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Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Art. 12 VVG vom 2020

Art. 12 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) drucken

Art. 12 Police / b. Vorbehaltlose Annahme

b. Vorbehaltlose Annahme

1 Stimmt der Inhalt der Police oder der Nachträge zu derselben mit den getroffenen Vereinbarungen nicht überein, so hat der Versicherungsnehmer binnen vier Wochen nach Empfang der Urkunde deren Berichtigung zu verlangen, widrigenfalls ihr Inhalt als von ihm genehmigt gilt.

2 Diese Bestimmung ist in ihrem Wortlaute in jede Police aufzunehmen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 12 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT180107RechtsöffnungRecht; Beschwerde; Rechtsöffnung; Spesen; Administrative; Vorinstanz; Partei; Prämie; Administrativen; Prämien; Entscheid; Betreibung; Zahlung; Rechtsöffnungstitel; Beklagten; Gemachten; Parteien; Vorinstanzliche; Versicherungsbedingungen; Zusatzversicherung; Bezug; Monatlich; Verfahren; Provisorische; Ausstehende; SchKG; Bundesgericht; öffnungsgesuch
ZHRT130154Rechtsöffnung Recht; Beschwerde; Prämie; Rechtsöffnung; Betreibung; Beklagten; Prämien; Antrag; Zahlung; Police; Versicherungspolice; Vorinstanz; Versicherungsantrag; Natsprämie; Monats; Dielsdorf; Zusatzversicherung; Provisorische; SchKG; Kostenvorschuss; Schuldanerkennung; Unterschrift; Monatsprämie; Urteil; Verfahren; Zusatzversicherungen; Rechtsöffnungstitel; Zahlungsbefehl; Versicherer; Partei

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBV 2017/14Entscheid Art. 73 BVG. Art. 4 ff. VVG. Säule 3a. Anzeigepflichtverletzung. Es läuft dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwider, wenn eine antragstellende Person einen (medizinischen) Tatbestand, der unzweifelhaft von einer unmissverständlichen Frage erfasst wird, im Antragsformular unter Berufung auf die Erklärung des Vermittlers nicht oder nur unvollständig aufführt. Abweisung der Klage (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2018, BV 2017/14). Versicherung;Recht; Helvetia; Person; Versicherer; Anzeigepflicht; Beantwortet; Fragen; Antragstellende; Behandlung; Klage; Vermittler; Psychiatrische; Vorsorge; Anzeigepflichtverletzung; Vermittlers; Erwerbsunfähigkeit; Antrag; Hospitalisation; Träge; Beklagten; Stationär; Versicherungsberater; Rechtsbegehren; Unvollständig; Hinweisen; Lebensversicherung
BSBV.2020.17 (SVG.2020.206)(Bundesgerichtsurteil 9C_635/2020)Klägerin; Versicherung; Beklagte; Erwerbsunfähigkeit; Prämien; Police; Vertrag; Februar; Anzeigepflicht; Sichere; Partei; Kündigung; Versicherer; Antrag; Allgemeine; Zeitpunkt; Allgemeinen; Anspruch; Monate; Werden; Versicherungsvertrag; Beklagten; Prämienbefreiung; Dezember; Vorsorge; Stellt; Prämienzahlung; Antrags; Parteien; Verletzung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 646Versicherungsvertrag; Anwendbarkeit der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme auf die Begünstigung; Klage bei Verletzung des Pflichtteils durch die Begünstigung; Passivlegitimation (Art. 78 und Art. 12 Abs. 1 VVG, Art. 471 Ziff. 1 und Art. 476 ZGB). Der Bestimmung über die vorbehaltlose Annahme untersteht die Vereinbarung des Versicherungsnehmers mit dem Versicherer, nicht jedoch die frei widerrufliche Begünstigung durch den Versicherungsnehmer (E. 2, 2.1 und 2.2). Eine Verletzung des Pflichtteils der Erben durch die Begünstigung ist mit Herabsetzungsklage geltend zu machen. Die Klage richtet sich in diesem Fall gegen den Begünstigten, nicht gegen den Versicherer (E. 2.3). Versicherung; Begünstigung; Versicherungsnehmer; Berufung; Police; Versicherungsnehmers; Versicherer; Pflichtteil; Todes; Bundesgericht; Begünstigte; Beweislast; Vorinstanz; Todesfall; Lebensversicherung; Pflichtteils; Verletzung; Anlagefonds; Vereinbarung; Testament; Klage; Erben; Leistung; Urteil; Berufungskläger; Genehmigung; Verfügung; Versicherungsvertrag
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