E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 122SCC from 2020

Art. 122 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 12213. Assault / Serious assault

3. Assault

Serious assault

Any person who intentionally inflicts a life-threatening injury on another,

any person who intentionally inflicts serious injury on the person, or on an important organ or limb of another, makes an important organ or limb unusable, makes another permanently unfit for work, infirm or mentally ill, or who disfigures the face of another badly and permanently,

any person who intentionally causes any other serious damage to the person or to the physical or mental health of another,

is liable to a custodial sentence of at least six months and no more than ten years.2


1 Amended by No I of the FA of 23 June 1989, in force since 1 Jan. 1990 (AS 1989 2449 2456; BBl 1985 II 1009).
2 Penalties revised by No II 1 of the FA of 19 June 2015 (Amendment to the Law on Criminal Sanctions), in force since 1 Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 122 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200437Versuchte schwere Körperverletzung etc.Schuldig; Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Ambulant; Ambulante; Stationär; Stationäre; Freiheit; Gutachten; Sinne; Privatkläger; Gericht; Urteil; Freiheitsstrafe; Recht; Berufung; Schwere; Amtlich; Ambulanten; Kokain; Anordnung; Amtliche; Delikt; Erscheint; Verteidigung; Anzuordnen; Therapeutische; Gutachter
ZHSB220037Versuchte schwere Körperverletzung etc. und WiderrufSchuldig; Privatkläger; Beschuldigte; Berufung; Amtlich; Anwalt; Amtliche; Urteil; Verteidigung; Beschuldigten; Privatklägers; Gerichtskasse; Unentgeltlich; Verfahren; Staatsanwalt; Unentgeltliche; Amtlichen; Staatsanwaltschaft; Messer; Vorinstanzliche; Vorinstanz; Rechtsanwalt; Unentgeltlichen; Vertretung; Wäre; Prot; Schwere; Pistole; Versuchte; Vorinstanzlichen
Dieser Artikel erzielt 297 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV130004Umteilung Prozess Nr. DG130002-H des Bezirksgerichts Pfäffikon i.S. der Parteien betreffend schwere Körperverletzung etc.Bezirksgericht; Pfäffikon; Verfahren; Obergericht; Beschwerde; Kantons; Partei; Winterthur; Oberrichter; Gericht; Beschluss; Geschworenengericht; Bezirksgerichts; Obergerichts; Ersatzrichter; Parteien; Zürich; Verwaltungskommission; Entscheid; überwies; Beizulegen; Kassationsgericht; Urteil; Geschworenengerichts; Erhobene; Schriftlich; Behandlung; Vorbefasst; Begründung
SGOH 2015/1Entscheid Art. 1 OHG, Soforthilfe gemäss Art. 13 OHG. Soforthilfe in Form anwaltlicher Unterstützung ist vorliegend bis zum Zeitpunkt des Studiums der Strafakten durch den Rechtsvertreter zu gewähren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2016, OH 2015/1).Entscheid vom 13. Mai 2016 Rekurrent; Opfer; Recht; Rekurrenten; Rechtsvertreter; Opferhilfe; Mitarbeiter; Soforthilfe; -Mitarbeiter; Anzeige; Hilfe; Vorinstanz; Anspruch; Gesuch; Fenster; Opfers; Verfahren; Betracht; Beratung; Juristische; Opferstellung; Übernahme; Anwalt; Kollege; Kostengutsprache; Entscheid; Anwalts
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 97Art. 122 StGB; schwere Körperverletzung, vorsätzliche Infizierung mehrerer Personen mit dem HI-Virus. Die Infizierung mit dem HI-Virus erfüllt angesichts der tiefgreifenden und lebenslangen Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Gesundheit den Tatbestand der schweren Körperverletzung im Sinne der Generalklausel von Art. 122 Abs. 3 StGB. Dass die Übertragung des HI-Virus nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung keine lebensgefährliche Verletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB darstellt, steht damit nicht in Widerspruch (E. 2.4). Körper; Infektion; Körperverletzung; Schwere; HIV-Infektion; Vorinstanz; Beschwerde; HI-Virus; Personen; Entscheid; Medizinische; Anklage; Urteil; Bundesgericht; Behandlung; Rechtsprechung; Lebensgefährlich; Psychische; Geschädigten; Einfache; Gesundheit; Schweren; Beschwerdeführer; Würdigung; Krankheit; Körperliche; Generalklausel; Infiziert; Therapie
139 IV 214 (6B_337/2012)Übertragung der HIV-Infektion durch ungeschützten Sexualverkehr; Körperverletzung. Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der medizinischen Behandlungsfortschritte lässt sich heute nicht mehr sagen, dass die HIV-Infektion schon als solche lebensgefährlich im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB ist. Sie stellt indessen nach wie vor eine nachteilige pathologische Veränderung mit Krankheitswert dar und ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls als einfache oder als schwere Körperverletzung zu qualifizieren (Änderung der Rechtsprechung; E. 3.4). Körper; Infektion; Körperverletzung; Recht; Schwere; Beschwerde; HIV-Infektion; Rechtsprechung; Behandlung; Bundesgericht; Wahrscheinlichkeit; Krankheit; Rechtlich; Ziffer; Rechtliche; Infizierte; Urteil; Schweren; Kantons; HI-Virus; Lebensgefährlich; Medikamente; Medizinischen; Barkeit; Erheblich; Genugtuung; Hoher; Einfache

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3800/2017AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdef; Beschwerdeführer; Recht; Flücht; Flüchtling; Beschwerdeführers; Recht; Enschaf; Flüchtlingseigenschaft; Türkei; Verwerflich; Widerruf; Asylwiderruf; Vorinstanz; Urteil; Schweiz; Aberkennung; Verwerfliche; Verurteilt; Handlung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Mutter; Staat; Widerhandlung; Rechts; Interesse
F-6589/2014ÜbrigesBeschwerde; Schwerdeführer; Bundes; Beschwerdeführer; Recht; Ausreise; Ausreisebeschränkung; Verfahren; Kantons; Rayon; Rayonverbot; Verfügung; Recht; Instanz; Verfahren; Sachverhalt; Desamt; Bundesamt; Gewalt; Massnahme; Vorinstanz; Sport; Ausreisebeschränkungen; Rechtlich; Tungsgericht; Person; Verfahrens; Rechtliche; Gewalttätig

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.67Fahrlässige Körperverletzung (Art. 125 StGB) und fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 StGB), jeweils i.V.m. Art. 98 LFG
Schuldig; Beschuldigte; Anflug; Bremse; Schirm; Unfall; Beschuldigten; Privatkläger; Gericht; Linke; Strömung; Prüfung; Gleitschirm; Urteil; Queranflug; Pilot; Körper; Recht; Linken; Täter; Absturz; Höhe; Recht; Strömungsabriss; Punkt; Fahrlässig; Endanflug; Körperverletzung
CA.2019.18Berufung teilweise Anfechtung des Urteils, mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung teilweise mehrfache Widerhandlung gegen das SprengstoffgesetzSchuldig; Verfahren; Beschuldigte; Urteil; Bundes; Beschuldigten; Berufung; Verfahrens; Kammer; Verfahren; Entschädigung; Bundesgericht; Stunden; Freiheitsstrafe; Bundesstrafgericht; Urteils; Verfahrenskosten; Bundesstrafgerichts; Sprengkörper; Auslagen; Vorinstanz; Teilweise; Dispositivziffer; Berufungsverfahren; Erstinstanzliche; Person; Angefochten; Verschulden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, FingerhuthPraxiskommentar, Zürich, St. Gallen2008
Andreas RothBasler Kommentar, Strafgesetzbuch II2003
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz