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Loi sur le contrat d’assurance (LCA)

Art. 12 LCA de 2020

Art. 12 Loi sur le contrat d’assurance (LCA) drucken

Art. 12 Police / b. Acceptation sans réserve

b. Acceptation sans réserve

1 Si la teneur de la police ou des avenants ne concorde pas avec les conventions intervenues, le preneur d’assurance doit en demander la rectification dans les quatre semaines à partir de la réception de l’acte; faute de quoi, la teneur en est considérée comme acceptée.

2 Cette règle doit être insérée textuellement dans chaque police.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 12 Loi sur le contrat d’assurance (VVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT180107RechtsöffnungRecht; Beschwerde; Rechtsöffnung; Spesen; Administrative; Vorinstanz; Partei; Prämie; Administrativen; Prämien; Entscheid; Betreibung; Zahlung; Rechtsöffnungstitel; Beklagten; Gemachten; Parteien; Vorinstanzliche; Versicherungsbedingungen; Zusatzversicherung; Bezug; Monatlich; Verfahren; Provisorische; Ausstehende; SchKG; Bundesgericht; öffnungsgesuch
ZHRT130154Rechtsöffnung Recht; Beschwerde; Prämie; Rechtsöffnung; Betreibung; Beklagten; Prämien; Antrag; Zahlung; Police; Versicherungspolice; Vorinstanz; Versicherungsantrag; Natsprämie; Monats; Dielsdorf; Zusatzversicherung; Provisorische; SchKG; Kostenvorschuss; Schuldanerkennung; Unterschrift; Monatsprämie; Urteil; Verfahren; Zusatzversicherungen; Rechtsöffnungstitel; Zahlungsbefehl; Versicherer; Partei

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBV 2017/14Entscheid Art. 73 BVG. Art. 4 ff. VVG. Säule 3a. Anzeigepflichtverletzung. Es läuft dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwider, wenn eine antragstellende Person einen (medizinischen) Tatbestand, der unzweifelhaft von einer unmissverständlichen Frage erfasst wird, im Antragsformular unter Berufung auf die Erklärung des Vermittlers nicht oder nur unvollständig aufführt. Abweisung der Klage (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2018, BV 2017/14). Versicherung;Recht; Helvetia; Person; Versicherer; Anzeigepflicht; Beantwortet; Fragen; Antragstellende; Behandlung; Klage; Vermittler; Psychiatrische; Vorsorge; Anzeigepflichtverletzung; Vermittlers; Erwerbsunfähigkeit; Antrag; Hospitalisation; Träge; Beklagten; Stationär; Versicherungsberater; Rechtsbegehren; Unvollständig; Hinweisen; Lebensversicherung
BSBV.2020.17 (SVG.2020.206)(Bundesgerichtsurteil 9C_635/2020)Klägerin; Versicherung; Beklagte; Erwerbsunfähigkeit; Prämien; Police; Vertrag; Februar; Anzeigepflicht; Sichere; Partei; Kündigung; Versicherer; Antrag; Allgemeine; Zeitpunkt; Allgemeinen; Anspruch; Monate; Werden; Versicherungsvertrag; Beklagten; Prämienbefreiung; Dezember; Vorsorge; Stellt; Prämienzahlung; Antrags; Parteien; Verletzung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 646Versicherungsvertrag; Anwendbarkeit der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme auf die Begünstigung; Klage bei Verletzung des Pflichtteils durch die Begünstigung; Passivlegitimation (Art. 78 und Art. 12 Abs. 1 VVG, Art. 471 Ziff. 1 und Art. 476 ZGB). Der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme untersteht die Vereinbarung des Versicherungsnehmers mit dem Versicherer, nicht jedoch die frei widerrufliche Begünstigung durch den Versicherungsnehmer (E. 2, 2.1 und 2.2). Eine Verletzung des Pflichtteils der Erben durch die Begünstigung ist mit Herabsetzungsklage geltend zu machen. Die Klage richtet sich in diesem Fall gegen den Begünstigten, nicht gegen den Versicherer (E. 2.3). Versicherung; Begünstigung; Versicherungsnehmer; Berufung; Police; Versicherungsnehmers; Versicherer; Pflichtteil; Todes; Bundesgericht; Begünstigte; Beweislast; Vorinstanz; Todesfall; Lebensversicherung; Pflichtteils; Verletzung; Anlagefonds; Vereinbarung; Testament; Klage; Erben; Leistung; Urteil; Berufungskläger; Genehmigung; Verfügung; Versicherungsvertrag
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