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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 120 AIG vom 2020

Art. 120 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 120 Weitere Widerhandlungen

1 Mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

a.
die An- oder Abmeldepflichten verletzt (Art. 10-16);
b.
ohne erforderliche Bewilligung die Stelle wechselt oder von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit übergeht (Art. 38);
c.
ohne erforderliche Bewilligung den Wohnort in einen anderen Kanton verlegt (Art. 37);
d.
mit der Bewilligung verbundene Bedingungen nicht einhält (Art. 32, 33 und 35);
e.
der Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung der Ausweispapiere (Art. 90 Bst. c) nicht nachkommt;
f.1
die Meldepflicht nach Artikel 85a Absatz 2 verletzt oder mit der Meldung verbundene Bedingungen nicht einhält (Art. 85a Abs. 2 und 3);
g.2
sich der Kontrolle durch ein Kontrollorgan nach Artikel 85a Absatz 4 widersetzt oder diese Kontrolle verunmöglicht.

2 Bei Widerhandlungen gegen die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz kann der Bundesrat Bussen bis zu 5000 Franken vorsehen.


1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).
2 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 120 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220272Rechtswidriger AufenthaltSchuldig; Beschuldigte; Gericht; Geldstrafe; Urteil; Lichen; Beschuldigten; Berufung; Recht; Verteidigung; Vorinstanz; Amtlich; Gericht; Amtliche; Rückführung; Umwandlung; Bundesgericht; Sinne; Verfahren; Entscheid; Tagessätzen; Aufenthalt; Werden; Staatsanwalt; Amtlichen; EU-Rückführungsrichtlinie; Tagessatz; Berufungsverfahren; Gerichtskasse; Beschwerde
BESK 2020 189Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, versuchte einfache Körperverletzung, Diebstahl etc.

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.257Akten; Gericht; Urteil; Filter; öffnen; Hinzufügen; Bundes; Urteile; Gerichts; Gesuch; LINGUA; KGer; Amtl; LINGUA-Analyse; Geheimhaltung; Behörde; Kantons; Schuldig; Verfahren; Luzern; Interesse; Beschwerde; Wegweisung; Entscheid; Kantonsgericht; Bundesgerichts; Person; Geheimhaltungsinteresse; Herkunft
BG.2021.8Kanton; Ausländer; Filter; öffnen; Hinzufügen; Kantons; Akten; Limmattal/Albis; Gerichtsstand; Schuldig; Urteil; Aufenthalt; Limmattal/Albis; Staats; Behörden; Ausländerin; Rechtswidrige; Glarus; Urteile; Schweiz; Entscheid; Rechtswidrigen; Staatsanwalt; Entscheide; Täter; Gesetzlich; Teilnehmer; Arbeit; Aufenthalts; Gesuch
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