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Loi fédérale sur le droit international privé (LDIP)

Art. 122 LDIP de 2022

Art. 122 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 122

1 Les contrats portant sur la propriété intellectuelle sont régis par le droit de l’État dans lequel celui qui transfert ou concède le droit de propriété intellectuelle a sa résidence habituelle.

2 L’élection de droit est admise.

3 Les contrats passés entre un employeur et un travailleur, qui con­cer­nent des droits de propriété intellectuelle sur des inventions que le tra­vailleur a réalisées dans le cadre de l’accomplissement de son tra­vail, sont régis par le droit applicable au contrat de travail.

3. Dispositions communes >a. Silence après réception d’une offre >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 122 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG170156Vermögensübertragung, Übertragung von Marken- und Designrechten, Markenrecht, Namensrecht und Unlauterer WettbewerbVertrag; Recht; Marke; Marken; Klagt; Beklagten; Vertrags; USD Klage; Partei; Parteien; Designrechte; Rechte; Zeichen; Marken:; Designs; Verfügung; Verpflichtung; Massnahme; DM/ Übertragung; Verfahren; Designs:; Gericht; Rechtsbegehren; Stellung; Holding; Chinesische; Streit
ZHHG170195Übertragung von MarkenrechtenVertrag; Recht; Marke; Marken; Beklagten; Klage; Partei; Kenrechte; Vertrages; Gericht; Markenrechte; Unternehmenskaufvertrag; Parteien; Verfahren; Gültigkeit; Streit; Gültig; Rechte; Verpflichtung; Bestritt; Übertragung; Urteil; Stellung; Verfügung; Eintragung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZK.2018.3 (AG.2018.408)Verletzung von Markenrecht, UWG und URGGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Gesuchsgegnerinnen; Rechts; Vorsorglich; Vorsorgliche; Abtretung; Marken; Zeichen; Massnahmen; Werden; Glaubhaft; Vorliegend; Streitgegenständliche; Schweiz; Rechtliche; Streitgegenständlichen; Gericht; Verfahren; Verletzung; Machen; Auflage; Nichtigkeit; Partei; Dezember; Gesuchstellerin; Anspruch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 109 (5A_841/2017)Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Ausländische; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Schweizerischen; Berufliche; Botschaft; Entscheidung; Beruflichen; Inkrafttreten; Revision; Scheidungsurteil; Französische; Zuständigkeit; Beschwerde; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Rechtskräftig; Rückwirkung; International; Vorsorgeansprüche; Ergänzung
140 III 473 (4A_256/2014)Art. 15, 117 und 122 IPRG; anwendbares Recht; Übertragung von Patentanmeldungen. Bestimmung des anwendbaren Rechts. Auf Verträge über die Übertragung von Patentanmeldungen ist Art. 122 IPRG anwendbar. Offengelassen, ob für eine Abweichung von der in Art. 122 IPRG vorgesehenen Anknüpfung Art. 15 oder 117 Abs. 1 IPRG massgebend wäre (E. 2). Recht; Vertrag; Patent; Hongkong; Patentanmeldung; Partei; Beschwerde; Anmeldungen; Patentanmeldungen; Parteien; Schweiz; Vertrags; Anwendbare; Immaterialgüterrecht; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Schweizer; Zusammenhang; Entscheid; Handelsgericht; Kaffeekapseln; Verträge; Anknüpfung; Schutz; JEGHER/VASELLA; SCHNYDER/DOSS; Klage; Erwägungen; VISCHER; DUCOR

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
GION JEGHER, DAVID VASELLABasler Kommentar Internationales Privatrecht2013
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