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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 122 BGG vom 2022

Art. 122 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 122

Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Revision wegen Verletzung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950102 (EMRK) kann verlangt werden, wenn:

a.103
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem endgültigen Urteil (Art. 44 EMRK) festgestellt hat, dass die EMRK oder die Protokolle dazu verletzt worden sind, oder den Fall durch eine gütliche Einigung (Art. 39 EMRK) abgeschlossen hat;
b.
eine Entschädigung nicht geeignet ist, die Folgen der Verletzung auszuglei­chen; und
c.
die Revision notwendig ist, um die Verletzung zu beseitigen.

102 SR 0.101

103 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 1. Okt. 2021, in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2022 289; BBl 2021 300, 889).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 122 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA090157Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und KonkurssachenBeschwerde; Kassationsgericht; Beschwerdeführer; Bezirksgericht; Konkursamt; Aufsichtsbehörde; Gericht; SchKG; Einsprache; Weiterleitung; Eingabe; Zuständige; Innerstaatlich; Urteil; Verfahren; Partei; Unabhängig; Rechtsverweigerung; Rechtsverzögerung; Menschenrechte; Gerichtshofs; Europäischen; Aufsichtsbeschwerde; Kassationsrichter; Kassationsgerichts; Entscheid; Verfügung; Verfahrens
SGIV 2016/97Entscheid Art. 7 Abs. 2 ATSG, Art. 8 ATSG, Art. 16 ATSG, Art. 28 IVG, Art. 29 IVG. Kritik Beschwerde; Fähig; Arbeit; Führe; Beschwerdeführerin; Versicherte; Arbeitsfähigkeit; Erwerb; Invalidität; IV-act; Hilfsarbeit; Spreche; Gesundheit; Tätig; Haushalt; Hilfsarbeiterin; Entspreche; Entsprechen; Tätigkeit; Invaliditätsgrad; Valide; Entsprechend; Beschwerdegegnerin; Bundesgericht; Einschränkung; Fiktiv; Gemäss

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2016/97Entscheid Art. 7 Abs. 2 ATSG, Art. 8 ATSG, Art. 16 ATSG, Art. 28 IVG, Art. 29 IVG. Kritik Beschwerde; Fähig; Arbeit; Beschwerdeführerin; Erwerb; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; IV-act; Hilfsarbeit; Gesundheit; Hilfsarbeiterin; Haushalt; Invaliditätsgrad; Valide; Beschwerdegegnerin; Gesundheits; Bundesgericht; Einschränkung; Fiktiv; IV-Stelle; Wäre; Valideneinkommen; Recht; Spitals; Hilfsarbeiterinnen; Fiktive; Kinder; Spitalsekretärin; Versicherungsgericht
SGIV 2016/97Entscheid Art. 7 Abs. 2 ATSG, Art. 8 ATSG, Art. 16 ATSG, Art. 28 IVG, Art. 29 IVG. Kritik Beschwerde; Fähig; Arbeit; Beschwerdeführerin; Erwerb; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; IV-act; Hilfsarbeit; Gesundheit; Hilfsarbeiterin; Haushalt; Invaliditätsgrad; Valide; Beschwerdegegnerin; Gesundheits; Bundesgericht; Einschränkung; Fiktiv; IV-Stelle; Wäre; Valideneinkommen; Recht; Spitals; Hilfsarbeiterinnen; Fiktive; Kinder; Spitalsekretärin; Versicherungsgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 494 (1F_29/2020)
Regeste
Art. 2 EMRK ; Art. 117 StGB ; Art. 7 Abs. 2 StPO ; Art. 1 Abs. 2 OHG ; Art. 99 Abs. 2 und Art. 122 BGG ; Revision eines Urteils betreffend Suizid in Untersuchungshaft; Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung. Den Streitgegenstand der Revision gibt das zu revidierende Urteil vor (E. 1.3). Eine vom EGMR der Angehörigen des Opfers zugesprochene Entschädigung gleicht die Folgen einer EMRK-widrig unterlassenen Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht in jeder Hinsicht aus (E. 2.2). Der staatliche Strafanspruch macht eine Revision notwendig (E. 2.3). Der erforderliche, minimale Anfangsverdacht ist zu bejahen, weshalb die Ermächtigung erteilt wird (E. 3).
Urteil; Revision; Bundesgericht; Verfahren; Ermächtigung; Verfahren; Verfolgung; Bundesgerichts; Verfahrens; Polizei; Verletzung; Polizeibeamte; Eröffnung; Staat; Zeigt; Beschwerde; Entschädigung; Urteils; Beamten; Polizeibeamten; Gezeigt; Staatsanwalt; Limmattal; Hinweis; Revisionsgesuch; Gesprochen; Angezeigten; Ermächtigen; Setze; Recht
145 III 165 (5F_8/2018)Art. 122 lit. c BGG und Art. 337 Abs. 2 ZPO; Gesuch um Revision eines Urteils betreffend Publikationsverbot unter Strafdrohung nach Art. 292 StGB; Einstellung der Vollstreckung. Die Revision als ausserordentliches Rechtsmittel ist unzulässig, wenn ein anderer ordentlicher Rechtsweg gestattet, einen Zustand mit der EMRK wieder in Übereinstimmung zu bringen. Hat das urteilende Gericht die Veröffentlichung eines Berichts unter Strafdrohung gemäss Art. 292 StGB verboten, kann die unterlegene Partei beim Vollstreckungsgericht um Aufhebung der Strafdrohung ersuchen und alsdann ihren Bericht ohne Rechtsnachteil veröffentlichen. Eine Revision ist dazu nicht erforderlich (E. 3.3). Revision; Urteil; Vollstreckung; Verletzung; Stiftung; Urteils; Drohung; Publikationsverbot; Rechtsweg; Gesuch; Gestattet; Revisionsgesuch; Bundesgericht; Vollstreckungsgericht; Ordentlicher; Bericht; Entscheid; Vollstreckbarkeit; Gestattet; Zustand; Einstellung; Beseitigen; Zivilprozessordnung; Voraussetzung; Teilweise; Urteile; Verbot; Dispositiv-Ziff

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-5227/2019Ausdehnung der kantonalen WegweisungRevision; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Gesuch; Recht; Verletzung; Gesuchsteller; Revisionsgesuch; Entschädigung; Verfahrens; Ausdehnung; Bundesverwaltungsgerichts; Beschwerde; Urteils; BVGer; Ursprünglich; Schweiz; Wegweisung; Konventionsverletzung; BVGer-act; Parteien; Entscheid; Migration; Ursprüngliche; Richter; Verhältnismässigkeit; Parteientschädigung; Verfügung
C-6038/2019Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Revision; Urteil; Revisionsgesuch; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Gesuch; Entscheid; Bundesgericht; Revisionsgr; Begründet; Verfahrens; Beschwerde; Verletzung; Eventualiter; Partei; Ausstand; Frist; Urteile; Unbegründet; Bundesverwaltungsgerichts; Bundesgerichts; ESCHER; ELISABETH; Vertreter; Nichteintreten; Revisionsbegehren; Unzulässig; Besetzung; Unentgeltliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2021.5Revision; Gesuch; Gesuchsteller; Beschwerde; Gericht; Entscheid; Auslieferung; öffnen; Hinzufügen; Filter; Urteil; Sachen; Beschwerdekammer; StBOG; Verfahren; Bundesgericht; Tatsachen; Revisionsgesuch; Entscheide; Urteile; Verfahren; Gericht; Partei; Bundesstrafgericht; Justiz; Berufungskammer; Bundesamt; Bundesstrafgerichts; Gesuchstellers; Rechtshilfe
CR.2020.27Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Österreich; Eintretensverfügung (Art. 80a Abs. 1 IRSG),
Erstellung eines Gutachtens (Art. 63 Abs. 2 lit. b IRSG)
Revisionsgesuch gegen den Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts RR.2020.180 vom 23. Juli 2020
Beschwerde; Bundes; Entscheid; Gesuchsteller; Revision; Beschwerdekammer; StBOG; Verfahren; Verfahren; Bundesstrafgericht; Rechtshilfe; Berufungskammer; Verfahrens; Anfechtungsobjekt; Staatsanwalt; Eintreten; Graubünden; Rechtskraft; Revisionsgesuch; Bundesgericht; Bundesstrafgerichts; Staatsanwaltschaft; Gesuchstellers; Eintretensverfügung; Gericht; Eingabe; Revisionsverfahren; Revisionsfähig; Revisionsfähige
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