E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 126 SchKG vom 2023

Art. 126 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 126

250

1 Der Verwertungsgegenstand wird dem Meistbietenden nach drei­maligem Aufruf zugeschlagen, sofern das Angebot den Betrag allfälliger dem betreibenden Gläu­bi­ger im Range vorgehender pfandgesicher­ter Forderungen übersteigt.

2 Erfolgt kein solches Angebot, so fällt die Betreibung in Hinsicht auf diesen Ge­genstand dahin.

250 Fassung gemäss Art. 6 des BG vom 28. Sept. 1949, in Kraft seit 1. Febr. 1950 (AS 1950 I 57; BBl 1948 I 1218).

c. Verzicht auf die Verwertung

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 126 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220160SteigerungszuschlagBeschwerde; Beschwerdeführer; SchKG; Unentgeltliche; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Beschwerdeführers; IVm; Obergericht; Frist; Ziffer; Hinwil; Gesuch; Forderung; Begründung; Eingabe; Verwertung; Gericht; Parteien; Betreibung; Sinne; Steigerung; Rechtsanwalt; Konkurs; Schuldbetreibung; Aufsichtsbehörde
ZHPS180039Verwertung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) Beschwerde; Schuld; Betreibung; Schuldner; Betreibungs; Betreibungsamt; Verwertung; SchKG; Miteigentum; Miteigentumsanteil; Wetzikon; Verfügung; Gläubiger; E-Mail; Verfahren; Auflage; Schuldners; Pfändete; Ersteigerer; Miteigentumsanteils; Gepfändet; Aufsichtsbehörde; Kanton; Pfändung; Gepfändeten; Recht; Bezirksgericht; Wäre
Dieser Artikel erzielt 6 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
117 III 391. Legitimation eines Konkursamtes zum Rekurs (Art. 19 SchKG) - in einem Fall, da die Nichtigkeit einer amtlichen Verfügung geltend gemacht wird (Erw. 2). 2. Steigerungszuschlag (Art. 126 Abs. 1 SchKG). Der Zuschlag, der einer in Konkurs stehenden Aktiengesellschaft auf das Steigerungsangebot eines ihrer Organe hin erteilt wird, ist nichtig (Erw. 3-5). Konkurs; Rekurs; Konkursamt; Steigerung; Zuschlag; Nichtig; Kanton; Steigerungszuschlag; Betreibung; Kantons; Thurgau; SchKG; Schuldbetreibungs; Grundstück; Interesse; Entscheid; Verfügung; Nichtig; Einzutreten; Konkurskammer; Aufsichtsbehörde; Beschwerde; Liquidation; Person; Zeitpunkt; Eingabe; Nichtig; Organ
116 III 23Art. 126 und 127 SchKG; Verkauf auf dem Wege der öffentlichen Steigerung. Pfändung pfandbelasteter Vermögenswerte. Der Bestand eines Pfandrechts vermag für sich alleine die Verarrestierung oder Pfändung nicht auszuschliessen. Ein Arrest (oder eine Pfändung) wird im Rahmen der Art. 106 ff. SchKG erst dann hinfällig, wenn ein Dritter das Eigentum oder ein anderes Recht auf den Besitz, das demjenigen des Schuldners oder des Arrestgläubigers entgegensteht, mit Erfolg geltend gemacht hat (E. 1). Gepfändete Gegenstände sind vom Betreibungsamt zu verwerten, selbst wenn ein Dritter ein Pfandrecht daran innehat und zwischen dem Schuldner und dem Pfandgläubiger die private Verwertung vereinbart worden ist (E. 2). Dürfen die Pfandgläubiger gemäss Art. 127 SchKG vorgehen, falls der betreibende Gläubiger davon absieht? Sollte die Verwertung gemäss Art. 126 SchKG scheitern, gehen die Kosten der Versteigerung zulasten des pfändenden Gläubigers (E. 3). Es liegt am pfändenden Gläubiger, ein Absehen von der Verwertung zu beantragen (E. 4). Droit; Créancier; Vente; Poursuite; Biens; Réalisation; Saisis; Droits; Glenrock; Tapis; Faillite; Créanciers; Poursuites; Gagiste; Tribunal; Vevey; Débiteur; Ainsi; Frais; Faillites; Celle; D'une; Même; été; être; Valoir; Fédéral; L'Office; Gages; Gagistes
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz