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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 120 AIG vom 2021

Art. 120 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 120

Kanton und Gemeinden fördern die Kultur und die Kunst.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 120 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220272Rechtswidriger AufenthaltSchuldig; Beschuldigte; Gericht; Geldstrafe; Urteil; Lichen; Beschuldigten; Berufung; Recht; Verteidigung; Vorinstanz; Amtlich; Gericht; Amtliche; Rückführung; Umwandlung; Bundesgericht; Sinne; Verfahren; Entscheid; Tagessätzen; Aufenthalt; Werden; Staatsanwalt; Amtlichen; EU-Rückführungsrichtlinie; Tagessatz; Berufungsverfahren; Gerichtskasse; Beschwerde
BESK 2020 189Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, versuchte einfache Körperverletzung, Diebstahl etc.

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.257Akten; Gericht; Urteil; Filter; öffnen; Hinzufügen; Bundes; Urteile; Gerichts; Gesuch; LINGUA; KGer; Amtl; LINGUA-Analyse; Geheimhaltung; Behörde; Kantons; Schuldig; Verfahren; Luzern; Interesse; Beschwerde; Wegweisung; Entscheid; Kantonsgericht; Bundesgerichts; Person; Geheimhaltungsinteresse; Herkunft
BG.2021.8Kanton; Ausländer; Filter; öffnen; Hinzufügen; Kantons; Akten; Limmattal/Albis; Gerichtsstand; Schuldig; Urteil; Aufenthalt; Limmattal/Albis; Staats; Behörden; Ausländerin; Rechtswidrige; Glarus; Urteile; Schweiz; Entscheid; Rechtswidrigen; Staatsanwalt; Entscheide; Täter; Gesetzlich; Teilnehmer; Arbeit; Aufenthalts; Gesuch
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