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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 127 BV vom 2021

Art. 127 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 127 Grundsätze der Besteuerung

1 Die Ausgestaltung der Steuern, namentlich der Kreis der Steuerpflichtigen, der Gegenstand der Steuer und deren Bemessung, ist in den Grundzügen im Gesetz selbst zu regeln.

2 Soweit es die Art der Steuer zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten.

3 Die interkantonale Doppelbesteuerung ist untersagt. Der Bund trifft die erforderlichen Massnahmen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 127 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT140033Rechtsöffnung Beschwerde; Recht; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Veranlagung; Nichtigkeit; Entscheid; Beschwerdegegner; Veranlagungsverfügung; Kanton; Verfahren; Betreibung; Definitive; Kantons; Vorinstanz; Bundesgericht; Gende; Gesuchsgegners; Partei; Beschwerdeverfahren; Unrichtige; SchKG; Urteil; Rechtsöffnungsbegehren; Beschwerdegegnerin; Einkommen; Steuerverwaltung; Abzuweisen
SOSGSTA.2016.90Staats- und Bundessteuer 2013Arbeit; Holdback; Rekurrent; Rekurrenten; Arbeitsverhältnis; Agreement; Beschwerde; Leistung; Urteil; Einkommen; Arbeitsverhältnisse; XXXX; Auszahlung; Veräusserer; Agreements; Arbeitsverhältnisses; Gesellschaft; Bundessteuer; Kapitalgewinn; Steueramt; Steuerpflichtigen; Verhandlung; Steuerbare; Gunsten; Kaufpreis; Holdbacks; Vorliegenden; Staats; Rekurs
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2019.00018Interkantonale DoppelbesteuerungKanton; Beschwerde; Beschwerdeführerin; KantonG; Verwaltung; Kantonale; Steueramt; Bundesgericht; KantonG; Domizil; Entscheid; Doppelbesteuerung; Erkennt; Kantons; Interkantonale; Steuerrekursgericht; Vorinstanzliche; Rekurs; Hauptsteuerdomizil; Instanzenzug; Einschätzungsverfügung; Verwaltungsgericht; Person; Anerkennt; Kammer; Büro; Einsprache; Steuerhoheit; Rekurrentin
ZHSB.2018.00030Getrennte Besteuerung des LiquidationsgewinnsSteuer; Liquidation; Liquidationsgewinn; Steuer; Bundes; Einkommen; Besteuerung; Verlust; Recht; Selbständig; Selbständige; Vorsorge; Liquidationsgewinne; Bundessteuer; Verluste; Separat; Bestimmungen; Auslegung; Staats; Gemeindesteuern; Reserven; Stille; Erwerbstätigkeit; Beschwerde; Einkauf; Gesetzes; Kapitalleistung; Stillen; Separate
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 II 34 (2C_977/2020)
Regeste
Art. 9 Abs. 2 Anhang I FZA ; Art. 40 Abs. 3 DBG ; Umrechnung der Arbeitseinkünfte eines Grenzgängers; keine Diskriminierung. Wenn eine in der Schweiz ansässige Person den Wohnsitz in der Schweiz aufgibt und zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Steuerperiode in der Schweiz eine neue Tätigkeit als Grenzgänger aufnimmt, kann sie zwar eine ordentliche Veranlagung der Arbeitseinkünfte aus der Schweiz verlangen, sofern die praxisgemässen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Arbeitseinkünfte sind für die unterjährige Steuerperiode nach Art. 40 Abs. 3 DBG zur Satzbestimmung auf zwölf Monate umzurechnen. Darin liegt keine Diskriminierung, die gegen das FZA verstossen würde (E. 6).
Steuer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Schweiz; Kanton; Situation; Ordentliche; Thurgau; Ansässige; Einkünfte; Steuerpflicht; Einkommen; Rechtlich; Wohnsitz; Person; Vorinstanz; Satzbestimmung; Vergleichbar; Wegzug; Steuerverwaltung; Zeitraum; Ordentlichen; Kantons; Arbeitstätigkeit; Steuerperiode; Grenzgänger; Staat; Beschränkte; Diskriminierung; Urteil
147 I 325 (2C_522/2019)
Regeste
Art. 127 Abs. 3 BV ; Art. 20 Abs. 1 StHG ; Art. 626 Ziff. 1 OR i.V.m. Art. 56 ZGB ; Doppelbesteuerungsverbot; Hauptsteuerdomizil und Sitzwechsel. Verwirkung des doppelbesteuerungsrechtlichen Beschwerderechts des Steuerpflichtigen (E. 4.2).
Kanton; Kantons; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verwirkung; Recht; Anspruch; Steuerpflicht; Lizenz; Kollidierenden; Gesellschaft; Verhalten; Veranlagung; Steuerpflichtigen; Doppelbesteuerung; Treuwidrig; Steuerverwaltung; Urteil; Steueranspruch; Verwaltungsrat; Rulinganfrage; Beschwerderecht; Betrieb; Betriebsstätte; Software; Rechtsmissbräuchlich; Sachverhalt; Kennt; Beschwerderechts

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4520/2020HaushaltsabgabeBeschwerde; Recht; Haushalt; Abgabe; Bundes; Haushaltabgabe; Beschwerdeführer; Verfahren; Radio; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Entscheid; Sozialhilfe; Leistung; Partei; Verfahrenskosten; Person; Steuer; Verfügung; Abgabebefreiung; Leistung; Befreiung; Serafe; Angefochten; Gelte; Befreit; Wirtschaftlich; Erhebung; Angefochtene
A-5196/2020MehrwertsteuerTherapeut; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Therapeuten; Therapie; Steuer; Therapeutinnen; Urteil; MWSTG; Therapiezentrum; Leistung; Umsätze; Recht; Apotheke; Mehrwertsteuer; BVGer; Tungen; Auftritt; Vorinstanz; Selbständig; Beruf; Hinweis; Therapiezentrums; Mehrwertsteuerlich; Geschäft; Person; Wirtschaftlich; Urteile; Aussenauftritt
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