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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 126 StPO vom 2023

Art. 126 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 126

Entscheid

1 Das Gericht entscheidet über die anhängig gemachte Zivilklage, wenn es die beschuldigte Person:

a.
schuldig spricht;
b.
freispricht und der Sachverhalt spruchreif ist.

2 Die Zivilklage wird auf den Zivilweg verwiesen, wenn:

a.
das Strafverfahren eingestellt oder im Strafbefehlsverfahren erledigt wird;
b.
die Privatklägerschaft ihre Klage nicht hinreichend begründet oder beziffert hat;
c.
die Privatklägerschaft die Sicherheit für die Ansprüche der beschuldigten Person nicht leistet;
d.
die beschuldigte Person freigesprochen wird, der Sachverhalt aber nicht spruchreif ist.

3 Wäre die vollständige Beurteilung des Zivilanspruchs unverhältnismässig aufwendig, so kann das Gericht die Zivilklage nur dem Grundsatz nach entscheiden und sie im Übrigen auf den Zivilweg verweisen. Ansprüche von geringer Höhe beurteilt das Gericht nach Möglichkeit selbst.

4 In Fällen, in denen Opfer beteiligt sind, kann das Gericht vorerst nur den Schuld- und Strafpunkt beurteilen; anschliessend beurteilt die Verfahrensleitung als Ein­zelgericht nach einer weiteren Parteiverhandlung die Zivilklage, ungeachtet des Streitwerts.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 126 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220247Versuchte eventualvorsätzliche Tötung etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Gerin; Privatklägerin; Recht; Berufung; Urteil; Drohung; Sinne; Rungen; Freiheit; Versucht; Verletzung; Versuchte; Gericht; Unentgeltlich; Amtlich; Genugtuung; Unentgeltliche; Amtliche; Verfahren; Fahrzeug; Tatbestand; Kontakt; Verkehrsregel; Urteils
ZHSB210555MordSchuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Verstorbene; Richt; Asservat-Nr; Aussage; Verstorbenen; Beweis; Asservate-Nr; Aussagen; Recht; Urteil; DNA-Spur; Person; Besitz; Video; Staat; Bundesgericht; Hinweis; Tatort; Bundesgerichts; Wattetupfer; Privatkläger; Genugtuung; Staatsanwalt; Einvernahme; Vorinstanz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.44 (AG.2021.169)sexuelle Handlungen mit einem Kind sowie sexuelle Nötigung (BGer 6B_551/2021)Berufung; Berufungskläger; Mutter; Aussage; Sexuelle; Seiner; Urteil; Erfahren; Werden; Halten; Kinder; Seinem; Gemäss; Weiter; Täter; Handlung; Aussagen; Sexuellen; Dieser; Welche; Bereits; Stellt; Gewesen; Weitere; Gericht; Hätte; Handlungen; Schuld; Seinen; Stehen
BSSB.2017.105 (AG.2019.32)schwere Körperverletzung, einfache Körperverletzung und TätlichkeitenBerufung; Berufungskläger; Anschluss; Anschlussberufung; Werden; Anschlussberufungskläger; Aussage; Berufungsklägers; Schwer; Halten; Verletzung; Stellt; Aussagen; Welche; Verhandlung; Worden; Angabe; Berufungsverhandlung; Körper; Gegangen; Beweis; Liegen; Sprechen; Angaben; Weiter; Gericht; Verfahren; Körperverletzung; Urteil; Könne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 211 (6B_1202/2019)
Regeste
Art. 122 Abs. 1, 126 Abs. 1 lit. a StPO; Art. 305 bis Ziff. 2 StGB ; Art. 41, 50 Abs. 3 OR ; Zivilklage, Schadenersatzforderung aus Geldwäscherei. Soweit das Gericht die beschuldigte Person schuldig spricht, ist der Entscheid über die anhängig gemachten Schadenersatzforderungen, soweit sie hinreichend begründet und beziffert sind, zwingend (E. 3).
Geldwäscher; Schaden; Geldwäscherei; Beschwerde; Recht; Urteil; Vermögens; Einziehung; Vorinstanz; Schuldig; Schädigten; Beschwerdeführerin; Gericht; Vortat; Zivilklage; Schadenersatz; Vermögenswerte; Geschädigten; Zivilrechtlich; Urteil; HEIERLI; Hinweis; Rechtsprechung; Haftung; Schutz; Verfahren; Begründet; Hinreichend; Schadenersatzforderung; Person
142 III 653 (4A_179/2016)Art. 90 BGG, Art. 126 Abs. 3 StPO; Beschwerde an das Bundesgericht gegen ein Strafurteil, mit dem die adhäsionsweise geltend gemachte Zivilklage "dem Grundsatz nach" beurteilt wird. Bei einem Strafurteil, das Zivilansprüche "dem Grundsatz nach" anerkennt, die Privatklägerschaft im Übrigen aber auf den Zivilweg verweist, handelt es sich um einen Endentscheid i.S. von Art. 90 BGG (E. 1). Décision; Civil; Civile; Prétention; Prétentions; Recours; Partie; Incidente; Consid; Principe; Procès; Responsabilité; Finale; Jugement; Pénal; D'une; Civiles; Cause; Contre; Aussi; Décisions; Arrêt; Procédure; Partielle; Tribunal; Autres; Prononcé; Selon; L'instance; Autorité

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2021.52Schuldig; Beschuldigte; Privat; Wohnung; Privatklägerin; Bundes; Recht; Bundesanwaltschaft; Beschuldigten; Einvernahme; Urteil; Verfahren; Aussage; Aussagen; Wohnungstür; Besuch; Besuchs; Vorfall; öffnen; Hinzufügen; Filter; Besuchsrecht; Bundesstrafgericht; Kammer; Schlüssel; Berufung; Hauptverhandlung
SK.2020.36Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Geschäft; Anklage; Geschäfts; Präsentation; Informationen; Aktie; Insider; Projekt; Über; Warrant; Bundes; Effekte; Warrants; Effekten; Person; Anklageziffer; Sitzung; Handel; öffnen; Geheim; Hinzufügen; Filter; Geheim; Transaktion

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, Zürich , St. Gallen 2013
Wehrenberg, BernhardBasler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung2011
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