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Legge federale sul diritto internazionale privato (LDIP)

Art. 123 LDIP dal 2022

Art. 123 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 123

La parte che non risponde a una proposta di concludere un contratto può, per gli effetti del suo silenzio, appellarsi al diritto dello Stato dove dimora abitualmente.

b. Forma >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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