1 Kanton und Gemeinden sorgen für einen gesunden Finanzhaushalt.
2 Kanton, Gemeinden und andere Organisationen des öffentlichen Rechts führen ihren Finanzhaushalt nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit.
3 Budget und Rechnung richten sich nach den Grundsätzen der Transparenz, Vergleichbarkeit und Öffentlichkeit.
4 Bei der Festlegung der Bemessungsgrundlagen von Abgaben und Staatsbeiträgen wird der Förderung von umweltgerechtem Verhalten besondere Beachtung geschenkt.
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-6106/2019 | Einreiseverbot | Recht; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Begründung; Vorinstanz; Einreise; Interesse; Entscheid; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Partei; Urteil; Einreiseverbot; Rechtlich; Gehör; Anspruch; Interessen; Aufenthalts; Person; Parteien; Rechtliches; Voraussetzung; Sinne; Unzutreffend; Rechtsmittelbehörde; Voraussetzungen; BVGer; Mangel; Angefochtene |
A-1384/2019 | Luftfahrt (Übriges) | Daten; Meldepflicht; Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; API-Daten; Recht; Sanktion; Verfügung; Recht; Fehler; Meldepflichtverletzung; Fehlerhaft; Datensätze; Fehlerhafte; Zweck; Leichte; Flüge; Beweis; Verletzung; Falsch; übermittelt; Luftverkehrsunternehmen; Fluggesellschaft; Korrekt; Vermutung; Verfahren |