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Federal Act on Private International Law (PILA)

Art. 123PILA from 2022

Art. 123 Federal Act
on Private International Law (PILA) drucken

Art. 123

A party who does not respond to an offer to conclude a contract may invoke the law of the state in which such party has its habitual residence to govern the effects of the silence.

b. Form >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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