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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 120 SchKG vom 2023

Art. 120 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 120

Das Betreibungsamt benachrichtigt den Schuldner binnen drei Tagen von dem Ver­wertungsbegehren.

6. Erlöschen der Betreibung

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 120 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS180027Mitteilung des Verwertungsbegehrens (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Betreibung; Beschwerdegegnerinnen; Verwertung; Beschwerdeführerin; Betreibungsamt; Verwertungsbegehren; Forderung; Schuldner; SchKG; Pfändung; Dungsgläubigerinnen; Verfahren; Pfändungsgläubigerinnen; Forderungen; Vorinstanz; Grundstücke; Betreibungen; Aufsichtsbehörde; Betreibungsforderung; Lastenverzeichnis; Bundesgericht; Eingabe; Bezirksgericht; Schuldnerin; Rechtsmissbräuchlich; Beschluss
SZBEK 2018 190Mitteilung des VerwertungsbegehrensBeschwerde; SchKG; Beschwerdeführer; Kanton; Pfändung; Verwertungsbegehren; Betreibung; Verfügung; Verfahren; Raten; Betreibungskreis; Schwyz; Mitteilung; Einzutreten; Verfahrens; Recht; Verwertungsbegehrens; Entscheid; Bezirksgericht; March; Auflage; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Ratenzahlungen; Lachen; Kommentar; Altendorf; Pfändungsankündigung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 25 (5A_665/2011)Art. 72 Abs. 1 SchKG; Zustellung des Zahlungsbefehls und Gebühren nach Art. 13 und 16 GebV SchKG. Gebührenrechtliche Behandlung der Einladung des Betreibungsamtes zur Abholung des Zahlungsbefehls (E. 2). Betreibung; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; Gebühr; SchKG; Gebühren; Zahlungsbefehls; Zustellung; Abholung; Auslagen; Beschwerde; Betreibungsamtes; Aufsichtsbehörde; Betriebene; Abholungseinladung; Recht; Beschwerdeführerin; Rechnung; Gebührenrechnung; Konkurs; Urteil; Betrag; Schuldbetreibung; Postalisch; Bundesgericht; Betriebenen; Posttaxe; Appenzell; Entscheid; Gestellt
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