteil; Gültigkeit; Natur
147 IV 379 (6B_195/2020)
Regeste
Art. 127 Abs. 5 StPO ; Geltungsbereich des Anwaltsmonopols bei der Verteidigung der beschuldigten Person; abweichende kantonale Bestimmung für die Verteidigung im Übertretungsstrafverfahren. Der in Art. 127 Abs. 5 erster Teilsatz StPO definierte strafprozessuale Monopolbereich gilt für die berufsmässige sowie die nicht berufsmässige Verteidigung (E. 1.2.3). Der Gestaltungsspielraum der Kantone für abweichende Regelungen im Übertretungsstrafverfahren im Sinne von Art. 127 Abs. 5 zweiter Teilsatz StPO wird nach den bundesrechtlichen Vorgaben durch die Anforderungen von Art. 127 Abs. 4 StPO beschränkt (E. 1.6.2). Soll die nicht berufsmässige Vertretung durch Nichtanwälte im Übertretungsstrafverfahren zugelassen werden, braucht es eine kantonale Bestimmung von hinreichender Klarheit (E. 1.6.3).
Kanton; Übertretung; Verfahren; Verteidigung; Recht; Berufsmässig; Berufsmässige; Beschwerde; Übertretungsstrafverfahren; Vertretung; AnwG/SG; Kantone; Beschwerdeführer; Person; Gallen; Teilsatz; Prozess; Regelung; Kantons; Schuldig; Abweichende; Monopol; Beschuldigte; Gericht; Sachen; Kantonale; Monopolbereich; Rechtlichen; Anwälte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2020.14ASchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Mráz; Recht; Beruf; MARTYNENKO; Berufung; Urteil; Verfahrens; Ziffer; Eingabe; Verteidiger; Verfahren; Antrag; Erstin; Erstinstanzliche; Stellung; Filter; öffnen; Verteidigung; Hinzufügen; Kammer; Bundes; Vertrete; Hauptverhandlung; Anwalt; Gericht
BE.2019.14Datei; Dateien; Anwalt; Anwaltsgeheimnis; Schutz; Anwaltsgeheimnisses; Durchsuchung; Fallen; Herauszugeben; Herauszugeben; Gruppe; C-Gruppe; Recht; Inhalte; Bezug; Gesuch; Gesellschaft; Verschiedene; Könnten; Stichwort; Gesuchsgegnerin; Gesellschaften; Korrespondenz; Entsiegelung; E-Mail; Mandat; Auszunehmen; Anwalt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Viktor Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2014
Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2014
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