Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)
Der Art. 127 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 127 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS180039 | Verwertung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Schuld; Betreibung; Schuldner; Betreibungs; Betreibungsamt; Verwertung; SchKG; Miteigentum; Miteigentumsanteil; Wetzikon; Verfügung; Gläubiger; E-Mail; Verfahren; Auflage; Schuldners; Pfändete; Ersteigerer; Miteigentumsanteils; Gepfändet; Aufsichtsbehörde; Kanton; Pfändung; Gepfändeten; Recht; Bezirksgericht; Wäre |
ZH | PS170226 | Pfändungsurkunde (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Schuld; Schuldner; Schuldnerin; Pfändung; Beschwerde; Interesse; Verwertung; Betreibungs; Dungsurkunde; Betreibungsamt; SchKG; Pfändungsurkunde; Grundstück; Forderung; Gläubiger; Vorinstanz; Grundstückgewinnsteuer; Liegenschaft; Verfahre; Verfahren; Entscheid; Obergericht; Einzutreten; Feststellung; Gepfändet; Pfändete; Übrigen; Recht; Aufl |
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