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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 125 DBG vom 2023

Art. 125 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 125

Beilagen zur Steuererklärung

1 Natürliche Personen müssen der Steuererklärung insbesondere beilegen:

a.
Lohnausweise über alle Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit;
b.
Ausweise über Bezüge als Mitglied der Verwaltung oder eines anderen Organs einer juristischen Person;
c.
Verzeichnisse über sämtliche Wertschriften, Forderungen und Schulden.

2 Natürliche Personen mit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und juristische Personen müssen der Steuererklärung beilegen:

a.
die unterzeichneten Jahresrechnungen (Bilanzen, Erfolgsrechnungen) der Steuerperiode; oder
b.
bei vereinfachter Buchführung nach Artikel 957 Absatz 2 OR221: Auf­stellungen über Einnahmen und Ausgaben, über die Vermögenslage sowie über Privatentnahmen und -einlagen der Steuerperiode.222

3 Zudem haben Kapitalgesellschaften und Genossenschaften das ihrer Veranlagung zur Gewinnsteuer dienende Eigenkapital am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht auszuweisen. Dieses besteht aus dem einbezahlten Grund- oder Stamm­kapital, den in der Handelsbilanz ausgewiesenen Reserven aus Kapitaleinlagen nach Artikel 20 Absätze 3–7, den offenen und den aus versteuertem Gewinn gebildeten stillen Reserven sowie aus jenem Teil des Fremdkapitals, dem wirtschaftlich die Bedeutung von Eigenkapital zukommt.223

221 SR 220

222 Fassung gemäss Ziff. I 2 des Steuererlassgesetzes vom 20. Juni 2014, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 9; BBl 2013 8435).

223 Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 10. Okt. 1997 über die Reform der Unternehmens­besteuerung 1997 (AS 1998 669; BBl 1997 II 1164). Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 28. Sept. 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 2395 2413; BBl 2018 2527).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 125 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2019.31Staats- und Bundessteuer 2014Aufrechnung; Rekurrent; Steuer; Einsprache; Aufrechnungen; Ermessen; Beschwerde; Rekurrenten; Konto; Buchhaltung; Nachgewiesen; Veranlagung; Rekurs; Firma; Selbständige; Vorinstanz; Ermessensveranlagung; Recht; Rechnung; Einspracheentscheid; Buchungen; Nachvollziehbar; Steuergericht; Erwerbseinkommen; Kasse; Willkürlich; Rechnungen; Begründung
SOSGSTA.2019.30Staats- und Bundessteuer 2016Rekurrent; Verlust; Beschwerde; Einnahme; Einnahmen; Verbucht; Verlusts; Schuld; Rekurs; Verlustschein; Recht; Einkünfte; Schuldschein; Journal; Steuergericht; Versteuert; Bundessteuer; Ausgaben; Richner; Bezahlt; Forderung; Versteuern; Beschwerdeführer; Einsprecher; Bezahlte; Definitive; Rekurrenten; Einsprache; Verfügung; Werden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2016.00105Nichteintreten auf die Frage, ob die in diesem Verfahren rechtskräftig festgelegten Steuerperioden keine Auswirkungen auf die Verlustverrechnungsperioden haben, da dies erst dann zu entscheiden sein wird, wenn die Pflichtige den Verlustvortrag zum Abzug geltend macht (E. 3). Steuer; Pflichtige; Steuerperiode; Beschwerde; Einschätzung; Bundessteuer; Veranlagung; Gemeindesteuern; Staats; Kalenderjahr; Ermessen; Geschäftsjahr; Steueramt; Steuerperioden; Verfahren; Eigenkapital; Abschluss; Pflichtigen; Reingewinn; Kantonale; Steuerbaren; Periode; Bilanz; Steuererklärung; Gesetzlich; Verfahrens; Entscheid; Aufforderung; Reinverlust; Hinweis
SGB 2014/84, B 2014/85Entscheid Steuerrecht, Ermittlung des Einkommens aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 169 und 170 StG, sGS 811.1, sowie Art. 125 und 126 DBG, SR 642.11). Der zur Mitwirkung verpflichtete Steuerpflichtige muss alles tun, um eine vollständige und richtige Veranlagung zu ermöglichen; ist er unselbständig erwerbstätig, muss er zusammen mit der Steuererklärung insbesondere den Lohnausweis einreichen. Eine sich auf die Einkommenszuflüsse während der Steuerperiode beziehende und vom Steuerpflichtigen selbst als fehlerhaft betrachtete Verfügung der Arbeitslosenkasse ist im konkreten Fall nicht geeignet, im Veranlagungsverfahren ein tieferes Einkommen zu beweisen (Verwaltungsgericht, B 2014/84 und 85). Entscheid vom 24. März 2016 Beschwerde; Einkommen; Arbeit; Beschwerdegegner; Bundessteuer; Ehemann; Steuerbare; Kantons; Veranlagung; Entscheid; Recht; Gemeindesteuer; Lohnausweis; Einkommens; Beschwerdeführer; Gemeindesteuern; Vi-act; Ehemannes; Steuerbaren; Vorinstanz; Steuererklärung; Verwaltungsgericht; Veranlagungsbehörde; Höhe; Arbeitslosenkasse; Verbindung; Pflichtige; Beweis; Ingress; Amtlichen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 V 241 (9C_897/2013)Art. 4 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 AHVG; Art. 17 und 23 AHVV; Art. 18 Abs. 2 DBG; Beitragspflicht auf Mieterträgen von sich im Geschäftsvermögen befindenden Liegenschaften. Mieterträge aus Liegenschaften, die zum Geschäftsvermögen gehören, unterliegen kraft dieses Umstandes als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit der AHV-Beitragspflicht, sofern bei Geschäftsaufgabe keine Überführung ins Privatvermögen stattfindet. Der Betroffene gilt in der Folge AHV-rechtlich als Selbstständigerwerbender, selbst wenn er die Geschäftstätigkeit nicht selber fortsetzt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4.2). Geschäft; Liegenschaft; Beschwerde; Rechtlich; Geschäftsvermögen; Beschwerdegegner; Steuer; Liegenschaften; Erwerb; Privatvermögen; Steuer; Bäcker; Selbstständig; Bäckerei; Beitragspflicht; Vermietung; Mieter; Selbstständige; Überführung; Steuerrechtlich; Gehören; Gelte; AHV-rechtlich; Recht; Vermiete; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Ausgleichskasse; Erträge

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-272/2017AmtshilfeSteuer; Informationen; Amtshilfe; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Person; Voraussichtlich; Besteuerung; Amtshilfeersuchen; Staat; Recht; DBA-SE; Ersuchende; Erheblich; Schweiz; Vorinstanz; Steuererklärung; Urteil; Ersuchenden; Schwedische; Übermittlung; Schweden; Relevant; Zweigniederlassung; Erheblichkeit; Bundesverwaltungsgericht
A-6072/2013VerrechnungssteuerKapital; Kapitaleinlage; Verlust; Kapitaleinlagen; Verrechnung; Beschwerde; Gewinn; Verluste; Rückzahlung; Bundes; Kapitaleinlagereserve; Grund; Reserve; Reserven; Verrechnungs; Verrechnungssteuer; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Kapitaleinlagereserven; Verlusten; Steuerfrei; Handelsbilanz; Recht; Steuerrechtlich; Einlage; Gewinne; Gesellschaft; Bilanz; Verlustverrechnung
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