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Legge federale sul diritto internazionale privato (LDIP)

Art. 120 LDIP dal 2022

Art. 120 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 120

1 I contratti concernenti una prestazione di consumo corrente desti­nata all’uso personale o familiare del consumatore e non connessa con l’attività professionale o commerciale di costui sono regolati dal dirit­to dello Stato di dimora abituale del consumatore se:

a.
il fornitore ha ricevuto l’ordinazione in questo Stato;
b.
la stipulazione del contratto è stata preceduta in questo Stato da un’offerta o da una pubblicità e il consumatore vi ha com­piuto gli atti giuridici necessari per la stipulazione medesima o
c.
il fornitore ha indotto il consumatore a recarsi all’estero per fare l’ordinazione.

2 Le parti non possono scegliere il diritto applicabile.

d. Contratti di lavoro

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 120 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP160006ForderungBerufung; Berufungskläger; Klagte; Berufungsbeklagte; Klagten; Recht; Berufungsbeklagten; Berufungsklägers; Vorinstanz; Parteien; Vertrag; Sprache; Übersetzung; Verfahren; Deutsche; Mitwirkungs; Arztberichte; Spanische; Mitwirkungspflicht; Betrag; Schweiz; LugÜ; Spanisch; Winterthur; Korrespondenz; Übersetzungen; Entscheid; Belege; Auskunft
ZHRT130005Rechtsöffnung Gesuch; Gesuchsgegner; Weiterbildung; Recht; Beschwerde; Weiterbildungspaket; Vertrag; Lotterie; Kaufvertrag; Veranstaltung; Teilnehmer; Weiterbildungspakets; Vorinstanz; Verträge; Leistung; Schneeballsystem; Gericht; Unternehmung; Abschluss; Parteien; Lotterieähnliche; Urteil; System; Merkmal; Rechtsöffnung; Beschwerdeverfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 417Auf den Reisecheckvertrag anwendbares Recht; Verweisungsvertrag (Art. 116, 117 und 120 IPRG). Der Reisecheckvertrag, ein Vertrag sui generis, betrifft eine Leistung des üblichen Verbrauchs für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Konsumenten im Sinne von Art. 120 Abs. 1 IPRG (E. 2.1). Prüfung des Prozessverhaltens der Parteien im Hinblick auf das Vorliegen eines nach dem Vertrauensgrundsatz zustande gekommenen Verweisungsvertrags (E. 2.2).
Regeste b
Aktivlegitimation bei Forderungsabtretung (Art. 164 ff. OR). Während ein Pfandrecht an einer Forderung (Art. 899 ZGB) keine Gläubigerstellung verschafft, bewirkt die Forderungsabtretung im Sinne der Art. 164 ff. OR den Übergang der Forderung mit der Folge, dass allein der Zessionar die Forderung gerichtlich einklagen kann (E. 3).
Regeste c
Voraussetzungen für den Ersatz von verlorenen oder gestohlenen Reisechecks. Der Aussteller trägt das Risiko für den Verlust oder Diebstahl von Reisechecks. Der Checkkäufer hat jedoch bestimmten Obliegenheiten nachzukommen, damit er sein Recht auf Ersatz (Refund) nicht verliert (E. 4).
Droit; Chèque; Voyage; Chèques; Consid; Contrat; Créance; Courant; Demande; Demandeur; Cession; été; Qu'il; Conclu; Recourant; Prêt; Comme; Partie; être; Canton; Remboursement; D'une; Contre; Cantonale; Défenderesse; Novembre; Avoir; Parties; Même
121 III 336Verbraucherstreitigkeit; örtliche Zuständigkeit (Art. 13 f. Lugano Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen). Begriffe der Verbraucherstreitigkeit (E. 5a-d) und des Dienstleistungsvertrags (E. 5e). Bejahung einer Verbraucherstreitigkeit bei Verbindung von Kommissions- und Kreditgeschäften (E. 6). Verbrauch; Verbraucher; Vertrag; Konsum; Konsument; Vertrags; LugÜ; Recht; Konsumenten; Dienstleistung; Übereinkommen; Verbrauchers; Wohnsitz; Konsumentenvertrag; Private; Beklagten; Lugano; Dienstleistungs; Werbung; Staat; Verbraucherverträge; Zweck; Verbraucherstreitigkeit; Privaten; Lugano-Übereinkommen; Zuständigkeit; Beruflichen; Auktion; EGBGB; Leistung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Alexander Brunner Kommentar, Internationales Privatrecht2013
Keller, Kren KostkiewiczZürcher Kommentar zum IPRG2004
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