1 Auf Gesuche, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingereicht worden sind, bleibt das bisherige Recht anwendbar.
2 Das Verfahren richtet sich nach dem neuen Recht.
3 Die Fristen nach Artikel 47 Absatz 1 beginnen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, sofern vor diesem Zeitpunkt die Einreise erfolgt oder das Familienverhältnis entstanden ist.
4 Auf Widerhandlungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen wurden, sind dessen Strafbestimmungen anzuwenden, sofern sie für den Täter milder sind.
5 Artikel 107 gilt nur für die nach dem 1. März 1999 abgeschlossenen Rückübernahme- und Transitabkommen.
6 Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2003454 über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich werden die Artikel 108 und 109 aufgehoben.
454 SR 142.51
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210583 | Rechtswidriger Aufenthalt (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes) | Schuldig; Beschuldigte; Gericht; Beschuldigten; Verfahren; Amtlich; Amtliche; Urteil; Verteidigung; Bundes; Berufung; Recht; Bundesgericht; Staat; Beschwerde; Aufenthalt; Gericht; Amtlichen; Kantons; Schweiz; Verfahren; Aufenthalts; Bundesgerichtes; Entschädigung; Berufungsverfahren; Migration; Staatsanwaltschaft; Rechtswidrig; Wegweisung; Sinne |
ZH | SB190287 | Widerhandlung gegen das Ausländergesetz | Schuldig; Beschuldigte; Verfahren; Beschuldigten; Aufenthalt; Berufung; Urteil; Amtlich; Rekurs; Amtliche; Entscheid; Duldung; Verfahrens; Aufenthalts; Teidigung; Verfahren; Duldungserklärung; Verteidigung; Recht; Amtlichen; Gericht; Rechtliche; Erteilung; Sicherheitsdirektion; Schweiz; Eheschliessung; Identität; Kantons; Migrationsamt; Staatsanwaltschaft |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.108 | Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Schweiz; Aufenthalt; Ehefrau; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Migrationsamt; Schulden; Heimat; Lanka; Familie; Unentgeltliche; Verfahren; Eheliche; Beschwerdeführers; Arbeit; Ehescheidung; Müsse; Rechtspflege; Mutter; Ausländer; Verwaltungsgericht; Wonach; Heimatland; Finanziell; Widerruf |
SO | VWBES.2019.13 | Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Schulden; Schweiz; Staat; Aufenthalt; Verfügung; Staats; Aufenthaltsbewilligung; Unentgeltliche; Wegweisung; Familie; Ausländer; Beschwerdeführers; Solothurn; Befehl; Urteil; Sozialhilfe; Person; Migration; Busse; Höhe; Kinder; Staatsanwaltschaft; Rente; Gesuch; Migrationsamt; Verlust |