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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 126 AIG vom 2022

Art. 126 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 126

Übergangsbestimmungen

1 Auf Gesuche, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingereicht worden sind, bleibt das bisherige Recht anwendbar.

2 Das Verfahren richtet sich nach dem neuen Recht.

3 Die Fristen nach Artikel 47 Absatz 1 beginnen mit dem Inkrafttreten dieses Geset­zes, sofern vor diesem Zeitpunkt die Einreise erfolgt oder das Familienverhältnis entstanden ist.

4 Auf Widerhandlungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen wurden, sind dessen Strafbestimmungen anzuwenden, sofern sie für den Täter milder sind.

5 Artikel 107 gilt nur für die nach dem 1. März 1999 abgeschlossenen Rücküber­nahme- und Transitabkommen.

6 Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2003454 über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich werden die Artikel 108 und 109 aufgehoben.

454 SR 142.51


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 126 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210583Rechtswidriger Aufenthalt (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Schuldig; Beschuldigte; Gericht; Beschuldigten; Verfahren; Amtlich; Amtliche; Urteil; Verteidigung; Bundes; Berufung; Recht; Bundesgericht; Staat; Beschwerde; Aufenthalt; Gericht; Amtlichen; Kantons; Schweiz; Verfahren; Aufenthalts; Bundesgerichtes; Entschädigung; Berufungsverfahren; Migration; Staatsanwaltschaft; Rechtswidrig; Wegweisung; Sinne
ZHSB190287Widerhandlung gegen das AusländergesetzSchuldig; Beschuldigte; Verfahren; Beschuldigten; Aufenthalt; Berufung; Urteil; Amtlich; Rekurs; Amtliche; Entscheid; Duldung; Verfahrens; Aufenthalts; Teidigung; Verfahren; Duldungserklärung; Verteidigung; Recht; Amtlichen; Gericht; Rechtliche; Erteilung; Sicherheitsdirektion; Schweiz; Eheschliessung; Identität; Kantons; Migrationsamt; Staatsanwaltschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.108Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der SchweizBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Schweiz; Aufenthalt; Ehefrau; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Migrationsamt; Schulden; Heimat; Lanka; Familie; Unentgeltliche; Verfahren; Eheliche; Beschwerdeführers; Arbeit; Ehescheidung; Müsse; Rechtspflege; Mutter; Ausländer; Verwaltungsgericht; Wonach; Heimatland; Finanziell; Widerruf
SOVWBES.2019.13Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Schulden; Schweiz; Staat; Aufenthalt; Verfügung; Staats; Aufenthaltsbewilligung; Unentgeltliche; Wegweisung; Familie; Ausländer; Beschwerdeführers; Solothurn; Befehl; Urteil; Sozialhilfe; Person; Migration; Busse; Höhe; Kinder; Staatsanwaltschaft; Rente; Gesuch; Migrationsamt; Verlust
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