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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 125 OR dal 2022

Art. 125 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 125

Non possono estinguersi mediante compensazione contro la volontà del creditore:

1.
le obbligazioni di restituire cose depositate, ingiustamente sot­tratte o dolosamente ritenute, o di risarcirne il valore;
2.
le obbligazioni che per la particolare loro natura devono essere effettivamente soddisfatte al creditore, come per esempio quelle per alimenti e salari assolutamente necessari al mante­nimento del creditore e della sua famiglia;
3.
le obbligazioni derivanti dal diritto pubblico verso gli enti pub­blici.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 125 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY140018Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Provision; Berufungsbeklagten; Monatlich; Unterhalt; Einkommen; Monatliche; Provisionsvorschuss; Recht; Partei; Monatlichen; Unterhaltsbeitrag; Abänderung; Obergericht; Parteien; Provisionsvorschusskonto; Provisionen; Kinder; Massnahmen; Dispositiv; Bezahlt; Vorsorgliche; Ziffer; Urteil; Vorinstanz; Ausbezahlt; Darlehen
ZHLC130037EhescheidungEhefrau; Gesuchsteller; Recht; Ehemann; Rente; Recht; Dispositiv; Urteil; Ziffer; Berufung; Grundstück; Scheidung; Stadtammannamt; Versteigerung; Liegenschaft; Fochten; Kapital; Angefochten; Rechtskraft; Einzelrichter; Ehemannes; Scheidungsurteil; Verfahren; Scheidungsurteils; Dispositivziffer; Eheliche; Zahlen; Antrag; Partei
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2014/54Entscheid Rückerstattung finanzieller Sozialhilfe. Art. 9, 16, 18 und 19 SHG (sGS 381.1). Art. 92 Abs. 1 Ziff. 8 SchKG (SR 281.1).Streitig war, inwiefern der vom Sozialhilfebezüger geschuldete Rückerstattungsbetrag von Fr. 7'000.-- mit laufenden Sozialhilfeleistungen verrechnet werden darf. Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass mit Blick auf das sozialhilferechtliche Bedarfsdeckungsprinzip eine Verrechnung von Rückforderungen gegenüber dem Sozialhilfebezüger mit laufenden Leistungen (im Gegensatz zu sanktionsbedingten Leistungskürzungen) jedenfalls nicht den betreibungsrechtlichen Notbedarf tangieren darf. Dieser Grundsatz kommt vorab in jenen Fällen zum Tragen, in denen Sozialhilfeleistungen nicht den Charakter einer einmaligen Nothilfe haben und einer (dauerhaft ausgerichteten) Sozialversicherungsleistung insofern nahekommen, als sie - wie vorliegend - während eines längeren Zeitraums ausgerichtet werden. Eine Rückforderungsverrechnung mit laufenden Sozialhilfeleistungen ist zuzulassen, soweit mit den laufenden Leistungen dem Bedarfsdeckungsprinzip bzw. dem betreibungsrechtlicher Notbedarf Genüge getan wird und darüber hinaus ein Überschuss verbleibt. In diesem Sinn ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts im Urteil B 2007/203 zu präzisieren (Verwaltungsgericht, B 2014/54).Entscheid vom 30. Juni 2015 Sozialhilfe; Beschwerde; Leistung; Rückerstattung; Verrechnung; Leistungen; Rückforderung; Beschwerdegegner; Sozialhilfeleistung; Rekurs; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Sozialhilfeleistungen; Entscheid; Recht; Finanzielle; Vorinstanz; Existenzminimum; Verwaltungsgericht; Richtlinien; Notbedarf; Betreibungsrechtliche; Stadtrat; SchKG; Stehend; Sozialamt; Verfügung; Angefochten; Kürzung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 55 (6B_117/2020)
Regeste
Art. 3 EMRK , Art. 431 StPO , Art. 125 Ziff. 2 OR ; Entschädigung für rechtswidrige Haftbedingungen im Anschluss an die strafrechtliche Beurteilung; Verpflichtung besonderer Natur; Ausnahme vom Grundsatz der Verrechnung mit den Kosten des Strafverfahrens. Die besondere Natur der Genugtuung, die aufgrund gegen Art. 3 EMRK verstossender Haftbedingungen zugesprochen wird, verlangt eine tatsächliche Erfüllung im Sinne von Art. 125 Ziff. 2 OR (E. 2.5). Ein solcher Anspruch, der im Rahmen eines Staatshaftungsverfahrens geltend gemacht wurde, darf nicht ohne Zustimmung der beschuldigten Person mit den ihr auferlegten Kosten des Strafverfahrens verrechnet werden (E. 2.6).
Détention; Condition; Consid; Conditions; Procédure; L'Etat; Réparation; Moral; Indemnité; D'une; Créance; être; Pénal; Illicites; Compensation; Frais; Nature; Pénale; Autre; Prestation; Cours; Indemnisation; Contre; Droit; Arrêt; Autres; Recours; Principe; Effective; L'indemnité
140 III 462 (5A_133/2014)Art. 230a SchKG, insbes. Abs. 3, und Art. 247-250 SchKG; Einstellung des Konkursverfahrens über eine juristische Person mangels Aktiven; Spezialliquidation nach Kaskadensystem, Verfahren der unentgeltlichen Übertragung der Konkursaktiven auf den Staat; Erstellung eines Kollokationsplans. Ist der Konkurs über eine juristische Person mangels Aktiven eingestellt worden, befinden sich in der Konkursmasse aber verpfändete Vermögenswerte, so erfolgt die Liquidation nach dem Kaskadensystem von Art. 230a Abs. 2-4 SchKG. Beabsichtigt das Konkursamt, die Aktiven gemäss Art. 230a Abs. 3 SchKG unentgeltlich auf den Staat zu übertragen, muss es einen Kollokationsplan erstellen, der ein Lastenverzeichnis enthält (E. 5.1 und 5.2). Faillite; L'Etat; Cession; Cédule; Hypothécaire; Konkurs; Office; Banque; été; état; Actifs; Genève; Faillites; Parcelles; Gagiste; Cédé; SchKG; Décembre; Qu'il; Consid; Charge; Décision; L'Office; L'office; Collocation; Liquidation; Droit; Formé; Radiation; Créance

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5824/2020BundespersonalBeschwerde; Beschwerdeführerin; Lohnfortzahlung; Vorinstanz; Recht; Person; Urteil; Rückforderung; Frist; Verjährung; Personal; Vertrauen; Berechnung; Lohnfortzahlungen; BVGer; Bezahlt; Rückerstattung; Bereicherung; Bundesverwaltung; Lohnfortzahlungsfrist; Bundesverwaltungsgericht; Lohnkürzung; Auskunft; Ausgaben; Anspruch; Härtefall; Verfügung; Umstände; Sinne
A-2266/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Bundes; Forderung; Arbeitgeber; Recht; Auffangeinrichtung; Beitragsverfügung; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Höhe; Verfügung; Verfahren; Gemeinwesen; Bundesverwaltungsgericht; Verrechnung; Urteil; Quartal; Forderungen; Vorsorge; Verzugszins; Betreibung; Beitragsjahre; Tungsvertrag; Verwaltung; BVGer; Abtretungsvertrag; Forderungen; Liegenden
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