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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 12 ZPO vom 2020

Art. 12 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 12 Niederlassung

Für Klagen aus dem Betrieb einer geschäftlichen oder beruflichen Niederlassung oder einer Zweigniederlassung ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder am Ort der Niederlassung zuständig.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 12 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG220167Forderung (URG)Klage; Klagten; Gericht; Beklagten; Vergütung; Partei; Rechnung; Forderung; Verwertung; AnwGebV; Parteien; Nutzer; Streit; Klägerische; Eigengebrauch; Urheber; Klägerischen; Vergütungsansprüche; Klageantwort; Forderungen; Bezahlen; Werke; Verwertungsgesellschaft; Verfügung; Unbestritten; Gerichtskosten; Sachverhalt; Streitwert; Handelsgericht; Urteil
ZHPP190008ForderungKlage; Partei; Vorinstanz; Beschwerde; Zweigniederlassung; Bülach; Bezirk; Beklagten; Recht; Verfügung; Beklagt; Bezirks; Basel; Bezirksgericht; Gericht; Entscheid; Zuständigkeit; Vertreten; Klageschrift; Rubrum; Parteibezeichnung; Verfahren; Beilage; Bezirksgerichtes; Zweifel; Einzelgericht; Niederlassung; Bülach; örtliche; Klagebegründung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 465 (6B_336/2021)
Regeste
Art. 70 StGB ; Art. 127 Abs. 1 StPO ; Art. 35 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 OR ; Einziehung von Vermögenswerten gegenüber den Erben der beschuldigten Person; Prozessvollmacht über den Tod hinaus. Prozessvollmachten über den Tod hinaus (sog. transmortale Vollmachten) sind grundsätzlich zulässig (E. 4.2; Bestätigung der Rechtsprechung). Stirbt die beschuldigte Person während des Untersuchungsverfahrens und ist eine Einziehung der beschlagnahmten Vermögenswerte daher gegenüber ihren Erben anzuordnen, erscheint es zum Schutz der einziehungsbetroffenen Erben - trotz der transmortalen Vollmacht des Erblassers - unabdingbar, dass die Erben von der Behörde, welche über die Einziehung zu befinden hat, über das Einziehungsverfahren nach Möglichkeit persönlich in Kenntnis gesetzt und aufgefordert werden, selber einen Rechtsbeistand zu bestimmen. Bis dahin behält die Vollmacht über den Tod hinaus grundsätzlich ihre Gültigkeit und der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann sich darauf berufen, insbesondere wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Behörde die einziehungsbetroffenen Erben persönlich in das Verfahren einbezieht (E. 4.3 und 4.4).
Recht; Erben; Vollmacht; Einziehung; Hinaus; Magda; Rechtsanwältin; Auftrag; Zihlmann; Untersuchungsamt; Altstätten; Beschwerde; Verfahren; Prozessvollmacht; Partei; Erblassers; Transmortale; Interessen; Verfahren; Schweiz; Rechtsbeistand; Verfügung; Entscheid; Geschäfts; Rechtsprechung; Urteil; Gültigkeit; Natur
145 I 297 (4D_65/2018)Art. 17 Abs. 2 KV/FR; Art. 129 ZPO; Verfahrenssprache. Wie im Verwaltungsgerichtsverfahren (vgl. BGE 136 I 149) erlaubt Art. 17 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Freiburg dem Rechtsuchenden auch in einem Zivilprozess, sich in der Amtssprache seiner Wahl an das Kantonsgericht zu wenden (E. 2). Langue; Procédure; Canton; Partie; Officielle; Cantonal; Tribunal; Droit; Allemand; Autre; Recours; D'une; Civil; Civile; Fondamental; être; Cst/; Entre; Autorité; Recourant; Fribourgeois; Cst/FR; Demande; Français; Langues; Devant; Principe; Rédigé; Comme

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4058/2016ArbeitnehmerschutzBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Kontrollorgan; Verfahren; Vorinstanz; Einsetzung; Gegnerin; Kontrollorgans; Beschwerdegegnerin; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Verfahrens; Lohnbuchkontrolle; Bezirksgericht; Recht; Aussenseiter; Besonderen; Partei; Kontrolle; Gericht; Begehren; Zivilrechtliche; Parteien; Unabhängigen; Urteil; Unabhängiges; Folgend:; Vertrag; Zivilinstanz
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