E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 126 DBG vom 2020

Art. 126 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 126

1 Der Steuerpflichtige muss alles tun, um eine vollständige und richtige Veranlagung zu ermöglichen.

2 Er muss auf Verlangen der Veranlagungsbehörde insbesondere mündlich oder schriftlich Auskunft erteilen, Geschäftsbücher, Belege und weitere Bescheinigungen sowie Urkunden über den Geschäftsverkehr vorlegen.

3 Natürliche Personen mit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und juristische Personen müssen Geschäftsbücher und Aufstellungen nach Artikel 125 Absatz 2 und sonstige Belege, die mit ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen, während zehn Jahren aufbewahren. Die Art und Weise der Führung und der Aufbewahrung richtet sich nach den Artikeln 957-958f OR1.23


1 SR 220
2 Fassung des zweiten Satzes gemäss Ziff. I 2 des Steuererlassgesetzes vom 20. Juni 2014, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 9; BBl 2013 8435).
3 Fassung gemäss Ziff. II 1 des BG vom 22. Dez. 1999 (Die kaufmännische Buchführung), in Kraft seit 1. Juni 2002 (AS 2002 949; BBl 1999 5149).



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 126 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGNEB.2018.4NachlasstaxeNachlass; Steuer; Veranlagung; Nachlasstaxe; Steueramt; Steuererklärung; Kanton; Rekurrenten; Liegenschaft; Erbschaft; Solothurn; Person; Zuständig; Meldepflicht; Erbschafts; Vorliegenden; Vorinstanz; Kantonale; Anzeige; Deklaration; Veranlagungsverjährung; Rekurs; Trete; Amtschreiberei; Einsprache; Steuerpflichtigen; Verstorben; Erben; Todes
SOSGSTA.2016.50Nachsteuern und Hinterziehung Steuerperioden 2006-2010Steuer; Nachsteuer; Steueramt; Rekurrenten; Ermessen; Ermessens; Erwerb; Busse; Selbständige; Beschwerde; Erwerbstätigkeit; Verzugszins; Einkommen; Einsprache; Veranlagung; Steuerperiode; Verzugszinsen; Selbständiger; Steuerperioden; Ermessensveranlagung; Nachsteuern; Staats; Verfahren; Steuerpflichtigen; Bussen; Rekurs; Erfolgsrechnung; Schätzung; Bundessteuer
Dieser Artikel erzielt 9 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2016.00105Nichteintreten auf die Frage, ob die in diesem Verfahren rechtskräftig festgelegten Steuerperioden keine Auswirkungen auf die Verlustverrechnungsperioden haben, da dies erst dann zu entscheiden sein wird, wenn die Pflichtige den Verlustvortrag zum Abzug geltend macht (E. 3). Steuer; Pflichtige; Steuerperiode; Beschwerde; Einschätzung; Bundessteuer; Veranlagung; Gemeindesteuern; Staats; Kalenderjahr; Ermessen; Geschäftsjahr; Steueramt; Steuerperioden; Verfahren; Eigenkapital; Abschluss; Pflichtigen; Reingewinn; Kantonale; Steuerbaren; Periode; Bilanz; Steuererklärung; Gesetzlich; Verfahrens; Entscheid; Aufforderung; Reinverlust; Hinweis
SGB 2018/251, B 2018/252Entscheid Art. 199 Abs. 1 StG (sGs 811.1). Art. 151 Abs. 1 DBG (SR 642.11). Beschwerde; Steuer; Beschwerdeführer; Steuer; Entscheid; Zahlung; Recht; Zahlungen; Bundes; Veranlagung; Schenkung; Einkommen; Beschwerdeführers; Tatsache; Steuern; Verwaltungsgericht; Angefochtene; Bundessteuer; Arbeitsverhältnis; Tatsachen; Vorinstanz; Verbindung; Richner/Frei/; Leistung; Amtliche; Kantons; Leistung; Darlehen; Person; Steuerbaren
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 II 27 (9C_677/2021)
Regeste
Art. 32 Abs. 2 DBG ; Unterhaltskosten für Liegenschaften; Abzug von Instandstellungskosten bei "wirtschaftlichem Neubau" (Praxisänderung). Zu den Unterhaltskosten gehören gemäss der am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Fassung von Art. 32 Abs. 2 DBG u.a. die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften (Abschaffung der sog. Dumont-Praxis). Kosten für Arbeiten im Zusammenhang mit einer Totalsanierung oder dem völligen Um- oder Ausbau (sog. wirtschaftlicher Neubau) sind als Instandstellungskosten abzugsfähig, soweit sie aufgrund ihres objektiv-technischen Charakters dazu dienen, einen früheren Zustand der Liegenschaft wiederherzustellen, mithin werterhaltend wirken (Praxisänderung; E. 4.3-4.7).
Liegenschaft; Praxis; Unterhalt; Kanton; Urteil; Wirtschaftliche; Dumont-Praxis; Unterhaltskosten; Einkommen; Instandstellung; Beschwerde; Neubau; Freiburg; Betrachtung; Abzug; Vorinstanz; Objektiv-technische; Kantons; Abgezogen; Aufwendungen; Liegenschaften; Dienen; Objektiv-technischen; Erworbenen; Betrachtungsweise; Steuerverwaltung; Grundstück; Dienen; Zustand
147 II 209 (2C_1059/2019)
Regeste
Art. 957 ff., 960e Abs. 3 Ziff. 1-4 OR; Art. 28, 29 Abs. 1 i.V.m. Art. 27 Abs. 1 und 2 lit. a DBG ; Art. 10 StHG ; geschäftsmässige Begründetheit pauschaler Rückstellungen für Reparaturen von Geschäftsliegenschaften. Übersicht über die handelsrechtlichen (E. 3.1) und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften (E. 3.2).
Rückstellung; Rückstellungen; Recht; Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführer; Liegenschaften; Steuerlich; Steuer; Bildung; Rechnung; Bildet; Pauschal; Gebildet; Geschäftsjahr; Grossreparatur; Begründet; Pauschale; Urteil; Grossreparaturen; Veranlagung; Unterhalt; Handelsrechtlich; Geschäftsmässig; Sanierung; Abschreibungen; Bildete; Unmittelbar; Steuerliche; Pauschalen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5146/2018AmtshilfePerson; Informationen; Beschwerde; Steuer; Beschwerdeführerin; Amtshilfe; Staat; Chende; Recht; Urteil; CH-FI; Ersuchende; Hinweis; Ersucht; Schweiz; Behörde; Verfahren; Hinweisen; Amtshilfeersuchen; Sachverhalt; Übermittlung; Ersuchte; Personen; BVGer; Einkommen; Income; Erheblich; Regel; Fragliche
A-6895/2017AmtshilfeBeschwerde; Informationen; Beschwerdeführerin; Gesellschaft; Amtshilfe; Person; Recht; Finnische; Vorinstanz; CH-FI; Bescheinigung; Amtshilfeersuchen; Leistung; Verfahren; Beschwerdeführerinnen; Schweiz; Recht; Mitwirkung; Finnischen; Protokoll; Vorliegenden; Bezug; Bescheinigungspflicht; Mitwirkungspflicht; Partei; Vertrag
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz