Art. 121
1 Sche la persuna donnegiada mora senza avair renunzià a ses dretgs processuals sco accusader privat, vegnan ses dretgs transferids sin ils confamigliars en il senn da l’artitgel 110 alinea 1 CP1 tenor l’urden da la successiun d’ierta.
2 Tgi ch’è entrà tras lescha en ils dretgs da la persuna donnegiada, è mo autorisà da purtar plant civil ed ha mo quels dretgs processuals che sa refereschan directamain a l’execuziun dal plant civil.
1 SR 311.0
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 351 (6B_1194/2018) | Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4). | Urteil; Konkurs; Recht; Vermögens; Beschwerde; Hilfskonkurs; Verfahren; Vermögenswerte; Hilfskonkursmasse; Schuld; Gläubiger; Klägerin; Schweiz; Berufung; Beschwerdeführerin; Verfahren; Geldwäscherei; Klage; Thurgau; Kantons; Bezug; Partei; Vorinstanz; Verwertung; Beschlagnahmten; Angefochten; Person; Bezirksgericht; Geschädigt; Herausgabe |
142 IV 82 (6B_827/2014) | Art. 121 StPO; Wirkungen der Rechtsnachfolge; Legitimation der Angehörigen. Die Angehörigen einer verstorbenen geschädigten Person sind in der Reihenfolge der Erbberechtigung kumulativ oder alternativ zur Zivil- und Strafklage berechtigt (E. 3.2). Im Unterschied zum Zivilpunkt ist im Strafpunkt kein gemeinsames Vorgehen der Erben erforderlich. Der Angehörige einer verstorbenen geschädigten Person kann sich im Strafverfahren allein als Privatkläger im Strafpunkt konstituieren (E. 3.3 und 3.4). | Recht; Recht; Erben; Person; Angehörige; Kläger; Punkt; Beschwerde; Privatkläger; Angehörigen; Rechtsnachfolge; Geschädigte; Zivil; Antrag; Verstorbene; Geschädigten; Verfahren; Prozess; Verstorbenen; Beteiligen; Rechte; Kantons; Erbschaft; Erbengemeinschaft; Klage; Zivilpunkt; Verletzte; Konstituieren |