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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 126SCC from 2023

Art. 126 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 126

1 The court shall fix an amount to be paid periodically by way of maintenance contribution and set the date on which the duty of maintenance commences.

2 Where justified in specific circumstances, a lump sum settlement may be ordered instead of regular payments.

3 The court may attach conditions to the maintenance contribution.

III. Regular payments >1. Special terms >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 126 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC210023Scheidungsklage (Art. 114 ZGB) / RückweisungParteien; Beklagten; Berufung; Urteil; Bezahlen; Verfahren; Unterhalt; Berufungskläger; Verpflichtet; Bezahlen; Verpflichten; Parteientschädigung; Erstinstanzliche; Urteils; Berufungsbeklagte; Entscheid; Geleisteten; Verpflichtet; Beschwerde; Zweitinstanzliche; Grundbuch; Gerichtskosten; Bundesgericht; Meilen; Güterrechtliche; Kostenvorschüssen; Zuzüglich; Verfahrens; Klägers; Ziffer
ZHLC130028EhescheidungBeklagten; Recht; Berufung; Vorinstanz; Beweis; Partei; Konto; Parteien; Entscheid; Dokument; Depot; Gericht; Berufungsverfahren; Urteil; Heirat; Unterhalt; Obergericht; Afghani; Gungen; Urkunde; Zeugen; Afghanistan; Verfahren; Angefochten; Sperre; Schweiz; Depots
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2018.24 (AG.2018.725)Scheidung (Güterrecht, Kostenentscheid)Berufung; Partei; Berufungskläger; Berufungsklägerin; AaO; Zivilgericht; Werden; Parteien; Berufungsbeklagte; Gericht; Zivilgerichts; Parteientschädigung; Klinik; Privatgutachten; Stellt; Entscheid; Rechtlich; Bewertung; Verhandlung; Gemäss; Kosten; Anschluss; Antrag; Sachverständige; Zivilgerichts; Anschlussberufung; Substanzwert; Auflage; Gerichts; Berufungsbeklagten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 III 593Nachehelicher Unterhalt (Art. 125 ZGB). Bei ausreichender Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten haben sowohl der berechtigte Ehegatte als auch die Kinder Anspruch auf ungeschmälerte Unterhaltsleistungen (E. 3). Eine Unterhaltsrente bedingt die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen während der betreffenden Unterhaltsphase, was deren Vorfinanzierung in einem anderen Zeitraum ausschliesst (E. 7). Unterhalt; Leistungs; Kinder; Leistungsfähigkeit; Ehefrau; Ehemann; Erreichen; AHV-Alters; Ehegatte; Gebührende; Kinderalimente; Genden; Urteil; Obergericht; Ehemannes; Ehegatten; Unterhaltsbeitrag; Gebührenden; Parteien; Finanzierung; Vorfinanzierung; Anspruch; Unterhaltslücke; Verhältnisse; Sparquote; Pflichtigen; Praxis; Bilden; Unterhaltspflicht
128 III 121Beginn der nachehelichen Unterhaltspflicht im Fall der Teilrechtskraft der Scheidung (Art. 126 Abs. 1 ZGB). Ist der Scheidungspunkt gemäss Art. 148 Abs. 1 ZGB in Rechtskraft erwachsen, steht es dem Sachgericht im Rahmen des pflichtgemässen Ermessens frei, hinsichtlich des Beginns der nachehelichen Unterhaltspflicht an den Zeitpunkt der Teilrechtskraft anzuknüpfen. Dies gilt auch dann, wenn der Massnahmerichter für die Dauer des Verfahrens einen Unterhaltsanspruch festgelegt hat und dieser über den Zeitpunkt der Teilrechtskraft hinausgeht (E.3). Unterhalt; Scheidung; Recht; Unterhaltspflicht; Rechtskraft; Teilrechtskraft; Nacheheliche; Beginn; Urteil; Scheidungsrecht; Zeitpunkt; Ermessens; Nachehelichen; Bundesgericht; Eintritt; Scheidungspunkt; Rückwirkend; Gericht; Sachgericht; Bundesrecht; Entscheid; Schied; Fochten; Appellationshof; Scheidungsrecht; Urteils; Unterhaltsbeiträge; Erwachsen; Rentenurteil; Bezahlt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SUTTER, FREIBURGHAUS Kommentar zum neuen Scheidungsrecht, Zürich1999
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