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Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC)

Art. 120FCSC from 2022

Art. 120 Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC) drucken

Art. 120

Non-human gene technology83*

1 Human beings and their environment shall be protected against the misuse of gene technology.

2 The Confederation shall legislate on the use of reproductive and genetic material from animals, plants and other organisms. In doing so, it shall take account of the dignity of living beings as well as the safety of human beings, animals and the environment, and shall protect the genetic diversity of animal and plant species.

83* With transitional provision

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 183 (1C_105/2019)
Regeste
Art. 34 und Art. 35 Abs. 2 und 3 BV ; § 48 Abs. 2 lit. a der Verfassung vom 23. März 2005 des Kantons Basel-Stadt; Vereinbarkeit der kantonalen Volksinitiative "Grundrechte für Primaten" mit übergeordnetem Recht. Gründe für die Ungültigerklärung einer kantonalen Volksinitiative im Kanton Basel-Stadt (E. 5). Grundsätze der Überprüfung der materiellen Rechtmässigkeit einer kantonalen Volksinitiative (E. 6.1 und 6.2). Verhältnis kantonaler Grundrechte zu den Grundrechten der Bundesverfassung und der EMRK (E. 8.1). Vereinbarkeit kantonaler Grundrechte für bestimmte Tiere mit übergeordnetem Recht (E. 8.2-8.4). Für die Beurteilung der materiellen Rechtmässigkeit der Initiative ist unter den gegebenen Umständen vom Wortlaut der Initiative auszugehen und nicht auf den subjektiven Willen der Initiantinnen und Initianten abzustellen (E. 9.1-9.3).
Grundrecht; Initiative; Grundrechte; Primaten; Recht; Bundes; Kanton; Nichtmenschliche; Initianten; Menschlichen; Volksinitiative; Grundrechte; Primaten; Basel-Stadt; Vorinstanz; Nichtmenschlichen; Begründung; Gültig; Beschwerde; Kantons; Tierschutz; Bundesgericht; Hinweis; Initiativtext; Urteil; Staat; Initiantinnen; Kantonale
135 II 384 (2C_422/2008)Art. 20, 80 Abs. 2 lit. b, Art. 120 Abs. 2 BV; Art. 89 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d, Art. 102 Abs. 1 BGG; Art. 13 Abs. 1 und 2, Art. 18 aTSchG; Art. 61 Abs. 3, Art. 62 Abs. 3 aTSchV; Tierversuch mit nicht-menschlichen Primaten. Stellung einer kantonalen Tierversuchskommission im bundesgerichtlichen Verfahren (E. 1). Einschränkung der Kognition bei der Auslegung offener Normierungen und beim "technischen Ermessen" (E. 2.2). Von der Beurteilung eines Gesuchs durch die kantonale Tierversuchskommission soll nur aus triftigen Gründen abgewichen werden (E. 3.4). Art. 61 Abs. 3 lit. d aTSchV verlangt immer eine konkrete Interessenabwägung zwischen dem mit dem Versuch angestrebten Erkenntnisgewinn und den damit verbundenen Schmerzen und Leiden (E. 3.1-3.3 und E. 4.3). Zur Bestimmung des Erkenntnisgewinns ist auf den konkret beantragten Einzelfall und nicht auf das Resultat einer Vielzahl von Versuchen abzustellen (E. 4.4). Bei der Interessenabwägung muss die besondere Nähe der nicht-menschlichen Primaten zum Menschen und die Würde der Kreatur berücksichtigt werden (E. 4.6). Tierversuch; Tierversuchs; Recht; Beschwerde; ATSchG; Versuch; Tierversuche; Tierversuchskommission; Menschliche; Forschung; ATSchV; Verfahren; Tiere; Erkenntnis; Versuchs; Interesse; Beschwerdeführer; Tierschutz; Menschlichen; Entscheid; Setze; Bundesgericht; Primaten; Verwaltung; Belastung; Gewicht; Kenntnisgewinn; Nicht-menschlichen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3259/2018Direktzahlungen und ÖkobeiträgeBeschwerde; Bundes; Einstreu; Recht; Recht; Beschwerdeführenden; Tierschutz; Pferd; Pferde; Verwaltung; Einstreupflicht; TSchV; Bundesverwaltung; Tierschutzgesetz; Rechtlich; Verordnung; Bundesverwaltungsgericht; Regel; Kürzung; Reichen; Direktzahlungen; Regelung; Liegeplätze; Rechtliche; Liegebereich; Landwirtschaft
B-7579/2015Direktzahlungen und ÖkobeiträgeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Tierschutz; Pferd; Pferde; Direktzahlung; Tiere; Einstreu; Kontrolle; Direktzahlungen; Tierschutzgesetz; Verfügung; Beiträge; Tierzahl; Recht; Tierschutzgesetzgebung; Genügen; Kürzung; Genügend; Tierzahlbegrenzung; Erstinstanz; Vorinstanz; Ungenügend; Bundes; Hochstamm-Feldobstbäume; Bäume; Ungenügende; Anzahl; Kontrolle
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