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Code civil suisse (CC)

Art. 125 CC de 2023

Art. 125 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 125

1 Si l’on ne peut raisonnablement attendre d’un époux qu’il pourvoie lui-même à son entretien convenable, y compris à la constitution d’une prévoyance vieillesse appropriée, son conjoint lui doit une contribu­tion équitable.

2 Pour décider si une contribution d’entretien est allouée et pour en fixer, le cas échéant, le montant et la durée, le juge retient en particu­lier les éléments suivants:

1.
la répartition des tâches pendant le mariage;
2.
la durée du mariage;
3.
le niveau de vie des époux pendant le mariage;
4.
l’âge et l’état de santé des époux;
5.
les revenus et la fortune des époux;
6.
l’ampleur et la durée de la prise en charge des enfants qui doit encore être assurée;
7.
la formation professionnelle et les perspectives de gain des époux, ainsi que le coût probable de l’insertion professionnelle du bénéficiaire de l’entretien;
8.
les expectatives de l’assurance-vieillesse et survivants et de la prévoyance professionnelle ou d’autres formes de prévoyance privée ou publique, y compris le résultat prévisible du partage des prestations de sortie.

3 L’allocation d’une contribution peut exceptionnellement être refusée en tout ou en partie lorsqu’elle s’avère manifestement inéquitable, en particulier parce que le créancier:

1.
a gravement violé son obligation d’entretien de la famille;
2.
a délibérément provoqué la situation de nécessité dans laquelle il se trouve;
3.
a commis une infraction pénale grave contre le débiteur ou un de ses proches.
II. Mode de règlement >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 125 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC230005EhescheidungPartei; Parteien; Beklagten; Berufung; Recht; Liegenschaft; Scheidung; Terrechtliche; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Unterhalt; Grundbuch; Vereinbarung; Klägers; Vorsorge; Ausgleich; Zahlen; Grundstück; Ausgleichszahlung; Bezahlen; Hypothek; Blatt; Stehende; Betrag; Über; Scheidungsurteil; Miteigentum; Entscheid; Kinder; Scheidungsurteils
ZHLC210028EhescheidungGesuchsteller; Liegenschaft; Recht; Unterhalt; Vorinstanz; Partei; Berufung; Parteien; Urteil; Gesuchstellers; Einkommen; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Errungenschaft; Rechtskraft; Kinder; Urteils; Ziffer; Über; Höhe; Baukosten; Ehegatte; Terrechtlichen; Gericht; Scheidung; Güterrechtlichen; Zahle; Entscheid; Wohnung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2018/164Entscheid Steuerrecht; Art. 141 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit Art. 141 Abs. 3 StG.Gemäss Veranlagungspraxis und Rechtsprechung bildet der Vergleich der in den Schätzungen festgestellten Neuwerte innerhalb der Eigentumsdauer (sog. Neuwertvergleich) eine taugliche Grundlage, um die vom Steuerpflichtigen ermessensweise und pauschal geltend gemachten Aufwendungen zu überprüfen. Der Entscheid der Beschwerdeführer, als Erwerbspreis nicht auf den ursprünglichen Kaufpreis und die Erstellungskosten, sondern auf den Verkehrswert gemäss Schätzung vom Beschwerde; Grundstück; Beschwerdeführer; Prozent; Eigentum; Steuer; Neuwert; Schätzung; Eigentums; Eigentumsdauer; Bewohnt; Aufwendungen; Veräusserung; Grundstückgewinn; Erben; Liegenschaft; Eigentümer; Erwerb; Recht; Veräusserer; Beschwerdegegner; Wertvermehrende; Wertvermehrung; Eigentumsdauerrabatt; Entscheid; Grundstückgewinnsteuer; Gesamt; Berechnung; Erbengemeinschaft
SGEL 2007/16Entscheid Art. 3c Abs. 1 lit. g i.V.m. Art. 3c Abs. 1 lit. h. Verzicht auf familienrechtliche Unterhaltsleistungen durch Einwilligung in eine Scheidungskonvention, die keine Unterhaltspflicht vorsieht, verneint, da eine Klage auf Unterhaltsleistungen keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. März 2008, EL 2007/16). Unterhalt; Beschwerde; Scheidung; Einsprache; Beschwerdeführerin; Unterhaltsleistung; Anspruch; Verzicht; Streits; Partei; Unterhaltsleistungen; Wäre; Parteien; Streitscheidung; Parteientschädigung; Eheliche; Beschwerdegegnerin; Familienrechtliche; Einzelrichterin; EL-Durchführungsstelle; Ergänzungsleistung; Einnahmen; Einspracheentscheid; Bezirksgericht; Gerichtlich; Einspracheverfahren; Ehelichen; Unterhaltsbeiträge; Ehemann; Gehör
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 301 (5A_800/2019)
Regeste
 a Art. 58 Abs. 1, Art. 271 lit. a, Art. 277 Abs. 1 und Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO ; Auswirkung der Prozessmaximen für den Kindesunterhalt auf den (nach-)ehelichen Unterhalt. Die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkennnisse können für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht einfach ausgeblendet werden (E. 2).
Unterhalt; Beschwerde; Eheliche; Methode; Ehelichen; Kantonsgericht; Beschwerdeführerin; Kindes; Erwerbstätigkeit; Untersuchungsmaxime; Kindesunterhalt; Ehegatte; Betreuung; Zumutbar; Bereich; Publ; Willkür; Urteil; Entscheid; Haushalt; Zweistufige; Gemeinsamen; Betreuungsunterhalt; Unterhaltsbeiträge; Ehegatten; Unterhaltes; Zweistufigen; Verhältnisse; Methoden
147 III 293 (5A_891/2018)
Regeste
Art. 125 ZGB ; Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung. Ein- und zweistufige Methode (E. 4.1). Bisheriger Methodenpluralismus (E. 4.2). Zusammenstellung der Rechtsprechung (E. 4.3). Letzte gemeinsame Lebenshaltung als Ausgangspunkt und Obergrenze für den gebührenden nachehelichen Unterhalt bei lebensprägender Ehe. Beweisfragen bei der ein- und bei der zweistufigen Methode (E. 4.4). Die zweistufig-konkrete Methode ist in Abkehr vom Methodenpluralismus auch im Bereich des nachehelichen Unterhaltes zu beachten (E. 4.5).
Unterhalt; Methode; Ehelich; Eheliche; Ehelichen; Zweistufige; Überschuss; Urteil; Bundesgericht; Verhältnisse; Lebenshaltung; Ehegatte; Zweistufigen; Berechnung; Methoden; Verhältnissen; Scheidung; Einstufige; Unterhaltes; Gebührend; Überschussverteilung; Gebührende; Bereich; Kindes; Verbindlich; Teilung; Ehegatten; Ehemann; Rentenalter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Urs Gloor, Annette Spy-cherBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2014
Ingeborg SchwenzerKommentar Scheidung2011
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