E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 127 AIG vom 2022

Art. 127 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 127

Koordination mit den Abkommen über die Assoziierung an Schengen

Mit dem Inkrafttreten der Schengen-Assoziierungsabkommen wird das vorlie­gende Gesetz wie folgt angepasst:

464

464 Die Änderungen können unter AS 2007 5437 konsultiert werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz