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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 121 CCP de 2020

Art. 121 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 121

1 Si le lésé décède sans avoir renoncé à ses droits de procédure, ceux-ci passent à ses proches au sens de l’art. 110, al. 1, CP1, dans l’ordre de succession.

2 La personne qui est subrogée de par la loi aux droits du lésé n’est habilitée qu’à introduire une action civile et ne peut se prévaloir que des droits de procédure qui se rapportent directement aux conclusions civiles.


1 RS 311.0



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 121 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220031Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc.Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Aussage; Recht; Aussagen; Verteidigung; Gefängnis; Verlegung; Berufung; Beamte; Verfahren; Urteil; Staat; Dispositiv; Amtlich; Zelle; Sinne; Amtliche; Mitarbeiter; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Dispositivziffer; Verletzung; Gericht; Staatsanwaltschaft; Täter; Winterthur
ZHSB210458Qualifizierte Brandstiftung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Schaden; Privatkläger; Gerin; Schadenersatz; Gericht; Urteil; Beschuldigten; Berufung; Privatklägerin; Geschädigte; Verteidigung; Dispositiv; Bezahlen; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Bezahlen; Dispositivziffer; Geschädigten; Kantons; Forderung; Geldstrafe; Amtlich; Amtliche; Teilweise; Brand; Zivilklage; Bezirksgericht; Massnahme
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2016.130 (AG.2017.529)NichtanhandnahmeverfügungBeschwerde; Recht; Gericht; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Rechtsöffnung; Entscheid; Recht; Nichtanhandnahme; Falsch; Beschwerdeführerin; Prozessbetrug; Bundesgericht; Appellationsgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Zivilgericht; Trägerverein; Anzeige; Basel; Arglistig; Verfahrens; Falsche; Trete; Rechtsöffnungsverfahren; Verfügung; Sistierung; Behauptung
BSBES.2016.21 (AG.2016.700)SistierungsverfügungBeschwerde; Verfahren; Verfahren; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Sistierung; Verfahrens; Recht; Prozessbetrug; Rechtsöffnungs; Beschwerdegegner; Entscheid; Rechtsöffnungsverfahren; Beschwerdeführerin; Verfügung; Prozessbetrugs; Partei; Appellationsgericht; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Trägerverein; Anzeige; Parteien; Ersucht; Basel; Rechtlich; Bundesgericht; Ausgang; Untersuchung; Basel-Stadt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 351 (6B_1194/2018)Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4). Urteil; Konkurs; Recht; Vermögens; Beschwerde; Hilfskonkurs; Verfahren; Vermögenswerte; Hilfskonkursmasse; Schuld; Gläubiger; Klägerin; Schweiz; Berufung; Beschwerdeführerin; Verfahren; Geldwäscherei; Klage; Thurgau; Kantons; Bezug; Partei; Vorinstanz; Verwertung; Beschlagnahmten; Angefochten; Person; Bezirksgericht; Geschädigt; Herausgabe
142 IV 82 (6B_827/2014)Art. 121 StPO; Wirkungen der Rechtsnachfolge; Legitimation der Angehörigen. Die Angehörigen einer verstorbenen geschädigten Person sind in der Reihenfolge der Erbberechtigung kumulativ oder alternativ zur Zivil- und Strafklage berechtigt (E. 3.2). Im Unterschied zum Zivilpunkt ist im Strafpunkt kein gemeinsames Vorgehen der Erben erforderlich. Der Angehörige einer verstorbenen geschädigten Person kann sich im Strafverfahren allein als Privatkläger im Strafpunkt konstituieren (E. 3.3 und 3.4). Recht; Recht; Erben; Person; Angehörige; Kläger; Punkt; Beschwerde; Privatkläger; Angehörigen; Rechtsnachfolge; Geschädigte; Zivil; Antrag; Verstorbene; Geschädigten; Verfahren; Prozess; Verstorbenen; Beteiligen; Rechte; Kantons; Erbschaft; Erbengemeinschaft; Klage; Zivilpunkt; Verletzte; Konstituieren

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.187Recht; Holding; Privatkläger; Person; Prozess; Rechtsnachfolge; Privatklägers; Privatklägerschaft; Berufung; Partei; Bundes; Geschädigt; Geschädigte; Verfahren; Schuldig; Rechte; Gesellschaft; Beschuldigte; Klägerin; Personen; Luxembourgische; Mittelbar; Prozessuale; Luxembourgischen; Auflösung; Verfahren; Parteistellung; Geschädigten; Klage; Prozessrecht
BB.2015.80Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO).Beschwerde; Recht; Akten; Beschwerdeführerin; Person; Bundesanwaltschaft; Partei; Mittelbar; Interesse; Verfahren; Fusion; Gesellschaft; Verfügung; Akteneinsicht; Bundesstrafgericht; Verfahren; Untersuchung; Bundesstrafgerichts; Geschädigte; Beschwerdekammer; Geschädigte; Personen; Rechtsnachfolge; Absorptionsfusion; Unmittelbar; Diesbezüglich; übernommen; Verfahrens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus SchmidSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. Auflage, Zürich2013
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