Die Revision eines Entscheids, der den Entscheid der Vorinstanz bestätigt, kann nicht aus einem Grund verlangt werden, der schon vor der Ausfällung des bundesgerichtlichen Entscheids entdeckt worden ist und mit einem Revisionsgesuch bei der Vorinstanz hätte geltend gemacht werden können.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LH130002 | Revision | Revision; Nachtrag; Urteil; Bundesgericht; Ergänzung; Kündigung; Obergericht; Beweismittel; Beklagten; Entscheid; Tatsache; Kapital; Revisionsbegehren; Revisionsverfahren; Bundesgerichts; Bezirksgericht; Unterzeichnung; Vereinbarung; Zivilkammer; Gericht; Beschwerde; Klägers; Bezirksgerichts; Dispositiv; Entstanden; Parteien; Täuschung; Kinder; Ziffer; Berufung |
ZH | LH120003 | Abänderung des Scheidungsurteils | Revision; Vereinbarung; Recht; Besuch; Kinder; Beklagten; Urteil; Brief; Partei; Gericht; Parteien; Nachtrag; Berufung; Besuchsrecht; Vater; Dispositiv; Entscheid; Scheidungskonvention; Beweismittel; Klägers; Verfahren; Grundlage; Ziffer; Vereinbarungen; Bundesgericht; Sorge; Obergericht; Beschwerde |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2014 52 | AGVE - Archiv 2014 Verwaltungsrechtspflege 303 52 Wiederaufnahme Von Bundesrechts wegen schliesst eine hängige Beschwerde... | Nahme; Wiederaufnahme; Verfahren; Entscheid; Bundes; Tatsache; Rechtsmittel; Rechtspflege; Sidiarität; Verwaltungsgericht; Verfahrens; Tatsachen; Tungsrechtspflege; Rechtskräftig; Subsidiarität; Gesuch; Gesuch; Verwaltungsrechtspflege; Bundesgericht; Waltungsgerichts; Beschwerde; Ordentliche; Digte; Behörde; Verwaltungsgerichts; Revision; Setzung; Richtlichen; Auflage; Mentar |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 I 173 (2C_455/2020) | Regeste Art. 30 Abs. 1 BV ; Beurteilung eines nach Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckten Ausstandsgrunds in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts. Wird ein Ausstandsgrund erst nach der Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckt, kann dieser erstmals in der Beschwerde vor Bundesgericht geltend gemacht werden ( BGE 139 III 466 E. 3.4). Das gilt auch im kantonalen öffentlichen Recht, falls eine Beurteilung unter dem Gesichtspunkt von Art. 30 Abs. 1 BV möglich ist (E. 3 und 4). | Gemeinde; Beschwerde; Ausstand; Urteil; Kanton; Bundesgericht; Kantons; Recht; Recht; Ausstandsgr; Gericht; Beschwerdeführer; Richter; Mitglied; Beschwerdeführerin; Verfahren; Unvereinbarkeit; Kantonsgericht; Revision; Verletzung; Entscheid; Rechtsprechung; Gemeinderat; Verfahrens; Basel-Landschaft; Begründe; Liestal; Stadt; Urteils; Bundesgerichtliche |