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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 125 CCS dal 2021

Art. 125 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 125 E. Obbligo di mantenimento dopo il divorzio / I. Condizioni

E. Obbligo di mantenimento dopo il divorzio

I. Condizioni

1 Se non si può ragionevolmente pretendere che un coniuge provveda da sé al proprio debito mantenimento, inclusa un’adeguata previdenza per la vecchiaia, l’altro coniuge gli deve un adeguato contributo di mantenimento.

2 Per decidere dell’erogazione del contributo e se del caso per fissarne l’importo e la durata, il giudice tiene conto in particolare dei seguenti elementi:

1.
ripartizione dei compiti durante il matrimonio;
2.
durata del matrimonio;
3.
tenore di vita dei coniugi durante il matrimonio;
4.
età e salute dei coniugi;
5.
reddito e patrimonio dei coniugi;
6.
portata e durata delle cure ancora dovute ai figli;
7.
formazione professionale e prospettive di reddito dei coniugi nonché presumibile costo del reinserimento professionale del beneficiario del mantenimento;
8.
aspettative dell’assicurazione per la vecchiaia e i superstiti e della previdenza professionale o di altre forme di previdenza privata o pubblica, incluso il risultato prevedibile della divisione delle prestazioni d’uscita.

3 Un contributo può eccezionalmente essere rifiutato o ridotto, ove sia manifestamente iniquo soprattutto perché l’avente diritto:

1.
ha gravemente contravvenuto al suo obbligo di contribuire al mantenimento della famiglia;
2.
ha deliberatamente provocato la situazione di necessità nella quale versa;
3.
ha commesso un grave reato contro l’obbligato o una persona a lui intimamente legata.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 125 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC230005EhescheidungPartei; Parteien; Beklagten; Berufung; Recht; Liegenschaft; Scheidung; Terrechtliche; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Unterhalt; Grundbuch; Vereinbarung; Klägers; Vorsorge; Ausgleich; Zahlen; Grundstück; Ausgleichszahlung; Bezahlen; Hypothek; Blatt; Stehende; Betrag; Über; Scheidungsurteil; Miteigentum; Entscheid; Kinder; Scheidungsurteils
ZHLC210028EhescheidungGesuchsteller; Liegenschaft; Recht; Unterhalt; Vorinstanz; Partei; Berufung; Parteien; Urteil; Gesuchstellers; Einkommen; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Errungenschaft; Rechtskraft; Kinder; Urteils; Ziffer; Über; Höhe; Baukosten; Ehegatte; Terrechtlichen; Gericht; Scheidung; Güterrechtlichen; Zahle; Entscheid; Wohnung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2018/164Entscheid Steuerrecht; Art. 141 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit Art. 141 Abs. 3 StG.Gemäss Veranlagungspraxis und Rechtsprechung bildet der Vergleich der in den Schätzungen festgestellten Neuwerte innerhalb der Eigentumsdauer (sog. Neuwertvergleich) eine taugliche Grundlage, um die vom Steuerpflichtigen ermessensweise und pauschal geltend gemachten Aufwendungen zu überprüfen. Der Entscheid der Beschwerdeführer, als Erwerbspreis nicht auf den ursprünglichen Kaufpreis und die Erstellungskosten, sondern auf den Verkehrswert gemäss Schätzung vom Beschwerde; Grundstück; Beschwerdeführer; Prozent; Eigentum; Steuer; Neuwert; Schätzung; Eigentums; Eigentumsdauer; Bewohnt; Aufwendungen; Veräusserung; Grundstückgewinn; Erben; Liegenschaft; Eigentümer; Erwerb; Recht; Veräusserer; Beschwerdegegner; Wertvermehrende; Wertvermehrung; Eigentumsdauerrabatt; Entscheid; Grundstückgewinnsteuer; Gesamt; Berechnung; Erbengemeinschaft
SGEL 2007/16Entscheid Art. 3c Abs. 1 lit. g i.V.m. Art. 3c Abs. 1 lit. h. Verzicht auf familienrechtliche Unterhaltsleistungen durch Einwilligung in eine Scheidungskonvention, die keine Unterhaltspflicht vorsieht, verneint, da eine Klage auf Unterhaltsleistungen keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. März 2008, EL 2007/16). Unterhalt; Beschwerde; Scheidung; Einsprache; Beschwerdeführerin; Unterhaltsleistung; Anspruch; Verzicht; Streits; Partei; Unterhaltsleistungen; Wäre; Parteien; Streitscheidung; Parteientschädigung; Eheliche; Beschwerdegegnerin; Familienrechtliche; Einzelrichterin; EL-Durchführungsstelle; Ergänzungsleistung; Einnahmen; Einspracheentscheid; Bezirksgericht; Gerichtlich; Einspracheverfahren; Ehelichen; Unterhaltsbeiträge; Ehemann; Gehör
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 301 (5A_800/2019)
Regeste
 a Art. 58 Abs. 1, Art. 271 lit. a, Art. 277 Abs. 1 und Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO ; Auswirkung der Prozessmaximen für den Kindesunterhalt auf den (nach-)ehelichen Unterhalt. Die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkennnisse können für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht einfach ausgeblendet werden (E. 2).
Unterhalt; Beschwerde; Eheliche; Methode; Ehelichen; Kantonsgericht; Beschwerdeführerin; Kindes; Erwerbstätigkeit; Untersuchungsmaxime; Kindesunterhalt; Ehegatte; Betreuung; Zumutbar; Bereich; Publ; Willkür; Urteil; Entscheid; Haushalt; Zweistufige; Gemeinsamen; Betreuungsunterhalt; Unterhaltsbeiträge; Ehegatten; Unterhaltes; Zweistufigen; Verhältnisse; Methoden
147 III 293 (5A_891/2018)
Regeste
Art. 125 ZGB ; Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung. Ein- und zweistufige Methode (E. 4.1). Bisheriger Methodenpluralismus (E. 4.2). Zusammenstellung der Rechtsprechung (E. 4.3). Letzte gemeinsame Lebenshaltung als Ausgangspunkt und Obergrenze für den gebührenden nachehelichen Unterhalt bei lebensprägender Ehe. Beweisfragen bei der ein- und bei der zweistufigen Methode (E. 4.4). Die zweistufig-konkrete Methode ist in Abkehr vom Methodenpluralismus auch im Bereich des nachehelichen Unterhaltes zu beachten (E. 4.5).
Unterhalt; Methode; Ehelich; Eheliche; Ehelichen; Zweistufige; Überschuss; Urteil; Bundesgericht; Verhältnisse; Lebenshaltung; Ehegatte; Zweistufigen; Berechnung; Methoden; Verhältnissen; Scheidung; Einstufige; Unterhaltes; Gebührend; Überschussverteilung; Gebührende; Bereich; Kindes; Verbindlich; Teilung; Ehegatten; Ehemann; Rentenalter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Urs Gloor, Annette Spy-cherBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2014
Ingeborg SchwenzerKommentar Scheidung2011
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