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Lescha davart il tribunal federal (LTF)

Art. 125 Lescha davart il tribunal federal (LTF) drucken

Art. 125 Peremziun

La revisiun d’ina decisiun che conferma la decisiun da l’instanza precedenta, na po betg vegnir pretendida per in motiv ch’è gia vegnì scuvrì avant la pronunzia da la decisiun dal Tribunal federal e che avess pudì vegnir fatg valair tar l’instanza precedenta a maun d’ina dumonda da revisiun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 125 Lescha davart il tribunal federal (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLH130002Revision Revision; Nachtrag; Urteil; Bundesgericht; Ergänzung; Kündigung; Obergericht; Beweismittel; Beklagten; Entscheid; Tatsache; Kapital; Revisionsbegehren; Revisionsverfahren; Bundesgerichts; Bezirksgericht; Unterzeichnung; Vereinbarung; Zivilkammer; Gericht; Beschwerde; Klägers; Bezirksgerichts; Dispositiv; Entstanden; Parteien; Täuschung; Kinder; Ziffer; Berufung
ZHLH120003Abänderung des Scheidungsurteils Revision; Vereinbarung; Recht; Besuch; Kinder; Beklagten; Urteil; Brief; Partei; Gericht; Parteien; Nachtrag; Berufung; Besuchsrecht; Vater; Dispositiv; Entscheid; Scheidungskonvention; Beweismittel; Klägers; Verfahren; Grundlage; Ziffer; Vereinbarungen; Bundesgericht; Sorge; Obergericht; Beschwerde

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2014 52AGVE - Archiv 2014 Verwaltungsrechtspflege 303 52 Wiederaufnahme Von Bundesrechts wegen schliesst eine hängige Beschwerde...Nahme; Wiederaufnahme; Verfahren; Entscheid; Bundes; Tatsache; Rechtsmittel; Rechtspflege; Sidiarität; Verwaltungsgericht; Verfahrens; Tatsachen; Tungsrechtspflege; Rechtskräftig; Subsidiarität; Gesuch; Gesuch; Verwaltungsrechtspflege; Bundesgericht; Waltungsgerichts; Beschwerde; Ordentliche; Digte; Behörde; Verwaltungsgerichts; Revision; Setzung; Richtlichen; Auflage; Mentar
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 173 (2C_455/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Beurteilung eines nach Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckten Ausstandsgrunds in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts. Wird ein Ausstandsgrund erst nach der Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckt, kann dieser erstmals in der Beschwerde vor Bundesgericht geltend gemacht werden ( BGE 139 III 466 E. 3.4). Das gilt auch im kantonalen öffentlichen Recht, falls eine Beurteilung unter dem Gesichtspunkt von Art. 30 Abs. 1 BV möglich ist (E. 3 und 4).
Gemeinde; Beschwerde; Ausstand; Urteil; Kanton; Bundesgericht; Kantons; Recht; Recht; Ausstandsgr; Gericht; Beschwerdeführer; Richter; Mitglied; Beschwerdeführerin; Verfahren; Unvereinbarkeit; Kantonsgericht; Revision; Verletzung; Entscheid; Rechtsprechung; Gemeinderat; Verfahrens; Basel-Landschaft; Begründe; Liestal; Stadt; Urteils; Bundesgerichtliche
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