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Codice penale militare (CPM)

Art. 120 CPM dal 2021

Art. 120 Codice penale militare (CPM) drucken

Art. 120

198

Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

198 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 13. Juni 1941, in Kraft seit 1. Jan. 1942 (AS 57 1269; BBl 1940 997).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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