Codice penale svizzero (CPS)
Der Art. 127 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 127 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE210041 | Einstellung | Beschwerde; Sturz; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Pflege; Aussage; Aussagen; Gestürzt; Tochter; Gefahr; Wäre; Person; Habe; Gesundheit; Bundesgericht; Mitarbeiter; Verletzung; Einstellung; Bettgitter; Obergericht; Beschwerdeverfahren; Fangen; Habe; Lasse; Verfahren; Worden; Bundesgerichts; Betreuung; Bezug |
ZH | UE190027 | Einstellung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Testament; Verstorbene; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Recht; Verstorbenen; Einstellung; Zivil; Zeuge; Aussage; Anzeige; Untersuchung; Testaments; Beantragt; Vermächtnis; Beantragte; Prozess; Aussagen; Meilen; Obergericht; Kammer; Gericht; Zivilkammer; Verfügbare |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
108 IV 14 | Art. 127 Ziff. 1 Abs. 2 StGB.1. Gefahrengemeinschaft im Falle des Zusammenschlusses zweier Personen zur Verübung eines für Leib und Leben der Täter an sich ungefährlichen Einbruchdiebstahls verneint. Offen gelassen, ob eine Gefahrengemeinschaft ohne weiteres ein Obhutsverhältnis im Sinne von Art. 127 Ziff. 1 Abs. 2 StGB und damit Hilfeleistungspflichten begründet (E. 2). 2. Der Eintritt der Gefahr ist nicht der Grund zur Entstehung der Hilfeleistungspflicht, sondern der Anlass zur Hilfeleistung (E. 3). | Obhut; Gefahr; Obhutsverhältnis; Hilfe; Gefahren; Hilfeleistung; Gesundheit; Person; Eintritt; Gefahrengemeinschaft; Hilfeleistungspflicht; Begründet; Personen; Aussetzung; Obhutspflicht; Sorgen; Einbrecher; Obhutspflichten; Bezug; Beschwerdeführerin; Fenster; Hilfeleistungspflichten; Beziehungen; Komplizen; Urteil; Vorinstanz; Zusammenschluss; Staatsanwaltschaft; ULLRICH |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2018.63 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren (at. 29 Abs. 3 BV). | Bundes; Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Recht; Beschwerdeführer; Hausordnung; Verfahrensakten; Untersuchung; Verfahrensakten; Region; Kanton; Regionalgefängnis; StBOG; Nichtanhandnahme; Vollzug; SMVG/BE; Staatsanwalt; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Untersuchungs; Wiesene; Einvernahme; Nichtanhandnahmeverfügung; Klage; Sprache; Vertreten; Beschwerdekammer |
BH.2017.1 | Anordnung der Untersuchungshaft (Art. 226 i.V.m. Art. 222 StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Gambia; Flucht; Untersuchung; Folter; Gericht; Polizei; Schweiz; Kollusion; Verbrechen; Kollusionsgefahr; Freiheit; Beschwerdekammer; Untersuchungshaft; Verfahren; Bundesstrafgericht; Dringend; Beschwerdeführers; Verfahrens; Menschlichkeit; Ausland; Dringende; Fluchtgefahr; Tatverdacht; Verfahren; Person; Schuldig |