Wenn binnen der gesetzlichen Frist das Verwertungsbegehren nicht gestellt oder zurückgezogen und nicht erneuert wird, so erlischt die Betreibung.
B. Verwertung von beweglichen Sachen und ForderungenKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS160139 | Grundpfandverwertung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Betreibung; Beschwerdeführer; Betreibungsamt; Beschwerdeführerin; Pfändung; SchKG; Zollikon; Verwertung; Verfügung; Betreibungen; Betreibungsamtes; Versteigerung; Grundstück; Obergericht; Zwangsmassnahmen; Verwertungsbegehren; Schadenersatz; Frist; Nichtigkeit; Vorinstanz; Aufsichtsbehörde; Gemeinde; Eingabe; Nachteil; Grundpfandverwertung; Bundesgericht |
ZH | PS160127 | Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Betreibung; Pfändung; Beschwerdeführerin; Ehemann; Betreibungsamt; SchKG; Ehemannes; Bundes; Miteigentum; Verwertung; Schuldner; Miteigentumsanteil; Staat; Staats; Zollikon; Nichtig; Gepfändet; Gläubiger; Gemeinde; Versteigerung; Vorinstanz; Zahlung; Vermögens; Liegenschaft; Nichtigkeit; Interesse; Betreibungsamtes; Gemeindesteuern; Verfügung |